273/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Alfred Noll, Kolleginnen, Kollegen

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien.

betreffend der Pläne der Regierung bezüglich einer möglichen Einstellung bzw. Umstrukturierung des Radiosenders FM4.

Begründung

In den Medien war in den letzten Tagen immer wieder die Rede von einer möglichen Einstellung des Sendebetriebs von FM4. Der öffentlich-rechtliche Sender zeichnet sich durch einen hohen Wortanteil, eine enge Zusammenarbeit mit den österreichischen Musikschaffenden, eine bewusst heterogene Musikauswahl abseits des Chart-Mainstreams der Formatradios und durch das multilinguale Sendeformat (deutsch-englisch und z. B. Nachrichten auch auf Französisch) aus. Aus diesen Gründen ist es wichtig, FM4 weiterhin als eigenständigen Radiosender zu erhalten, da der Sender mit diesen Eigenschaften ein Alleinstellungsmerkmal am österreichischen Radiomarkt genießt und mit inhaltlicher Berichterstattung und fremdsprachigen Sendungen sowie Nachrichten einen Teil zur Bildung beiträgt, insbesondere für junge Menschen. Auch für heimische Musikerlnnen abseits des Mainstreams ist FM4 die wichtigste AnlaufsteIle in Österreich. Umso überraschender kam die kolportierte Einstellung des Radiosenders FM4. So steht zum Beispiel im „Falter“ vom 31.1.18:

,,[ ... ] es schwirren Gerüchte durch den Flurfunk, dass der Sender von der türkis-blauen Regierung abgeschaltet werden könnte. So erreichte den Falter am Montag folgende vertrauliche Information: ,Am Freitag wurde im ORF am Küniglberg ein außerordentlicher Lenkungsausschuss einberufen. Ursprüngliches Thema: Einbau von Studios am Küniglberg für FM4 sowie die komplette Umsiedlung des Senders.

Im Zuge dessen wurden die Maßnahmen infrage gestellt, da laut Regierung FM4 2019 eingestellt werden soll. Offizielle Begründung: Nichterfüllung des Bildungsauftrags. Teilnehmer unter anderem Wrabetz, Pius Strobl, Monika Eigensperger. ‘ [1]

Auch im „Falter“ vom 7.2.2018 wird das Thema behandelt:

„Doch in Hintergrundgesprächen streuen ORF-Insider die Sorge, der Sender könne zunächst als unprofessionell diskreditiert und sodann als ,nicht dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag entsprechend‘ abgedreht werden. Der Grund zur Sorge: Der blaue Stiftungsrat Norbert Steger schloss eine Abschaltung nicht aus.

Ein ORF-Manager mutmaßt gegenüber dem Falter, Steger dränge namens seiner Partei den Koalitionspartner ÖVP, ,dass der ORF so ab 2019 nur mehr zwei nationale Radioketten statt deren drei betreiben soll. Ö1 wird als öffentlich-rechtliches Aushängeschild wohl nicht eingestellt werden, detto Ö3 als populärster Radiosender Österreichs. Verbleibt also nur FM4 als Kandidat. ‘ Die FM4-Frequenzen würden ,einigen gut für die eigenen Radioambitionen passen. Wer da ein politisches Geschäft mit dem Boulevard wittert, liegt sehr nahe an der Wahrheit‘, so der Manager“.[2]

Der Radiosender FM4 erfüllt den in § 4 Abs 1 ORF-G normierten öffentlich-rechtlichen Auftrag in vorbildlicher Weise (insbesondere die Ziffern 5, 6, 7 und 8 leg. cit., aber auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 13 und 14 leg. cit.). Die Medienberichte werfen daher einige Fragen auf.

Aus diesem Grund richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien folgende

Anfrage:

1)    Stimmt es, dass es Überlegungen zur Einstellung des Sendebetriebs von ,,FM4“ gibt?

2)    Falls Sie Frage 1 bejahen, warum?

3)    Falls Sie Frage 1 bejahen, aufgrund welcher Grundlagen gibt es Überlegungen in diese Richtung?

4)    Falls Sie Frage 1 bejahen, welche positiven Effekte erhofft man sich von einer Einstellung?

