249/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.02.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

an den  Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

betreffend Der von der Bundesregierung angestrebte Subsidiaritätspakt

 

Während Bulgarien seinen Ratsvorsitz unter den Leitsatz "Einigkeit macht stark" gestellt hat und damit eine klar pro-europäische und zukunftsgerichtete Botschaft sendet, hat sich die österreichische Bundesregierung für das Gegenteil entschieden. Ein "weniger, aber effizienteres" Europa strebe die Bundesregierung an und schlägt einen "europäischen Subsidiaritätspakt" vor (https://diepresse.com/home/ausland/eu/5344436/EUVorsitz_Bulgarien-uebernimmt-Oesterreich-macht-sich-bereit). Auch im Regierungsprogramm ist die Rede von der "Wichtigkeit der Subsidiarität als Garant gegen zentralistische Tendenzen innerhalb der EU" und dem Subsidiaritätsprinzip als Mechanismus, um "Europa wieder in die richtige Richtung" zu lenken.

Im Jahr 2017 sollte der Regierung eines Staates von der Größe Österreichs allerdings klar sein, dass auf viele brennende Fragen nur eine gemeinsames europäisches Vorgehen Antwort geben kann. Um die Herausforderungen einer sich verändernden Weltordnung zu meistern, muss Europa mit einer Stimme sprechen und gemeinsame Strategien entwicklen. Bislang hat die Bundesregierung es jedoch verabsäumt, in den zahlreichen Stellungnahmen zur Subsidiarität zu definieren, in welchen Bereichen Kompetenzen von der europäischen auf die nationalstaatliche bzw. regionale Ebene zurückgeholt werden sollen.

Art. 5, Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union lautet: "Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind."

Das Prinzip, das sich die Bundesregierung immer wieder herbeiwünscht, existiert also bereits in den europäischen Verträgen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage:

 

1.    Welche Kompetenzen gedenken Sie, im Zuge der von Ihnen angekündigten "Stärkung des Subsidaritätsprinzips" von der EU-Ebene auf die nationalstaatliche oder regionale Ebene zurückzuholen?
a) Sollte dies geplant sein, in welchem Zeitraum soll das geschehen?
b) Haben diesbezüglich Gespräche mit europäischen Institutionen, Experten oder anderen europäischen Partnern stattgefunden? Wenn ja, wann und mit wem?
c) Sind Mitarbeiter_innen des BKA, BMEIA oder anderen Ministerien Ihres Informationsstandes nach gegenwärtig mit dieser Frage beschäftigt? Wenn ja welche und mit welchem Arbeitsauftrag?

2.    Der Bundeskanzler betont bei jeder Gelegenheit, dass "die großen Themen im Großen und die kleinen Themen im Kleinen" behandelt werden sollen. In welchen Bereichen ist vorgesehen, mehr Kompetenzen auf die europäische Ebene zu transferieren?
a) Sind Mitarbeiter_innen des BKA, BMEIA oder anderen Ministerien Ihres Wissens gegenwärtig mit dieser Frage beschäftigt?
b) Wenn nein, warum nicht?

3.    Gab es bezüglich des von ihnen angedachten "europäischen Subsidiaritätspaktes" bereits Kontakte mit anderen Mitgliedsstaaten?
a) Wenn ja, mit welchen und mit welchem Ergebnis?