255/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den

Bundesminister für Finanzen

betreffend Monatserfolg Dezember 2017

BEGRÜNDUNG

Der Bundesminister für Finanzen wünschte sich bei seiner ersten Sitzung des Budgetausschusses qualitätsvolle Debatten. Voraussetzungen für solche Debatten im Budget(unter)ausschuss sind jedoch qualitätsvolle Daten und Berichte.

Ende Jänner 2018 wurde vom Bundesministerium für Finanzen der Monatserfolg Dezember 2017 vorgelegt. Der darin enthaltene vorläufige Erfolg 2017 zeigt, dass es gegenüber dem BVA 2017 in vielen Untergliederungen zu erheblichen Abweichungen nach oben bzw. nach unten gekommen ist. Aufgrund der deutlich besseren Konjunkturentwicklung hätten die Mehreinzahlungen der öffentlichen Abgaben (UG 16) höher ausfallen müssen. Sie stellen das Kernstück der Einzahlungsseite dar. Von besonderem Interesse sind die veranlagte Einkommen-, Lohn-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Im Monatsbericht finden sich zu den Abweichungen gegenüber dem BVA 2017 und deren Hintergründen keine Erläuterungen, so dass dem in der Bundesverfassung verankerten Prinzip der Transparenz nicht (ausreichend) Rechnung getragen wird. Damit fehlt aber auch die Grundlage für qualitätsvolle Debatten im Budgetausschuss und in der Öffentlichkeit.

Die veranlagte Einkommensteuer entwickelte sich in den ersten acht Monaten sehr gut, danach erfolgte ein abrupter Einbruch. Das führte dazu, dass das Jahresergebnis hinter dem Voranschlag zurückblieb.

Auch die Einzahlungen aus den Kapitalertragsteuern blieben unter den Erwartungen, ohne dass auf die zugrunde liegenden Ursachen eingegangen wird.

Die Einzahlungen aus der Lohnsteuer blieben ebenfalls hinter dem BVA 2017 zurück, obwohl sich die zugrunde liegenden Makrodaten, insbesondere die Lohn- und Gehaltssumme, extrem gut entwickelt haben.

Die Entwicklung der Körperschaftsteuer entwickelte sich 2017 hingegen besser als erwartet. Das ist insofern erklärungsbedürftig, als die Einzahlungen aus der Körperschaftsteuer bereits 2016 extrem stark gestiegen waren.

Die Einzahlungen aus der Umsatzsteuer blieben erneut deutlich unter den Erwartungen. Dem erwarteten Zuwachs von 6,4% stand ein Ergebnis von lediglich 4,8% gegenüber. Erläuterungen dazu fehlen.

Umgekehrt liegen beispielsweise die Einzahlungen aus der Mineralölsteuer, der Normverbrauchsabgabe und der Grunderwerbsteuer z.T. deutlich über den Erwartungen.

Das Ergebnis der öffentlichen Abgaben des Jahres 2017 ist auch von den Auswirkungen der Steuerreform 2016 geprägt. Laut Wirkungsfolgenabschätzung (WFA) sollte die Steuerreform 2016 fast zur Hälfte über Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuer- und Sozialbetrugs gegenfinanziert werden. Für das Jahr 2017 bedeutet das im Einzelnen:

-       1,3 Mrd. Euro aus der Einführung der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht, im Jahr 2017 um 0,3 Mrd. Euro mehr als im Jahr 2016. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Einzahlungen aus der Umsatzsteuer.

-       0,5 Mrd. Euro aus der Einführung des Kontenregisters (2016: 0,6 Mrd. Euro). Dabei handelt es sich hauptsächlich um Einzahlungen aus der veranlagten Einkommensteuer.

-       0,3 Mrd. Euro an Mehreinzahlungen durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz.

In Summe geht es bei der erwarteten Gegenfinanzierung der Steuerreform 2016 im Jahr 2017 also um Mehreinzahlungen von 2,1 Mrd. Euro. Wäre dieses Ergebnis realisiert worden, müssten die Mehreinzahlungen der öffentlichen Abgaben 2017 deutlich höher liegen.

Auf der Auszahlungsseite sticht insbesondere die Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung (UG 22) ins Auge. Hier kommt es zu einer massiven Unterschreitung des BVA 2017 in Höhe von 1,66 Mrd. Euro. Auch hier fehlen Erläuterungen, worauf diese Abweichungen zurückzuführen sind.

Bei näherer Analyse des vorläufigen Gebarungserfolgs 2017 ist - wie schon in den Jahren zuvor - festzustellen, dass die Budgetierung in vielen Untergliederungen höchst unzuverlässig geworden ist. Damit werden bedeutsame Budgetgrundsätze wie Budgetwahrheit sowie die Richtigkeit der Budgetierung und deren Vollständigkeit zunehmend in Frage gestellt.

Da der Monatserfolg Dezember 2017 auf oben aufgeworfene Fragen zum vorläufigen Erfolg des Jahres 2017 keine (hinreichenden) Antworten gegeben hat, stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.    Halten Sie den Bericht zum Monatserfolg Dezember 2017 für einen Bericht, der eine qualitätsvolle Debatte im Budgetausschuss ermöglicht?