5)    Falls Sie Frage 1 bejahen, ist eine Einstellung aufgrund finanzieller Überlegungen geplant?

6)    Haben Sie Kenntnis von Gesprächen bezüglich der Einstellung des Senders?

7)    Gibt es Pläne für Umstrukturierungen?

8)    Falls Sie Frage 7 bejahen, wie sieht diese Umstrukturierung aus?

9)    Möchte man seitens des Ministeriums in die Programmgestaltung des Senders eingreifen?

10) Falls Sie Frage 9 bejahen, wie soll die Programmgestaltung genau verändert werden?

11) Wird aus Sicht des Bundesministers der Bildungsauftrag durch den Sender erfüllt?

12) Falls Sie Frage 11 verneinen, mit welcher Begründung?

13) Falls Sie Frage 11 verneinen, inwiefern unterscheidet sich hier ,,FM4“ von anderen öffentlich-rechtlichen Sendern wie zum Beispiel „Ö3“?

14) Bekennen Sie sich zum Wert und der Bedeutung des Senders für junge Menschen sowie für österreichische Musikerlnnen?

15) Falls Sie Frage 14 verneinen, warum nicht?

16) Gibt es Weisungen zu einer Evaluierung betreffend eine Einstellung des Sendebetriebs?

17) Haben Sie Kenntnis über die Inhalte, die in dem „außerordentlichen Lenkungsausschuss“, aus dem laut Bericht des „Falters“ die Einstellung des Radiosenders kolportiert wurde, diskutiert wurden?

18) Falls Sie Frage 17 bejahen, was wurde in diesem Lenkungsausschuss besprochen?

19) Stimmt es, dass die Regierung die Einstellung des Senders im Jahr 2019 plant?

20) Bekennt sich das Ministerium zum Fortbestand des Senders?

21) Falls Sie Frage 20 verneinen, warum nicht?

22) Gibt es auch Überlegungen zur Einstellung anderer öffentlich-rechtlicher Radiosender aufgrund der fehlenden Erfüllung des Bildungsauftrags?

23) Falls Sie Frage 22 verneinen, wodurch unterscheidet sich „FM4“ im Vergleich zu anderen öffentlich-rechtlichen Sendern in Hinblick auf die Erfüllung des Bildungsauftrags?

24) Erfüllt FM4 seinen Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags (§ 4 ORF-Gesetz)?

25) Falls Sie Frage 24 verneinen, warum genau sind Sie dieser Ansicht und welche Maßnahmen müssten von FM4 zusätzlich getroffen werden, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen?

26) Falls Sie Frage 24 verneinen, erfüllen die anderen öffentlich-rechtlichen Radiosender (Ö1, Ö2, Ö3) diesen Auftrag?

27) Falls Sie Frage 26 verneinen, warum nicht?

28) Erfüllt FM4 § 4 Abs 1 Z 1 ORF-G?

29) Falls Sie Frage 28 verneinen, warum genau sind Sie dieser Ansicht und welche Maßnahmen müssten von FM4 zusätzlich getroffen werden, um diesen Punkt zu erfüllen?

30) Erfüllen die anderen öffentlich-rechtlichen Radiosender (Ö1, Ö2, Ö3) § 4 Abs 1 Z 1 ORF-G?

31) Erfüllt FM4 § 4 Abs 1 Z 2 ORF-G?

32) Falls Sie Frage 31 verneinen, warum genau sind Sie dieser Ansicht und welche Maßnahmen müssten von FM4 zusätzlich getroffen werden, um diesen Punkt zu erfüllen?

33) Erfüllen die anderen öffentlich-rechtlichen Radiosender (Ö1, Ö2, Ö3) § 4 Abs 1 Z 2 ORF-G?

34) Erfüllt FM4 § 4 Abs 1 Z 3 ORF-G?

35) Falls Sie Frage 34 verneinen, warum genau sind Sie dieser Ansicht und welche Maßnahmen müssten von FM4 zusätzlich getroffen werden, um diesen Punkt zu erfüllen?

36) Erfüllen die anderen öffentlich-rechtlichen Radiosender (Ö1, Ö2, Ö3) § 4 Abs 1 Z 3 ORF-G?

37) Erfüllt FM4 § 4 Abs 1 Z 4 ORF-G?

