264/J XXVI. GP
Eingelangt am 09.02.2018
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen, an den Bundeskanzler,
betreffend eine vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebene Internet-Seite, welche unter anderen auch den Österreichischen Pennäler Ring (ÖPR) bewirbt
Über lange Jahre und mehrere Gesetzgebungsperioden war der ÖPR Gegenstand parlamentarischer Anfragen. So in der XXI. GP (Abg. Brosz) und in der XXIII. GP (Abg. Grossmann), zuletzt in der XXIV. GP durch Abg. Öllinger u.a. Bereits in diesem Antrag (Abg. Öllinger) wird auf die nationalsozialistischen Tendenzen in den Liedtexten und Parolen der Verbindungen des ÖPR hingewiesen. Zu Recht, wie sich nun herausstellt, da die Liederbücher der ÖPR-Verbindung Germania primitiv antisemitische und gewaltverherrlichende Texte aufweisen. Bereits die Anfrage der Abg. Grossmann wies auf die rassistischen und rechtsextremen Texte hin. Auch in Stellungnahmen von Organisationen wie dem Mauthausen-Komitee wird die demokratische Orientierung des ÖPR bezweifelt und die Streichung der Förderungen verlangt.
Dennoch erscheint auf einer vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebenen Internet- Seite (s. Anlage), „jugendportal.at“, der ÖPR mit folgendem Kommentar: „Der Pennäler Ring ist eine schlagende Verbindung von Schülern und ehemaligen Schülern einer höheren Schule. Hier werden nur männliche Mitglieder aufgenommen.“ Freundlicherweise wird gleich der link zur ÖPR-Seite mitgeliefert. Dort wiederum erfährt man: „Eine Mensur... zu fechten heißt seinen Mann zu stehen.“ (s. Anlage). Die Mensur wird auch detailliert bis zu den Sekundanten beschrieben, und als faszinierend dargestellt. Auch auf den Internet-Seiten anderer Pennäler-Vereinigungen wird die Mensur freudig und ausführlich beschrieben. Zum Beispiel auf der Seite der „p.c.B! Tauriska zu Baden“. Die meisten - wenn nicht alle - Pennäler-Burschenschaften verweisen auf die Linzer Pauk- ordnung, welche wiederum in den „Vorbestimmungen“ das „Waidhofner Abkommen“ als für die Beteiligten gültig erklärt. Dieses „Waidhofner Abkommen“ konstatiert bei jüdischen Studenten „Ehrlosigkeit und Charakterlosigkeit“.
Während der Verfassungsschutzbericht 2016 über Bewegungen schreibt, welche „die Normen und Regeln eines modernen demokratischen Verfassungsstaates ablehnen...“ (S. 11), über Rechtsextremismus und Antisemitismus, macht das Bundeskanzleramt Werbung für genau so eine Organisation. Und während vom Innenministerium ein „Nationaler Aktionsplan Rechtsextremismus“ ins Leben gerufen wurde, förderte das Jugendministerium mit viel Geld den ÖPR und damit auch die Germania, deren Grundeinstellung zu Antisemitismus und Rechtsextremismus durch die Texte ihrer Liederbücher ja nur ganz offensichtlich wurde. Sogar in der Medienberichterstattung wurde schon lange vorher auf diese Tendenzen Bezug genommen.
Es ist wohl anzunehmen, dass diese ÖPR-Organisationen diese Internet-Inhalte nicht erst anlässlich der Diskussion um nationalsozialistische Liederbuchtexte eingefügt haben. Es stellt sich die Frage, was den Bundeskanzler veranlasst, eine derartige Dachorganisation zu bewerben. Zur negativen Einstellung der ÖPR-Organisationen zu Demokratie und zur Republik Österreich wird auf die Anfrage der Abg. Grossmann aus der XXIII. GP verwiesen. Das in den Organisationen des ÖPR Mensur gefochten wurde,
war jedem mit der Materie Vertrauten bekannt, die Ablehnung der Aufnahme weiblicher Mitglieder wurde selbst verkündet. Immer wieder gab es Medienberichte über die rechtsextremen Tendenzen im Kreis der Burschenschaften, zB in „NEWS“ vom 1.12.2015. In diesem Artikel wird auch berichtet, dass es Mitglieder der Burschenschaft „Olympia“ waren, die den Revisionisten und Holocaust-Leugner, David Irving, zu ihrem Stiftungsfest eingeladen hatten.
Eine vom Bundeskanzler in Auftrag gegebene und mit Steuergeldern finanzierte Internet-Seite darf nicht für Organisationen wie den ÖPR werben. Daher richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1) Wieso ist der ÖPR Anfang Februar 2018 noch immer auf dem ,,Jugendportal.at“, welches vom BKA in Auftrag gegeben wurde, sichtbar, zu einem Zeitpunkt, als bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen?
2) Seit wann erscheint das ÖPR samt Erläuterungen und web-link auf dieser vom BKA in Auftrag gegebenen Internet-Seite?
3) Wer bezahlt diese Internet-Seite laufend, wer hat die Entwicklung bezahlt, und in welcher Höhe?
4) Bis wann wird das BKA als Auftraggeber dieser Internet-Seite dafür gesorgt haben, dass der ÖPR dort nicht länger aufscheint?
Anlage: zu Anfragen Noll 02 2018
zu Anfragen Noll 02 2018
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