266/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ressourcen für Betriebsprüfungen

BEGRÜNDUNG

Ein Rechnungshof-Bericht aus dem Jahr 2014 beschäftigt sich mit dem Risikomanagement in der Finanzverwaltung[1]. Unter anderem wird in diesem Bericht das Kosten-Nutzen-Verhältnis in der Großbetriebsprüfung angeführt: "In den Jahren 2008 bis 2012 war der Nutzen der Finanzbediensteten - gemessen nach den festgesetzten Mehrergebnissen - im Durchschnitt zwölfmal so hoch wie deren Kosten; im Jahr 2011 betrug das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den Bediensteten der Großbetriebsprüfung sogar rund das 34-Fache. [. . .] Der RH verdeutlichte mit seinen Berechnungen, dass die Finanzbediensteten mit ihren Kontrollen ausnahmslos weit höhere Mehrergebnisse erzielten im Vergleich zu den von ihnen verursachten Kosten, und zwar unabhängig davon, ob sie im Innen- oder im Außendienst tätig waren." Außerdem weist der Rechnungshof in seinem Bericht auf die Reduktion des Personalstands hin: "Zwischen 2008 und 2012 zeigte sich eine Reduktion der Betriebsprüfer-VBÄ um rd. 131. Die Gesamtressourcen der vom RH näher untersuchten Arbeitsbereiche der Finanzämter (Allgemeinveranlagung, Betriebsveranlagung/-prüfung) und der Großbetriebsprüfung reduzierten sich sogar um rd. 190 VBÄ. Dem standen immer komplexer und umfangreicher werdende sowie schwieriger zu vollziehende Rechtsmaterien gegenüber."

Vor diesem Hintergrund wurde am 5. August 2016 eine Anfrage (10042/J)[2] zu den Ressourcen für Betriebsprüfungen gestellt. Erhebliche Teile der damals gestellten Fragen stellen sich nun erneut, insbesondere angesichts des Ministerratsbeschlusses vom 5. Januar 2018[3] , demzufolge nur noch jede dritte Planstelle nachbesetzt werden soll. Davon ausgenommen sind nur die Bereiche Sicherheit und Bildung.

Es gibt zwar Stimmen, die davon sprechen, dass Steuerprüfungen heutzutage automatisierter ablaufen als noch vor 5 Jahren und daher weniger Personal benötigen[4]. Andererseits sind die Aufgaben der Finanzämter, insbesondere im Bereich der Großbetriebsprüfung in den letzten Jahren immer schwieriger geworden. Die Rechtsmaterien werden immer komplexer und umfangreicher und daher die Vollziehung und Prüfung schwieriger. Hinzu kommt, dass die Steuerprüferlnnen in der Großbetriebsprüfung einer Armada von hochspezialisierten SteuerberaterInnen, WirtschaftstreuhänderInnen und RechtsanwältInnen insbesondere aus den „Big Four“ gegenüberstehen, die darauf spezialisiert sind, die Steuerzahlungen ihrer KlientInnen zu minimieren.

Zudem stellt eine Follow-up-Überprüfung[5] zu besagtem Bericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2017 fest: „Das BMF setzte die Empfehlung des RH - eine umfassende Personalbedarfserhebung vorzunehmen - mit der Begründung nicht um, dass ,eine Erhebung aufgrund der laufend sich ändernden Aufgabenstellungen sehr aufwendig‘ wäre. Nach Ansicht des RH war eine bloße Verteilung des vorhandenen Personals aber nicht zielführend. Die Erhebung des tatsächlich notwendigen Personalbedarfs zur Erfüllung der gesetzlich bestimmten Aufgaben der Finanzverwaltung war aufgrund fehlender Kosten-Nutzen-Analysen und einer umfassenden, sämtliche Arbeitsbereiche der Finanzverwaltung betreffenden Aufgabenanalyse nicht sichergestellt. “

Es scheint daher, als wäre das BMF aktuell gar nicht in der Lage, den tatsächlichen Personalbedarf festzustellen.

