275/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.02.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend personelle Veränderungen im BMASGK

 

Mit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 wurden einige Themenbereiche in die Zuständigkeitsbereiche neuer Ministerien überführt. So wurde beispielsweise das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen aufgelöst. Der Bereich Frauen liegt nun im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts, die Gesundheitsagenden sind ins Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz gewandert. Durch diese Umstrukturierungen ist es auch zu personellen Veränderungen gekommen. Es ist beispielsweise unklar, wo die Mitarbeiter_innen der ehemaligen Präsidialsektion des BMGF nun beschäftigt sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Miarbeiter_innen hatte die Präsidialsektion des BMGF zum Stichtag 31.12.2016?

2.    Wie viele Mitarbeiter_innen hatte die Präsidialsektion des BMASK zum Stichtag 31.12.2016?

3.    Wie viele Mitarbeiter_innen hatte die Präsidialsektion des BMGF zum Stichtag 31.12.2017?

4.    Wie vieler Mitarbeiter_innen hatte die Präsidialsektion des BMASK zum Stichtag 31.12.2017?

5.    Wie viele Mitarbeiter_innen sind mit Stichtag 31.1.2018 in der Präsidialsektion des BMASGK beschäftigt und für welche Aufgabenbereiche sind sie zuständig?

a.    Wie viele davon waren bisher in der Präsidialsektion des BMGF beschäftigt?

b.    Wie viele davon waren bisher in der Präsidialsektion des BMASK beschäftigt?

6.    Wie viele Mitarbeiter_innen der Präsidialsektion des BMGF zum Stichtag 31.12.2016 sind nach der Bundesministeriengesetznovelle 2017 in anderen Ministerien beschäftigt?

a.    In welchen?

7.    Gemäß § 16 BMG sind Bedienstete und Planstellen, wenn Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, in den ensprechenden Planstellenbereich des übernehmenden Bundesministeirums zu übernehmen oder bilden einen eigenen Planstellenbereich. Wie viele Bedienstete des BMGF wurden in Planstellen des BMASGK überführt?

a.    Wie viele Planstellen des BMGF wurden ins Bundeskanzleramt überführt?

b.    Wie viele Bedienstete des BMGF wurden in andere Bundesministerien überführt und für welche Aufgabenbereiche sind sie zuständig?

                                  i.    In welche Bundesministerien?

8.    Ist es geplant, im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eine_n Generalsekretär_in anzustellen?

a.    Wenn ja, ist beabsichtigt, die Position öffentlich auszuschreiben?