Eingelangt am 31.01.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verfassung,
Reformen, Deregulierung und Justiz
betreffend Parteipolitisch motivierte
Postenbesetzung in der Justiz?
Der Bundespräsident hat die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Frau Mag. Eva Marek, auf Vorschlag des Justizministers mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2018 zur Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs ernannt. Frau Mag. Marek ist seit 2014 Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien und war im Zuge der Regierungsverhandlungen als Kandidatin der ÖVP für das Amt der Justizministerin im Gespräch.
Bei seinem Vorschlag ist der Minister an keinerlei
formalen Auswahlprozess gebunden, er ist in seiner Entscheidung frei.
Insbesondere ist, wie auch beim Präsidenten des Obersten Gerichtshofs,
kein Vorschlag des Personalsenats vorgesehen. Bei allen anderen Richterposten
erfolgt die Auswahl aufgrund eines Vorschlags des – ausschließlich
aus Richtern zusammengesetzten – Personalsenats. In der Vergangenheit war
es üblich, dass der Justizminister die Bewerberinnen und Bewerber zu einem
Gespräch einlud, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen.
Für das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz ist es von entscheidender Bedeutung, dass nicht der Eindruck entsteht, Spitzenpositionen würden nach parteipolitischen Erwägungen besetzt. Es ist daher notwendig, den Ablauf des Auswahlprozesses und die Gründe für die Auswahlentscheidung offenzulegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende
1. Wann, wie und wo wurde der Posten des Vizepräsidenten/der VizepräsidentIn des OGH ausgeschrieben?
2. Wie viele Bewerber und Bewerberinnen gab es und wann wurden die Bewerbungen dem Justizminister vorgelegt?
3. Wie viele der Bewerber und Bewerberinnen sind derzeit beim OGH tätig, wie viele davon als Senatspräsidenten oder Senatspräsidentinnen?
4. Wie ist das Bewerbungsverfahren abgelaufen?
5. Mit wie vielen Bewerbern und Bewerberinnen führte der Justizminister persönliche Gespräche, um sich ein Bild von ihrer Eignung als Vizepräsident/Vizepräsidentin des OGH zu machen?
6. Welche Gründe waren dafür maßgebend, Frau Mag. Marek den anderen Bewerberinnen und Bewerbern vorzuziehen?