194/J XXVI. GP

Eingelangt am 31.01.2018
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Anfrage

des Abgeordneten Einwallner, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer

betreffend

Flächendeckende Versorgung mit postalischen Dienstleistungen im ländlichen Raum

Im § 6 PMG (Postmarktgesetz) ist ausdrücklich festgeschrieben, dass vom Betreiber (d. h. der Österreichischen Post AG) zu gewährleisten ist, dass den Kunden ständig Postdienstleistungen flächendeckend in einer solchen Qualität angeboten werden müssen, dass den Bedürfnissen der Kunden durch eine entsprechende Dichte an Abhol- und Zugangspunkten sowie durch die Abhol- und Zustellfrequenz entsprochen wird.

Wie bereits im Sommer bekannt wurde, gibt es in Vorarlberg gravierende Probleme bei der Postzustellung. Besonders betroffen ist der ländliche Raum. Zahlreiche Postkunden beschwerten sich darüber.

Franz Mähr, Personal-Gewerkschaftsvertreter, hat ebenfalls auf die untragbaren Zustände in der Postzustellung und auf die unbefriedigende Personalsituation hingewiesen.

Eine entsprechende Petition der Postgewerkschaft erhält große Unterstützung. Ganz im Gegensatz dazu der Generaldirektor Dipl.-Ing. Dr. Georg Pölzl. Dieser drohte und klagte den Personalvertreter Franz Mähr.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Infrastruktur folgende

Anfrage:

1.  Wie beurteilen Sie die Qualität der Postzustellung in den letzten Monaten in

Vorarlberg?

2.    Können die Bestimmungen des Post- und des Postmarktgesetzes mit dem derzeitigen Personalstand der Post in Vorarlberg erfüllt werden?

3.   Ist geplant Personal aufzustocken? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

4.   Wie hat sich der Personalstand der Postzusteller und Postbediensteten generell in den letzten 10 Jahren in Vorarlberg entwickelt?

5.   Wie hoch ist die Personalfluktuation in Vorarlberg im Vergleich zu den anderen Bundesländern?

6.   Welche Maßnahmen sollen gesetzt werden, um diese hohe Personalfluktuation einzudämmen?

7.   Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise (Unterlassungsklage Paragraph 1330 ABGB) des Generaldirektors Dipl.-Ing. Dr. Georg Pölzl gegen die Personalvertreter?

8.   Laut Geschäftsbericht 2016 der Österreichischen Post AG beträgt das Bruttoeinkommen des Generaldirektors 2.449.000 Euro. Wie beurteilen und argumentieren Sie das Gehalt des Generaldirektors im Vergleich zum Gehalt eines Postzustellers (Euro 1500,—/brutto im Monat)?

9.   Aufgrund der hohen Lebenserhaltungskosten in Vorarlberg wird in sehr vielen Branchen der Kollektivvertrag überzahlt. Würden Sie so eine Überzahlung des Kollektivvertrages auch bei den Postbediensteten in Vorarlberg begrüßen um nachhaltig Personal zu gewinnen bzw. erhalten?

10.   Wie hoch ist der Gehalt eines Ferialpraktikanten/einer Ferialpraktikantin und wann wurde dieses das letzte Mal angepasst?