270/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.02.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Entwicklung der Arbeiterkammerpensionen und Rückstellungen

 

Wie die Anfragebeantwortung (7698/AB XXV.GP) aufzeigt, können in den verschiedenen Landesarbeiterkammern imposante Entwicklungen im Bereich der personalabhängigen Rückstellungen, aber auch der Pensionsausgaben beobachtet werden. Die personalabhängigen Rückstellungen haben sich zwischen 2004 und 2014 fast verdoppelt (Steigerung um 99,89%) und betrugen 2014 EUR 135,6 Mio, wovon EUR 68,3 Mio alleine auf die Arbeiterkammer Wien entfielen. Auch die Pensionsausgaben der Arbeiterkammern stieg in diesem Zeitraum um 14,41% auf EUR 22,7 Mio.

Insbesondere die Steigerung bei den personalabhängigen Rückstellungen ist kritisch zu hinterfragen, vor allem in Hinblick auf deren tatsächlichen Verwendungszweck. In Verbindung mit steigenden Pensionsausgaben der Arbeiterkammer für Betriebs- bzw. Sonderpensionen stellt sich die Frage, welcher Anteil der Personalrückstellungen auf diese Sonderpensionsrechte entfällt und für die Anwartschaften wie vieler Personen die Rückstellungen erfolgen.

Gerade die enorme Dynamik bei der Entwicklung der personalabhängigen Rückstellungen fällt auf, denn ihre Verdoppelung ist vor allem auf die Erhöhung der Rückstellungen in der Wiener Arbeiterkammer um 1.184 Prozent zurückzuführen. Wie die Arbeiterkammer Wien gegenüber der Tageszeitung "Die Presse" erklärt, sei diese außerordentliche Steigerung – die in diesem Umfang nur bei der Arbeiterkammer Wien zu beobachten ist – Ergebnis einer Umstellung des Berechnungssystems für Rückstellungen: "Man habe einfach nur das Berechnungssystem für die Rückstellungen umgestellt. Früher habe man die Berechnung nach der Haushaltsordnung der Arbeiterkammer durchgeführt. Jetzt berechne man nach dem Unternehmergesetzbuch." (Die Presse, 5.4.2016)

Die neun Landeskammern arbeiten demnach mit unterschiedlichen Berechnungslogiken für ihre Rückstellungen, denn nur in einer einzigen Kammer (AK Wien) konnte eine derartige Entwicklung verfolgt werden. Wenn die Steigerung der Personalrückstellungen der AK Wien auf die Änderung Berechnungsmethode zurückzuführen ist, dann stellt sich des Weiteren die Frage, weshalb diese Steigerung nahezu kontinuierlich innerhalb von 10 Jahren zu verzeichnen ist und nicht konkret ein Umstellungsjahr ersichtlich ist.

Im Hinblick auf diese Entwicklungen – insbesondere die unterschiedlichen Berechnungsmethoden für personalabhängige Rückstellungen – ist zu hinterfragen, ob das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in der Vergangenheit seinen Aufsichtspflichten gegenüber der Arbeiterkammer überhaupt nachgekommen ist und inwiefern es hier seine Aufsichtsfunktion wahrnimmt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Personen erhielten von der Arbeiterkammer eine Pensionsleistung (Ruhe- und Versorgungsgenüsse) ausbezahlt? (jährlich seit 2014, je Landeskammer)

2.    Wie viele Anwartschaftsberechtigte auf eine Pensionsleistung (Ruhe- und Versorgungsgenüsse) der Arbeiterkammer gibt es gegenwärtig? (jährlich seit 2014, je Landeskammer)

3.    Wie hoch waren die Rückstellungen für Pensionsleistungen (Ruhe- und Versorgungsgenüsse)? (jährlich seit 2014, je Landeskammer)

4.    Laut 8659/AB verpflichtet die RHO zwar zur Bildung einer Pensionsrückstellung, jedoch nicht zu einer bestimmten Berechnungsmethode.

a.    Wie nehmen Sie ihre Aufsichtsfunktion wahr, wenn jede Landesarbeiterkammer personalabhängige Rückstellungen anders verbucht und berechnet?

b.    Welche Methoden werden in den einzelnen Landeskammern zur Rückstellungsberechnung angewendet?

c.    Wie wird die Aufsicht über die unterschiedlichen Berechnungslogiken geführt und sind hier Berichte oder eine Dokumentation der Aufsichtsführung öffentlich zugänglich?

5.    Haben sich die Rückstellungsberechnungsmethoden in einzelnen Landesarbeiterkammern verändert?

a.    Wenn ja, in welchen?

b.    Wenn ja, auf welche Weise?

c.    Wenn nein, ist dies derzeit in einzelnen Landesarbeiterkammern geplant? (Bitte um Auflistung je nach Landesarbeiterkammer)

6.    Mit welchem Zinssatz werden errechnete Anwartschaften auf Pensionsleistungen (Ruhe- und Versorgungsgenüsse) zur Rückstellungsberechnung abgezinst? (je Landeskammer, seit 2014)

7.    Ist dieser Zinssatz für alle Landesarbeiterkammern einheitlich?

a.    Wenn nein, ist mit einer Harmonisierung zu rechnen?

                                  i.    Wenn ja, bis wann ist mit einer Harmonisierung zu rechnen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?