206/J XXVI. GP

Eingelangt am 31.01.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Spionageaffäre im Palais Dietrichstein - Rolle des Vizekanzlers

Am Donnerstag den 25.1.2018 wurde öffentlich bekannt, dass im Büro des Vizekanzlers Heinz-Christian Strache beziehungsweise im ehemaligen Büro des ehemaligen Kanzeramtsministers und Regierungskoordinators Thomas Drozda eine oder mehrere Abhöranlagen gefunden worden waren. Einer durch den Journalisten Florian Klenk veröffentlichten Email des Verfassungsschutzes zufolge war dieses "technische Material, das geeignet ist, (...) abzuhören", bereits am 19.12.2017 gefunden worden.
Dies bestreitet laut Kurier.at das zuständige dem BMI unterstellte Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) ebenso wie das Abwehramt des BMLV. Im Dezember habe es lediglich eine Kontrolle des LVT gegeben, gefunden worden sei die zur Abhörung geeignete technische Anlage erst später durch das Abwehramt selbst.
Der Fund einer Abhöranlage in einem Ministerbüro begründet Anzeigepflicht wegen Verdachts der Ausspähung von Staatsgeheimnissen. Trotzdem wurde laut Medienberichten bis dato keine Anzeige erstattet und wurden die gefundenen technischen Anlagen nicht den Polizeibehörden bzw. der StA, sondern dem Büro des Vizekanzlers übergeben.
Weiters soll ein Einbruch im betreffenden Büro stattgefunden haben. Auch dessen Umstände sind unklar.

Dass Ministerbüros der Republik Österreich offenbar monate- wenn nicht jahrelang unbemerkt abgehört werden können, offenbart unvertretbare Sicherheitslücken auf höchster Ebene des Staates. Es ist angezeigt, diese Causa vollständig aufzuklären, die Verantwortlichkeiten zu klären und die notwendigen Konsequenzen für die Abhör- und Spionagesicherheit der Arbeit der höchsten Organe der Republik zu ziehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wann wurden seit der Ernennung der derzeitigen Bundesregierung aus welchen Gründen welche Stellen mit der Überprüfung des derzeitigen Büros des Vizekanzlers auf versteckte Spionage- und Überwachungsanlagen beauftragt?


2.    Wurden insbesondere das BMI beziehungsweise dem BMI unterstehende Stellen beauftragt?

3.    Ist es korrekt, dass im Dezember 2017 eine "Kontrolle" auf technische Anlagen, die zur Überwachung geeignet sind, durch das LVT stattfand?

4.    Wurden durch diese Kontrolle eine oder mehrere technische Anlage(n) entdeckt, die dazu geeignet ist bzw. sind oder sein könnte(n), das Büro abzuhören oder anderweitig auszuspionieren? Falls ja, wie wurde mit dieser Information verfahren?

5.    Ist es korrekt, dass nach der Kontrolle durch das LVT eine Kontrolle durch das Abwehramt stattfand, bei der eine technische Anlage entdeckt wurde, die geeignet ist, das Büro abzuhören?

6.    Steht fest, ob diese Anlage tatsächlich genutzt wurde, um das Büro abzuhören?

7.    Wie wurde mit der entdeckten Anlage verfahren? Wurde sie als Beweismittel der Polizei/Staatsanwaltschaft übergeben?

8.    Bestand infolge  Anzeigepflicht gem. § 78 StPO?

9.    Wurde Anzeige erstattet? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

10. Wurde der ehemalige Kanzleramtsminister Thomas Drozda von der Entdeckung informiert? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

11. Medial kolportiert wird, es habe einen Diebstahl durch Einbruch in das Büro des Vizekanzlers Strache gegeben. Ist korrekt, dass ein Einbruch stattfand? Ist weiters korrekt, dass im Zuge dieses Einbruches etwas entwendet wurde?

12. Was wurde gestohlen?

13. Medial kolportiert wird, dass es sich um einen Einbruch gehandelt habe, zugleich, dass die Eingangstüren offen standen. Besteht sohin also der Verdacht, es habe ein Einbruchdiebstahl stattgefunden, oder vielmehr, es sei unbefugt eingetreten und etwas gestohlen worden?

14. Wann wurde die Polizei verständigt?