269/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.02.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

betreffend Fördermittel für den Österreichischen Pennälen Ring (ÖPR)

 

Außerschulische Jugendarbeit wird durch das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend im Rahmen des Bundes-Jugendförderungsgesetzes durch staatliche Fördermittel finanziell unterstützt. Das Bundesgesetz über die Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit legt nach § 1 "die Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere zur Förderung der Entwicklung der geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen" als Ziel fest. In den vergangen Jahren wurden unter anderem auch Fördermittel für den Österreichischen Pennälen Ring (ÖPR) vergeben, der als Dachverband für diverse schlagende Burschenschaften und einschlägige Verbindungen, die teilweise als rechtsradikal eingestuft werden, gilt.

Dem ÖPR gehörte unter anderem auch die pennale Burschenschaft Germania zu Wiener Neustadt an, deren Funktionär Udo Landbauer, Spitzenkandidat der FPÖ in Niederösterreich, bis vor kurzem war. Am 31.1.2018 wurde von Bundeskanzler Sebastian Kurz angekündigt, dass man ein Auflösungsverfahren gegen die Burschenschaft einleite, sofern strafrechtlich relevante Aktivitäten in der Burschenschaft bestätigt würden (u.a. z.B.: https://derstandard.at/2000073353465/NS-Liederbuch-Regierung-leitet-Aufloesungsverfahren-zu-Germania-ein). Die Verbindung ist in die Schlagzeilen gekommen, als bekannt wurde, dass in ihrem offiziellen Liederbuch eine den Holocaust verharmlosende Strophe des Studentenliedes "Es lagen die alten Germanen" enthalten war. Konkret geht es um folgende Liedzeile: "Da trat in ihre Mitte der Jude Ben Gurion: Gebt Gas, ihr alten Germanen, wir schaffen die siebte Million". Ermittlungen gegen  einige Funktionäre sind eingeleitet worden, der Vorwurf gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben steht im Raum.

In den Jahren 2014-2016 wurden jeweils rund 14.535 € an Basisförderung gemäß des Bundesjugendförderungsgesetzes vergeben (Förderungsbericht 2016), wie viel zudem für einzelne Projekte zusätzlich dazu aus Bundesfördermitteln und damit an Steuergeld ausbezahlt wurde, ist nicht bekannt. Die letzten verfügbaren Daten stammen aus einer Anfragebeantwortung (15234/AB) aus dem Jahr 2013. Die Praxis Fördermittel an Organisationen zu vergeben, die vom Dokumentationsarchiv Österreichischer Widerstand (DÖW) als rechtsextrem eingestuft werden, ist zu hinterfragen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche Förderungen hat der ÖPR jeweils in den Jahren 2012 bis 2017 aus der Bundesjugendförderung erhalten? (Bitte um detailierte Auflistung nach Jahr, Projekt und Beschreibung der Projektförderung)

a.    In welcher Höhe wurden in den Jahren 2012-2017 Förderungen nach § 5 Z 2 an den ÖPR vergeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Fördersumme und Projekt)

b.    In welcher Höhe wurden in den Jahren 2012-2017 Förderungen nach § 5 Z 3 "Förderungen von besonderen Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit" an den ÖPR vergeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Fördersumme und Anliegen)

2.    § 3 Z 6 des Bundes-Jugendförderungsgesetzes sieht vor, dass Angebote der Jugendarbeit als förderungswürdig gelten, wenn sie sich insbesondere  an der "Förderung der Bereitschaft junger Menschen zu Toleranz, Verständigung und friedlichem Zusammenleben sowie Förderung des gegenseitigen Verständnisses im innerstaatlichen wie auch im internationalen Bereich" orientieren. Wird dieses Erfordernis Ihrer Meinung nach vom ÖPR erfüllt?

a.    Wenn ja, wodurch?

3.    Wird die "Förderung von innovativen Prozessen und Projekten" nach § 3 Z 4 Bundes-Jugendförderungsgesetz durch den ÖPR erfüllt? Und wenn ja, woran wird das festgemacht?

4.    Wie bewertet das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend die Erfüllung der "Förderung der Gleichberechtigung beider Geschlechter" nach § 3 Z 10 Bundes-Jugendförderungsgesetz durch den ÖPR?

5.    Das B-JFG sieht vor, dass eine Basisförderung nur jenen Jugendorganisationen zu gewähren ist, die eine kontinuierliche Qualitätssicherung gemäß § 6 Abs. 1 Z 6 B-JFG bzw. gemäß § 13 Abs. 4 der Richtlinien des B-JFG ihrer Arbeit durchführen. Inwieweit wurde dieser Qualitätsnachweis von Seiten des ÖPR erbracht?

a.    Welche Instrumente zur Qualitätssicherung wurden vom ÖPR angegeben bzw. wurden hierfür externe Personen und Expert_innen zu Rate gezogen?

6.    Sind von Seiten des Bundesministeriums für Frauen, Familien und Jugend weitere Schritte angedacht, um eine zielgerichtete Verwendung der Mittel zu gewährleisten?

7.    Wurden zwischen 2012 und 2017 Fördermittel gemäß § 5 Z 2 und § 5 Z 3 B-JFG an akademische oder pennale Verbindungen vergeben und wenn ja in welcher Höhe? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Fördersumme, und Projekt bzw. Organisation)