248/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesmi­nister für Finanzen

betreffend die Einsetzung eines Generalsekretärs und umfangreiche Organisations­änderungen im Ressort

 

BEGRÜNDUNG

Das Regierungsprogramm der ÖVP/FPÖ Regierung sieht Reformen in der Verwal­tung vor. Im Wortlaut heißt es: „Wir wollen die Verwaltung im österreichischen Staat grundlegend reformieren und vereinfachen.“ Ein Schritt dazu ist offenbar die Einset­zung von Generalsekretären in allen Ministerien. In der ersten Plenarsetzung nach Einsetzung der neuen Regierung wurde mit der Novelle des Bundesministerienge­setzes (BGBl. I Nr. 164/2017) diese Möglichkeit geschaffen.

Die Generalsekretäre werden mit umfassenden Machtbefugnissen ausgestattet. § 7 Abs 11 implementiert ein Weisungsrecht: „Der Generalsekretär ist unbeschadet sei­ner allfälligen sonstigen Funktionen der unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter im Bundesministerium sowie Vorgesetzter aller dem Bundesministerium nachgeord­neter Dienststellen.“ Und der § 9 wird durch einen Absatz 2 ergänzt: „Vertragsbe­dienstete, die mit der Leitung eines Generalsekretariats, einer Sektion oder einer Botschaft betraut sind, sind auf ihren Antrag in das öffentlich-rechtliche Dienstver­hältnis aufzunehmen.

Das Bundesministerium für Finanzen scheint dieser Novelle bereits im Mai 2017 vor­gegriffen zu haben und unterstellte mit der Organisationsänderung vom 1. Mai 2017 dem Generalsekretär 3 Abteilungen (Ressourcenplanung (Ressortbudget), Kommu­nikation (Öffentlichkeitsarbeit) und die kurz davor gegründete Abteilung Multiprojekt­management). Aus einem Schreiben von BM Hans-Jörg Schelling an alle Mitarbeite­rInnen geht hervor, dass er im Vorfeld der Organisationsänderungen eine Organisa­tionsdiagnose durchführen ließ, welche die teilweise historisch gewachsenen Abläufe und Aufbauorganisation auf ihre Optimierbarkeit hin analysierte. Dabei war auch die Orientierung an internationalen Best Practice-Beispielen ein maßgeblicher Faktor. Aus diesem Schreiben geht auch hervor, dass die Steuer- und Zollverwaltung durch die Einführung eines Verwaltungsrates aufgewertet wird. In diesem Gremium - so das Schreiben - „möchte ich (Anmerkung: also der BM für Finanzen) noch stärker im Austausch mit den Finanz- und Zollämtern stehen“.

Aufgrund der BMG Novelle vom 28.12.2017 sind die Angelegenheiten der bislang im Bundeskanzleramt angesiedelten Sektion III „Öffentlicher Dienst und Verwaltungsin­novation“ zum Herrn Vizekanzler und Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport übergegangen. Damit obliegt die Endverantwortung für die Neubewertungen von Arbeitsplätzen dem Herrn Vizekanzler.

Der Organisationsänderung vom Mai 2017 waren folgende Schritte vorgelagert:

-       Verzicht auf die Funktion des Regionalmanagers Süd durch Frau Ilse Schmalz

-       Aufwertung des Postens des Regionalmanagers Süd von der Verwendungsgruppe A1/5 auf A1/7 mit Koordinierungsaufgaben in der Betrugsbekämpfung

-       Bewerbung von Sektionschef Hans-Georg Kramer (Sektion IV) auf diesen Posten und Bestellung von Herrn Kramer für diese Funktion.

 

Im Bundesministerium für Finanzen wurden mit der Organisationsänderung vom 1. Mai 2017 sowie jener vom 8. Jänner 2018 weitere Veränderungen durchgeführt:

Die vormals 6 Sektionen und 12 Gruppen wurden auf 4 Sektionen und 1 Generalsekretariat (5 Abteilungen) sowie derzeit 10 Gruppen aufgeteilt. In der Sektion II soll dem Vernehmen nach eine dritte Gruppe - und damit insgesamt eine 11.- aufgrund der dazukommenden IT Abteilungen geschaffen werden.

Aufgrund der die 25% Marke überschreitenden Veränderungen - je eine zusätzliche Gruppe in der Sektion I (Gruppe Reinweber - [1]ehemalige Gruppe Müller), Sektion III (ehemalige Gruppe Zoll mit 2 Abteilungen) und der geplanten 3. Gruppe in der Sekti­on II - sind nach den Vorschriften des Ausschreibungsgesetzes diese Sektions-leitungen neu auszuschreiben. Aufgrund der Änderungen in den Gruppenzusammensetzungen müssten zumindest die Gruppen l/A und i/B neu ausgeschrieben werden.

