187/J XXVI. GP

Eingelangt am 30.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Jarolim
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend „Konzept des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz für eine radikale Rechtsbereinigung im Bereich der österreichischen Bundesgesetze“

Am Wochenende des 20. und 21. Jänner 2018 hat Bundesminister Dr. Josef Moser sein Konzept für eine radikale Rechtsbereinigung im Bereich der österreichischen Bundesgesetze präzisiert.

Demnach sollen alle 1724 Bundesgesetze (nach heutigem Stand) minus 20 Bundesgesetzen. die nach dem 1. Jänner 2018 in ihrer Stammfassung beschlossen wurden, außer Kraft gesetzt werden, wenn nicht vom zuständigen Bundesminister die Notwendigkeit des Fortbestandes eingemeldet wird. Danach erst soll das Parlament in das Vorhaben eingebunden werden.

Diese Vorgangsweise ist aus demokratiepolitischer Sicht völlig abzulehnen, da die Normerzeugung Aufgabe des Parlaments ist und der Bundesregierung die Rolle des Vorbereiters, nicht aber der Entscheidung, im Normprozess zukommt. Es ist daher schärfstens zu kritisieren, dass der Weiterbestand von Bundesgesetzen nunmehr in die Hand des jeweiligen Ressortministers gelegt werden soll.

Verstärkend kommt dazu, dass hier übersehen wird, dass auch Normen betroffen sind, deren Erzeugung unmittelbar vom Parlament ausgegangen ist, weil sie in einigen Fällen auch ausschließlich den Bereich des Parlaments betreffen. Als bestes Beispiel dafür dient das Geschäftsordnungsgesetz 1975. welches als Nr. 768 der 1724 Gesetzen betroffen ist.

Es ist daher für die parlamentarische Behandlung von wesentlicher Bedeutung, nicht nur über eine Vorlage zu verfügen, die das Endergebnis der Rechtsbereinigung darstellen soll, sondern auch eine Gegenüberstellung jener Normen, auf die verzichtet werden soll, und jener Normen, deren Fortbestand notwendig ist. Damit die Abgeordneten auch die Motive ihrer Entscheidung erkennen können, ist es natürlich notwendig, bei jeder einzelnen Maßnahme begründet darzustellen, warum die Entscheidung für einen Fortbestand oder für eine Streichung gefallen ist.

Eine ausführliche und sachliche Beantwortung dieser Anfrage wäre daher eine notwendige Grundlage, mit der die Abgeordneten sich auf dieses Vorhaben vorbereiten können.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Welche Bundesgesetze aus der in der Anlage beigegebenen Liste von der Nr. 1 bis zur Nr. 1724 fallen in Ihren legistischen Kompetenzbereich?
(Bitte Titel und Nr. des Gesetzes gemäß der RIS-Abfrage anführen)

2.      Welche der in der Beantwortung zur Frage 1 angegebenen Bundesgesetze sollen Ihrer Meinung nach außer Kraft treten und welche Bundesgesetze sollen in Zukunft weiter in Geltung sein?
(Bitte Titel und Nr. des Gesetzes gemäß der RIS-Abfrage anführen)

3.      Wie begründen Sie aus der Ressortsicht im Einzelfall pro Bundesgesetz (gereiht nach Nummern der RIS-Abfrage) die Erforderlichkeit bzw. die Nichterforderlichkeit des Weiterbestandes?

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Anfragesteller übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfrage (gescanntes Original)

zur Verfügung.