228/J XXVI. GP

Eingelangt am 31.01.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend österreichische Ratspräsidentschaft 2018

Begründung

Österreich übernimmt am 1. Juli 2018 für sechs Monate zum dritten Mal, nach 1998 und 2006, den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Während dieser sechs Monate leitet Österreich als Vorsitz die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates (sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist) und sorgt für die Kontinuität der Arbeit der EU im Rat. Die Präsidentschaft bietet aber auch die einmalige Gelegenheit, gestaltend auf den Lauf der europäischen Politik Einfluss zu nehmen. Die Mitgliedstaaten, die den Vorsitz innehaben, arbeiten in Dreiergruppen als sogenannter Dreiervorsitz eng zusammen. Diese Regelung wurde 2009 mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt.

Der aktuelle Dreiervorsitz besteht aus dem estnischen, dem bulgarischen und dem österreichischen Vorsitz. Der Dreiervorsitz formuliert langfristige Ziele und erarbeitet ein gemeinsames Programm mit den Themen und den wichtigsten Fragen, mit denen sich der Rat in dem betreffenden Achtzehnmonatszeitraum befassen wird. Auf der Grundlage dieses Programms stellt jedes der drei Länder sein eigenes detaillierteres Sechsmonatsprogramm auf. Während Estland den Themenbereich Digitalisierung und Sicherheit Priorität einräumte, wird sich Bulgarien Fragen der Zukunft, der Sicherheit, der digitalen Wirtschaft und der Erweiterungspolitik schwerpunktmäßig widmen.

Nachdem Österreich als letztes Land der Triopräsidentschaft den Vorsitz innehat, ist davon auszugehen, dass vor allem am Ende des Gesetzgebungszyklus des Europäischen Parlaments einige wichtige Dossiers abzuarbeiten sind. Eine detaillierte Information über die inhaltliche Schwerpunktsitzung der österreichischen Ratspräsidentschaft liegt dem österreichischen Parlament bisher aber noch nicht vor.


Daher richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien folgende

Anfrage

Inhalte der Präsidentschaft:

1.Welche unter ihre Federführung fallenden Gesetzgebungsverfahren sind im Rat derzeit

noch offen?

2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie in Ihrem Ressort im Detail setzen?

Vorbereitende Maßnahmen:

3. Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts (in VZÄ) sind mit der Vorbereitung der

Ratspräsidentschaft derzeit befasst?

4. Wie viele Planstellen werden auf Grund der Ratspräsidentschaft in Ihrem Ressort

(Aufschlüsselung nach Dienststelle) zusätzlich besetzt?

a. Wie viele davon wurden bereits besetzt?

5. Wie viele Planstellen werden im Rahmen der Ratspräsidentschaft in Brüssel zusätzlich

besetzt?

a. Wie viele davon wurden bereits zusätzlich besetzt?

6. Wie viele BeamtInnen aus anderen Ländern werden im Rahmen der Ratspräsidentschaft

entliehen?

a.     Im Falle einer Entlehnung, für welchen genauen Zeitraum gilt diese Entlehnung?

b.    Aus welchen Ländern stammen diese BeamtInnen?

7. Wie viele der nun neu aufgenommenen Bediensteten wurden mit befristeten Verträgen

angestellt?

8. Wie viele Koordinationstreffen mit der bulgarischen Präsidentschaft bzw. der

Europäischen Kommission oder dem Generalsekretariat des Rates gab es seitens Ihres Ressorts bislang?

Termine des Ressorts:

9. Welche Treffen/Tagungen/Veranstaltungen sind im Bereich ihres Ressorts auf

ministerieller Ebene an welchen Tagen mit wie vielen TeilnehmerInnen an welchem Ort geplant?

10. Welche Treffen/Tagungen/Konferenzen/Veranstaltungen sind im Bereich ihres Ressorts auf DirektorInnenebene an welchen Tagen an welchem Ort geplant?

11. Welche Treffen/Tagungen/Konferenzen/Veranstaltungen sind im Bereich ihres Ressorts auf BeamtInnenebene an welchen Tagen an welchem Ort geplant?

12. Welche Treffen/Tagungen/Konferenzen/Veranstaltungen sind im Bereich ihres Ressorts auf für die allgemeine Öffentlichkeit an welchen Tagen an welchem Ort geplant?

Konferenzfazilität:

13. Welche Lokalitäten sind für die jeweiligen oben genannten Treffen/Tagungen/Konferenzen/Veranstaltungen angemietet oder in Aussicht genommen worden?

14. Welche Kosten sind für die jeweiligen Veranstaltungen budgetiert und wie verteilen sich diese Kosten auf die jeweiligen Ausgabenkategorien?

15. Wie hoch ist der finanzielle Beitrag Ihres Ressorts zur dauerhaften Konferenzfazilität?


Nebeneffekte:

16. Zu welchen Beeinträchtigungen der allgemeinen Öffentlichkeit (Verkehrsbehinderungen, Platzsperren, o.Ä.) wird es auf Grund der Aktivitäten Ihres Ressorts voraussichtlich kommen?

17. Wie gewährleisten Sie die Sicherheit der TeilnehmerInnen an Veranstaltungen Ihres Ressorts?

18. Welche sonstigen Informationstätigkeiten zur Europäischen Union sind Ihrerseits für die Bevölkerung geplant?

Externe Aufträge:

19. Welche Aufträge an externe DienstleisterInnen in Zusammenhang mit der Ratspräsidentschaft haben Sie bereits vergeben?

20.  Welche Aufträge an externe DienstleisterInnen in Zusammenhang mit der Ratspräsidentschaft planen Sie noch zu vergeben?

21. Wie viele dieser Aufträge wurden bzw. werden ausgeschrieben?

22.  Wie viele Beratungsverträge in Zusammenhang mit der Ratspräsidentschaft haben Sie mit wem abgeschlossen?

Budget:

23.  Wieviel haben Sie für die Ratspräsidentschaft insgesamt budgetär berücksichtigt?

a.     Wieviel davon entfällt auf Personalaufwendungen?

b.    Wieviel davon entfallen auf Übersetzungs- bzw. Dolmetschleistungen?

c.     Wieviel davon entfallen auf Öffentlichkeitsarbeit?

d.    Wieviel davon entfallen auf das kulturelle Rahmenprogramm?

24.  In welchem Detailbudget werden die Kosten der Ratspräsidentschaft in Ihrem Ressort verbucht?

25.  Welche Maßnahmen zur Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit werden in Ihrem Ressort gesetzt?