2.    Wenn nein, welchen Verbesserungsbedarf sehen Sie und was werden Sie tun, um die Qualität der Berichte zu erhöhen?

3.    Was sind die Ursachen für das Zurückbleiben der Einzahlungen aus der veranlagten Einkommensteuer gegenüber dem BVA 2017?

4.    Wie erklären Sie sich den abrupten Rückgang der Entwicklung der Einzahlungen bei der veranlagten Einkommensteuer nach dem August 2017?

5.    Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Einführung der automatischen Arbeitnehmerveranlagung?

6.    Wie hoch sind die Mehreinzahlungen der veranlagten Einkommensteuer aus der Einführung des Kontenregisters? (Bitte um getrennte Darstellung für die Jahre 2016 und 2017.)

7.    Wie viel entfiel davon auf die veranlagte Einkommensteuer? (Bitte um getrennte Darstellung für die Jahre 2016 und 2017.)

8.    Wie viel entfiel davon auf die Mehrwertsteuer? (Bitte um getrennte Darstellung für die Jahre 2016 und 2017.)

9.    Wie viel entfiel davon auf die Körperschaftsteuer? (Bitte um getrennte Darstellung für die Jahre 2016 und 2017.)

10.  Was sind die Ursachen für die schwache Entwicklung der Einzahlungen aus der Lohnsteuer im Jahr 2017, die trotz ausgezeichneter Entwicklung aller relevanten Makrodaten hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind?

11.  Werden Sie die Ursachen für das Zurückbleiben der Einzahlungen aus der Lohnsteuer analysieren lassen?

12.  Die Einzahlungen aus der Körperschaftsteuer sind bereits 2016 stark angestiegen. Warum war auch 2017 das Ergebnis besser als zum Zeitpunkt der Budgetierung erwartet? Was waren die Ursachen?

13.  Falls die Ursache der höheren Einzahlungen aus der Körperschaftsteuer in einer besseren Gewinnentwicklung liegt, warum wurde diese in den Schätzungen nicht antizipiert?

14.  Warum sind die Einzahlungen der Umsatzsteuer trotz sehr guter Konjunkturentwicklung deutlich hinter dem Voranschlag zurückgeblieben?

15.  Wie hoch waren die Mehreinzahlungen aus der Einführung der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht? (Bitte um getrennte Darstellung für die Jahre 2016 und 2017.)

16.  Wenn die in der Wirkungsfolgenabschätzung zur Steuerreform 2016 dargestellten Größenordnungen bei der Umsatzsteuer nicht erreicht werden konnten, was waren die Ursachen? (Bitte um getrennte Darstellung für die Jahre 2016 und 2017.)

17.  Wenn die in der Wirkungsfolgenabschätzung zur Steuerreform 2016 dargestellten Größenordnungen nicht erreicht werden konnten, was werden Sie tun, um das in der WFA dargestellte Einzahlungsziel zu erreichen?

18.  Wie hoch waren 2017 die Mehreinzahlungen aus der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Versandhandel?

19.  Welche konkreten Maßnahmen wurden durchgeführt, um den Umsatzsteuerbetrug beim Versandhandel einzudämmen?

20.  Wie hoch waren 2017 die Mehreinzahlungen aus der Bekämpfung des Karussellbetrugs?

21.  Welche konkreten Maßnahmen wurden durchgeführt, um den Karussellbetrug einzudämmen?

22.  Wie erklären Sie die Mehreinzahlungen aus der Grunderwerbsteuer gegenüber dem BVA 2017?

23.  Wie erklären Sie das Zurückbleiben der Kapitalertragsteuern gegenüber dem BVA 2017, insbesondere auch vor dem Hintergrund von Vorzieheffekten im Zusammenhang mit der Steuerreform 2016? (Bitte um getrennte Darstellung samt Zahlen für die Kapitalertragsteuer auf Dividenden sowie auf Zinsen und sonstige Erträge.)

24.  Bei den Auszahlungen zur Pensionsversicherung (UG 22) wurde der BVA 2017 um 1,66 Mrd. Euro unterschritten. Welcher Teil der Unterschreitung ist auf konjunkturelle Ursachen, auf pensionserhöhende Maßnahmen der Vergangenheit bzw. auf andere strukturelle Ursachen zurückzuführen?

25.  Sind in dieser Unterschreitung die Zahlungen der Bank Austria im Zusammenhang mit der Überführung von Mitarbeiterinnen in das allgemeine Pensionsversicherungssystem in Höhe von 790 Mio. Euro bereits enthalten?

26.  Wenn nein, wann ist mit diesen Zahlungen zu rechnen?

27.  Wie stehen Sie zu den Budgetgrundsätzen der Budgetwahrheit, der Richtigkeit und der Vollständigkeit?

28.  Was werden Sie tun, um die Qualität der Budgetierung im BVA 2018 und 2019 zu erhöhen?