207/J XXVI. GP

Eingelangt am 31.01.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Andreas Kollross

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Aktion 20.000

Die Aktion 20.000 hat seit ihrem Start im Juli 2017 bereits fast 3.000 Langzeitarbeitslosen über 50 einen neuen Job - und damit auch Würde, Respekt und eine Zukunftsperspektive - gebracht.

Die Modellregionen - in Niederösterreich war dies der Bezirk Baden - zeigten, dass die Aktion 20.000 die Arbeitslosigkeit in der Gruppe der über 50-Jährigen erfolgreich eindämmen konnte. Alleine im Bezirk Baden wurden in der Pilotphase 101 Dienstverhältnisse geschaffen. Nationalratsabgeordneter Andreas Kollross, Bürgermeister von Trumau, konnte im Rahmen der Pilotphase sieben Personen über 50 Jahre in den Gemeindedienst aufnehmen und plante wie viele anderen Gemeinden im Bezirk auch im Jahr 2018 weitere Aufnahmen.

Im Regierungsprogramm vom 16. Dezember 2017 wird im Kapitel „Arbeit“ (S. 144) die Prüfung des Beschäftigungsbonus und der Aktion 20.000 angekündigt.

Die Regierungsmitglieder haben schon wenige Tage später per Rundlaufbeschluss die "Aktion 20.000" für ältere Arbeitslose mit Ende 2017 ausgesetzt, Anträge sind somit nicht mehr möglich.

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Aufgrund welcher Expertise konnten die Regierungsmitglieder das Absetzen dieser Maßnahmen mittels Rundlaufs beschließen?

2.       Welches Zahlen-, Daten- und Faktenmaterial stand für die Beschlussfassung per Umlaufbeschluss zur Verfügung?

3.       Wurden seitens der Regierung die Auswirkungen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen im Zuge dieser Aktion überprüft?

4.       Wenn ja, wer führte diese Überprüfung durch?

5.      Wenn nein, warum wurde dieses nicht überprüft?

6.       Welche tatsächlichen Kosten entstehen durch die Aktion 20.000 pro geschaffenem Arbeitsplatz nach Abzug der bereits jetzt anfallenden Kosten wie Arbeitslosengeld und unter Berücksichtigung der durch die Beschäftigung eingezahlten Beiträge in die Sozialversicherung?

7.       Gab es seitens Gemeinden, Städten und Institutionen Rückmeldungen, dass diese Aktion nicht länger fortgesetzt werden soll?

8.      Wurde mit dem Gemeinde- und Städtebund vor Abschaffung der Aktion 20.000 Kontakt aufgenommen?

9.       Wenn ja, wann und mit wem?

10.  Wenn nein, warum nicht?

11.  Wie viele Anträge gab es bis 31.12.2017 für 2018 zur Wiedereingliederung im Zuge dieser Aktion in ganz Österreich und wurden diese genehmigt?

12.  Wie viele Anfragen gab es bis 31.12.2017 und wie viele wurden bis 31.12.2017 genehmigt?

13.  Wurden seitens des Sozialministeriums Unterlagen zur Entscheidungsfindung im Zuge des Umlaufbeschlusses zur Verfügung gestellt?

14.  Wenn ja, welche?

15.  Wenn nein, auf Basis welcher Erkenntnis haben Sie als Bundeskanzler diese Entscheidung getroffen?

16.  Gab es eine Evaluierung der bisherigen Erkenntnisse der Modellregionen in Österreich?

17.  Wenn ja, von wem wurde diese durchgeführt?

18.  Wenn nein, auf Basis welcher Erkenntnis haben Sie als Bundeskanzler diese Entscheidung getroffen?

19.  Im Regierungsprogramm steht betreffend der Aktion 20.000 die Prüfung dieser. Hat diese Prüfung bereits stattgefunden?

20.   Wenn ja, wann und von wem?

21.   Wenn nein, auf Basis welcher Erkenntnis haben Sie als Bundeskanzler diese Entscheidung getroffen?

22.   Wenn nein, wann findet die Prüfung statt?

23.   Wer führt diese Prüfung durch?

24.   Bis wann ist die Prüfung abgeschlossen?

25.   Wurden Erfahrungsberichte aus den Pilotregionen von den jeweiligen Bürgermeisterinnen eingeholt, um eine Entscheidungsgrundlage für den Umlaufbeschluss zu haben?

26.   Wenn ja, von welchen Bürgermeisterinnen?

27.   Wenn nein, was war sonst die Entscheidungsgrundlage?

28.   Wurden Erfahrungsberichte aus den Pilotregionen von ehemals Langzeitarbeitslosen und jetzt in diesem Projekt Wiederbeschäftigen für den Umlaufbeschluss als Entscheidungsgrundlage herangezogen?

29.   Wenn nein, was war die Entscheidungsgrundlage?

30.   Sind alternative Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung, besonders zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen, angedacht?

31.   Wenn ja welche und bis wann?

32.   Wenn nein, warum nicht?