Für jede Gesetzesänderung ist eine Wirkungsfolgenabschätzung (WFA) zu erstellen. Ich gehe daher davon aus, dass bei so einschneidenden Veränderungen jedenfalls eine entsprechende Kosten/Nutzenanalyse erstellt wurde, in der insbesondere die erwarteten Einsparungen und Synergieeffekte nach erfolgter Umsetzung quantifiziert werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

1.    Welches Gesamtkonzept der Steuerung der Verwaltung steht hinter diesen Neuerungen? Welche Steuerungsvorteile bringen die neuen Regelungen mit sich?

2.    Wie lassen sich die Bestimmungen des § 7 Abs 11 und § 9 Abs 2 BGBl. I Nr. 64/2017 und die damit verbundene Ausweitung der Macht des Generalsekretärs innerhalb der Ministerialbürokratie mit der verfassungsrechtlich verankerten Trennung zwischen Politik und Verwaltung vereinbaren?

3.    Auf welcher Rechtsgrundlage hat Generalsekretär Thomas Schmid die in obiger Begründung genannten Abteilungen vom 1. Mai 2017 bis 8. Jänner 2018 geführt, kam ihm doch zu diesem Zeitpunkt kein Weisungsrecht zu?

4.    Mit welchen Argumenten lässt sich die politische Funktion des Generalsekretärs mit der Führung der Abteilung Ressortbudget begründen?

5.    Können Sie für diesen Zeitraum den Tatbestand des Amtsmissbrauchs für den durch Sie in seiner Funktion bestätigten Generalsekretär Thomas Schmid ausschließen?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Welche Aufgaben erfüllt Frau Ilse Schmalz derzeit mit welchem monatlichen Gehalt in welcher Einstufung (Verwendungsgruppe)? Wurde dieser Arbeitsplatz neu bewertet?

8.    Welches monatliche Gehalt auf Basis welcher Verwendungsgruppe bezieht der neu bestellte Regionalmanager Hans-Georg Kramer derzeit?

9.    Wie lässt die Aufwertung der Verwendungsgruppe von A1/5 auf A1/7 des Re­gionalmanagers Süd begründen, obliegt doch die Aufgabe der Betrugsbekämpfung unverändert einer Abteilung der Zentralleitung (Abt I/9 Betrugsbekämpfung Steuer und Zoll)?

10.  Bezieht Herr Kramer darüber hinaus Zulagen?

11.  Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage?

12.  Für wann sind die Neubewertungen der Sektionsleitungen und die daraus re­sultierenden Ausschreibungen geplant?

13.  Warum wurde die Präsidialsektion seit Mai 2017 nicht neu ausgeschrieben? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Vorgangsweise?

14.  Ist es richtig, dass die Gruppe l/A die Abteilung Grundsatz Personal und die Gruppe l/B die Abteilungen Personal Zentralleitung und die Abteilung Personalentwicklung dazu bekommen hat?

15.  In welcher Weise sind die Gruppenleiterinnen dafür qualifiziert?

16.  Wurden die Gruppenleitungen für diese Neubesetzungen ausgeschrieben?

17.  Wenn nein, warum nicht?

 

 

18.  Wurde für die in der Begründung genannten Änderungen eine Wirkungsfol­genabschätzung (WFA) erstellt, aus der insbesondere die erwarteten Einsparungen und Synergieeffekte nach erfolgter Umsetzung hervorgeht?

19.  Wenn ja, warum wurde die WFA nicht öffentlich gemacht?

20.  Wenn nein, warum wurde keine WFA erstellt?

21.  Auf welcher Grundlage haben diese organisatorischen Veränderungen statt­gefunden? Wurde dafür ein externer Berater beauftragt?

22.  Wenn ja, wer? Wie hoch war das Honorar des externen Beraters, und wurde diese Dienstleistung entsprechend dem Vergaberecht ausgeschrieben? Wie hoch waren die Gesamtkosten für diese Beratungsleistung?

23.  Welche internationalen Best Practice-Beispiele wurden der Organisationsänderung zugrunde gelegt?

24.  Welche Funktion kommt dem Verwaltungsrat in der Steuer- und Zollverwaltung zu? Worin genau besteht die Aufwertung der Steuer- und Zollverwaltung durch die Einrichtung dieses Gremiums?

25.  Wer gehört dem Verwaltungsrat an (bitte alle Mitglieder auflisten)?

26.  Welche Qualifikationen waren für die Bestellung der Mitglieder maßgeblich?

27.  Für welche Dauer werden die Mitglieder vom BM für Finanzen bestellt?

28.  Wie oft hat der Verwaltungsrat bereits getagt und was waren die Konsequenzen der Tagungen?

29.  Wie hat sich die Zahl der MitarbeiterInnen im Kabinett seit der XIX. Gesetzge­bungsperiode, also seit 7.11.1994, entwickelt? (Bitte um jeweils getrennte Darstellung für die einzelnen Jahre; PressesprecherInnen separat ausweisen)

30.  Wie hoch waren die dafür erforderlichen jährlichen Personalkosten der Kabinette? (Bitte für jedes Jahr getrennt mit und ohne PressesprecherInnen aus- weisen.)

 



[1] https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/0rganigramm_deutsch_08012018.pdf?6a1du5