247/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.02.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Mitarbeiter_innen des Kabinetts im BMNT

 

Die Größe der Ministerkabinette einzelner Ressorts ist teils beträchtlich, zudem ist ein Teil der Mitarbeiter_innen der Kabinette oft bei anderen Rechtsträgern beschäftigt, um die Personalkosten als Sachaufwand auszuweisen.

Konsequenterweise sollten die Kosten für Mitarbeiter_innen der Kabinette und ihre Anstellungsverhältnisse aus Gründen der Transparenz ausgewiesen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Personen werden im Ministerbüro des BMNT per 1.2. 2018 beschäftigt?

2.    Wie viele Personen waren im Ministerbüro des Vorgängerressorts BMLFUW per 1.10. 2017 beschäftigt?

3.    Welche Personen, geordnet nach Namen, waren bzw. sind seit Angelobung der Bundesregierung (unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen Beschäftigungsendes) im Ministerbüro beschäftigt und auf welcher rechtlichen Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sonderverträge, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?

4.    Bei wie vielen dieser Mitarbeiter_innen des Ministerbüros bestehen bzw. bestanden Arbeitsleihverträge?

5.    Bei welchen Unternehmen oder sonstigen Rechtsträgern sind oder waren diese Mitarbeiter_innen während ihrer jeweiligen Kabinettsmitgliedschaft beschäftigt?

6.    Ist es korrekt, dass Kabinettsmitarbeiter_innen auch beim Umweltbundesamt angestellt werden und wenn ja, bei welchen Mitarbeiter_innen ist das konkret der Fall?

7.    Was war jeweils der Grund oder Zweck einer Anstellung von Kabinettsmitarbeiter_innen bei externen Unternehmen oder Rechtsträgern?

8.    In welchem prozentuellem Umfang  wurden bzw. werden jeweils die Kosten derartiger Mitarbeiter_innen an das anstellende Unternehmen oder  den anstellenden Rechtsträger durch das Ministerium refundiert?

9.    Entspricht diese Refundierung jeweils jenem Betrag, den die betroffenen MitarbeiterInnen bei einer direkten Anstellung als Vertragsbedienstete kosten würden?

10. Sind auch die Trainees im Kabinett des BMNT tätig, deren Bezahlung von externen Organisationen übernommen wird und wenn ja, um welche Personen und Organisationen handelt es sich?

11. Wie hoch sind die monatlichen Gesamtkosten für die Mitarbeiter_innen des Kabinetts im BMNT?