38) Falls Sie Frage 37 verneinen, warum genau sind Sie dieser Ansicht und welche Maßnahmen müssten von FM4 zusätzlich getroffen werden, um diesen Punkt zu erfüllen?

39) Erfüllen die anderen öffentlich-rechtlichen Radiosender (Ö1, Ö2, Ö3) § 4 Abs 1 Z 4 ORF-G?

40) Erfüllt FM4 § 4 Abs 1 Z 5 ORF-G?

41) Falls Sie Frage 40 verneinen, warum genau sind Sie dieser Ansicht und welche Maßnahmen müssten von FM4 zusätzlich getroffen werden, um diesen Punkt zu erfüllen?

42) Erfüllen die anderen öffentlich-rechtlichen Radiosender (Ö1, Ö2, Ö3) § 4 Abs 1 Z 5 ORF-G?

43) Erfüllt FM4 § 4 Abs 1 Z 6 ORF-G?

44) Falls Sie Frage 43 verneinen, warum genau sind Sie dieser Ansicht und welche Maßnahmen müssten von FM4 zusätzlich getroffen werden, um diesen Punkt zu erfüllen?

45) Erfüllen die anderen öffentlich-rechtlichen Radiosender (Ö1, Ö2, Ö3) § 4 Abs 1 Z 6 ORF-G?

46) Erfüllt FM4 § 4 Abs 1 Z 7 ORF-G?

47) Falls Sie Frage 46 verneinen, warum genau sind Sie dieser Ansicht und welche Maßnahmen müssten von FM4 zusätzlich getroffen werden, um diesen Punkt zu erfüllen?

48) Erfüllen die anderen öffentlich-rechtlichen Radiosender (Ö1, Ö2, Ö3) § 4 Abs 1 Z 7 ORF-G?

49) Erfüllt FM4 § 4 Abs 1 Z 8 ORF-G?


50) Falls Sie Frage 49 verneinen, warum genau sind Sie dieser Ansicht und welche Maßnahmen müssten von FM4 zusätzlich getroffen werden, um diesen Punkt zu erfüllen?

51) Erfüllen die anderen öffentlich-rechtlichen Radiosender (Ö1, Ö2, Ö3) § 4 Abs 1 Z 8 ORF-G?

52) Erfüllt FM4 § 4 Abs 1 Z 9 ORF-G?

53) Falls Sie Frage 52 verneinen, warum genau sind Sie dieser Ansicht und welche Maßnahmen müssten von FM4 zusätzlich getroffen werden, um diesen Punkt zu erfüllen?

54) Erfüllen die anderen öffentlich-rechtlichen Radiosender (Ö1, Ö2, Ö3) § 4 Abs 1 Z 9 ORF-G?

55) Erfüllt FM4 § 4 Abs 1 Z 13 ORF-G?

56) Falls Sie Frage 55 verneinen, warum genau sind Sie dieser Ansicht und welche Maßnahmen müssten von FM4 zusätzlich getroffen werden, um diesen Punkt zu erfüllen?

57) Erfüllen die anderen öffentlich-rechtlichen Radiosender (Ö1, Ö2, Ö3) § 4 Abs 1 Z 13 ORF-G?

58) Erfüllt FM4 § 4 Abs 1 Z 14 ORF-G?

59) Falls Sie Frage 58 verneinen, warum genau sind Sie dieser Ansicht und welche Maßnahmen müssten von FM4 zusätzlich getroffen werden, um diesen Punkt zu erfüllen?

60) Erfüllen die anderen öffentlich-rechtlichen Radiosender (Ö1, Ö2, Ö3) § 4 Abs 1 Z 14 ORF-G?

61) Planen Sie den in § 3 Abs 1 Z 1 ORF-G normierten Versorgungsauftrag zu ändern und die drei österreichweit empfangbaren Programme des Hörfunks auf zwei zu reduzieren?



[1] https://www.falter.at/archiv/FALTER_201801317F31C0F9F9/steht-der-iugendsender-fm4-vor-dem-aus

(Abgerufen am 6.2.2018).

[2] https://www.falter.at/archiv/FALTER_2018020722909FFE09/fm4-die-sorgen-des-orf-managements

(Abgerufen am 7.2.2018).