In der besagten Follow-up-Überprüfung heißt es:

Das BMF teilte hierzu in seiner Stellungnahme mit, dass es zurzeit an einer Personalbedarfserhebung arbeite. In dieser sehr komplexen Personalbedarfsberechnung würden folgende Parameter berücksichtigt werden:

-   Erfassung sämtlicher Aufgabenbereiche der Finanzverwaltung,

-   Berechnung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen VBÄ-Zahlen unter Berücksichtigung beschleunigter IT-unterstützter Prozesse und angemessener Überprüfungsquoten,

-    Gegenüberstellung der tatsächlich zur Verfügung stehenden VBÄ-Zahlen (Berechnung des Gap),

-    daraus erforderliche Maßnahmen: Kontrollquote und Aufgabenverteilung.''

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Ist die im Bericht des Rechnungshofes angekündigte Personalbedarfsrechnung bereits abgeschlossen?

2.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam sie bezüglich:

a.    Berechnung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen VBÄ-Zahlen?

b.    Gegenüberstellung der tatsächlich zur Verfügung stehenden VBÄ- Zahlen?

c.    Daraus erforderlichen Maßnahmen: Kontrollquote und Aufgabenverteilung?


3.    Wenn nein, wann ist damit zu rechnen und wie wird sichergestellt, dass die gesetzlich bestimmten Aufgaben der Finanzverwaltung erfüllt werden können, wenn nur noch jede dritte Planstelle nachbesetzt wird und man den tatsächlichen Personalbedarf gar nicht kennt?

Laut Personaleinsatzplan des BMF sollten zwischen 2016 und 2018 500 neue Bedienstete in die Steuer- und Zollverwaltung aufgenommen werden.

4.    Wie viele VBÄ wurden in den Jahren 2016 bis 2018 tatsächlich aufgenommen? (Bitte um getrennte Angabe pro Jahr sowie separate Darstellung für die Bereiche „Großbetriebsprüfung“, „Steuerfahndung“, „Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel“, „Steuer- und Zollkoordination“, „Zollämter“ sowie „Finanzämter“ - bei letzterem bitte mit einer gesonderten Anzahl der VBÄ für die Betriebsprüfung.)

5.    Wie viele Austritte (VBÄ) in den Ruhestand wird es in den Jahren 2018 bis 2022 geben? (Bitte um getrennte Angabe pro Jahr sowie getrennte Angabe für die Bereiche entsprechend Frage 4.)

6.    Wie hat sich der Personalstand der Finanzpolizei in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt? (Bitte um getrennte Angabe pro Jahr.)

7.    Wie hat sich der Personalstand der Betriebsprüfung in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt? (Bitte um separate Darstellung der jeweiligen Jahre und der Großbetriebsprüfung.)

8.    Wie hat sich der Personalstand der Zollverwaltung in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt? (Bitte um getrennte Angabe pro Jahr.)

9.    Wie hat sich der Personalstand des Bundesfinanzgerichts in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt? (Bitte um getrennte Angabe pro Jahr.)

In der Anfragebeantwortung 9610/AB hieß es, dass die Finanzpolizei hinsichtlich ihres Aufgabenportfolios und Schnittstellen evaluiert wird.

10. Was sind die Ergebnisse dieser Evaluierung, insbesondere hinsichtlich einer erneuten Unterordnung zu den einzelnen Finanzämtern?

11.  Für den Fall, dass die Evaluierung vorliegt, wurde die Reorganisation der Finanzpolizei bereits in Angriff genommen? Wenn nein, warum nicht?

12. Wie verteilt sich aktuell die Anzahl aller zu prüfenden Betriebe auf die Größenklassen „Kleinbetriebe“, „Mittelbetriebe“, „Großbetriebe“ sowie „Größtbetriebe“?

13. Wie verteilen sich die Mehrergebnisse durch Betriebsprüfungen in den Finanzjahren 2015. 2016 und 2017 auf diese Größenklassen?



[1] http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/ jahre/2014/berichte/teilberichte/bund/Bund 2014 14 /Bund_2014_14 5.pdf.

[2] Samt Beantwortung zu finden unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J 10042/index.shtml

[3] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/-/beschIussprotokoll-des-2-ministerrates-vom-5-janner-2018 .

[4] Siehe beispielsweise https://diepresse.com/home/wirtschaft/recht/5367869/Close-Up Gespart-werden-soll-immer-bei-den-anderen (zugegriffen am 9.2.2018).

 

[5] http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2017/berichte/teilberichte/bund/Bund_2017_27/Bund_2017_27_1.pdf.