267/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Königsberger-Ludwig,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Einrichtung eines Behindertenrates als offizielles Beratungsgremium der Bundesregierung

Gemäß § 8 Bundesbehindertengesetz ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Bundesbehindertenrat einzurichten, der in allen wichtigen Fragen der Behindertenhilfe zu hören ist. Des Weiteren obliegen ihm die Abgabe von Gutachten, Stellungnahmen und Empfehlungen in Angelegenheiten, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen berühren.

Darüber hinaus unterstützt er die Koordinierung der Maßnahmen und Umsetzung des NAP- Behinderung, sowie der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Als wichtiges Beratungs- und Kontrollorgan hat sich der Bundesbehindertenrat über die Jahre  etabliert, und ist mit allen wichtigen Stakeholdern der Behindertenpolitik besetzt. Zuletzt konnten  2014 die organisierten SelbstvertreterInnen als stimmberechtigte Mitglieder verankert werden.

Im Regierungsprogramm der Schwarz/Blauen-Regierung sind Menschen mit Behinderungen vor allem im Kapitel Soziales zu finden. Eine der dort geplanten Maßnahmen lautet:

,, Einrichtung eines Behindertenrates als offizielles Beratungsgremium der Bundesregierung"



Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung eines Behindertenrates?

2.       Ist die Errichtung des geplanten Behindertenrates neben dem existierenden, im BBG verankerten, Bundesbehindertenrat vorgesehen, oder stattdessen?

3.      Wenn der geplante Behindertenrat den derzeit existierenden ersetzen soll, welche Unterschiede wird es in der Ausgestaltung geben?

a.       Wie soll der im Regierungsprogramm genannte Behindertenrat ausgestaltet sein?

b.        welche Aufgaben soll dieser Behindertenrat haben?

c.        Warum kann diese Aufgaben der bestehende Bundesbehindertenrat nicht übernehmen?

4.       Wenn der geplante Behindertenrat neben den derzeit existierenden treten soll, welche Aufgaben soll der beim BKA angesiedelte Behindertenrat übernehmen, und welchen Einfluss hat das auf die Aufgaben des im BBG verankerten Bundesbehindertenrat?

5.       Wie soll die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Behindertenrat/Bundesbehindertenrat künftig ausgestaltet sein?

6.       Wer soll in dem im Regierungsprogramm genannte Behindertenrat vertreten sein?

7.       Wie und von wem sollen die VertreterInnen des künftigen Behindertenrates ausgewählt werden?

8.      Wo soll der im Regierungsprogramm genannte Behindertenrat angesiedelt sein?

9.       Soll der zu errichtende Behindertenrat unabhängig von der Bundesregierung agieren, oder weisungsgebunden sein?

10.   In welcher (Rechts-)Form soll der im Regierungsprogramm genannte Behindertenrat errichtet werden?

11.   Wie soll die Finanzierung des zu errichtenden Behindertenrates ausgestaltet sein?

12.   Bis wann soll die Einrichtung eines Behindertenrates umgesetzt sein?

13.   Wird die Einrichtung des neuen Behindertenrates Auswirkungen auf die Förderung des ÖBR, den Dachverband der Behindertenverbände, haben?

a.   Und wenn ja, welche?