277/J XXVI. GP
Eingelangt
am 16.02.2018
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ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
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Anfrage
der Abgeordneten Angela Lueger, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zusammenbruch der EDV-Systeme des Innenministeriums bei der Unterstützung
von Volksbegehren
In den vergangenen Stunden des heutigen Tages häuften sich die Beschwerden von
Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich auffälliger technischer Gebrechen bei den EDV-
Systemen des Innenministeriums zur Unterstützung von Volksbegehren.
Es ist ein demokratisches Recht der Bürgerinnen und Bürger, eine solche Unterstützung
abgeben zu können. Und es ist die verfassungsrechtliche Verantwortung des Innenministers
und der inneren Verwaltung, die Möglichkeit der Durchsetzung dieses Rechts zu
gewährleisten. Es hat aber den Anschein, als würde der Innenminister dies nicht als seine
höchste Priorität sehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Welche EDV-Systeme verwendet das Innenministerium für die Erfassung der Unterstützungserklärungen für Volksbegehren seit Inkrafttreten der Zentralen Wählerevidenz?
a. Handelt es sich dabei um ein bundesweit einheitliches EDV-System? Wenn nein,
warum nicht?
b. Wenn kein bundesweit einheitliches EDV-System verwendet wird, welche EDV- Systeme werden verwendet, aufgeschlüsselt nach Organisationseinheit und jeweils verwendeten System?
2. Wurde dieses EDV-System ausgeschrieben und wer bekam den Zuschlag?
3. Wie hoch war der budgetäre Gesamtaufwand für die Herstellung des EDV-Systems?
4. Wie sind die Außenstellen mit der Zentralen Wählerevidenz verbunden und welche Sicherheitsmaßnahmen wurden unternommen, um die Datenschutz-Auflagen zu gewährleisten?
5. Entsprechen diese Sicherheitsmaßnahmen bereits den Anforderungen der DatenschutzGrundverordnung?
6. Wie viele Systemausfalle bzw. Störungen verzeichnete das Innenministerium seit
12. Jänner 2018, aufgeschlüsselt nach Tag, Organisationseinheit, Dauer des Ausfalls bzw. der Störung und Art der Störung?
7. Welche Maßnahmen hat das Innenministerium gesetzt um die Ausfälle und Störungen zu beseitigen?
8. Waren von diesen Ausfällen bzw. Störungen auch das Tool der Unterstützung mit Handy- Signatur betroffen?
9. War es im Zeitraum dieser Ausfälle bzw. Störungen auf irgendeine andere Art möglich. Unterstützungserklärungen für Volksbegehren abzugeben? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie wurde diese kommuniziert?
10. Besonders sensibel wird diese Frage allerdings bei der sogenannten „Eintragungswoche",
die ja zeitlich beschränkt ist. Was werden Sie also unternehmen, um den Unterstützungsberechtigten eine Möglichkeit der Unterstützung innerhalb dieser Eintragungswoche zu garantieren?
11. Welche juristischen Konsequenzen sehen Sie für sich als Innenminister, wenn es
innerhalb dieser Eintragungswoche wieder zu Ausfallen kommt und dadurch die
Bürgerinnen und Bürger nicht die Möglichkeit haben, das Frauenvolksbegehren oder das
„Don't Smoke"-Volksbegehren zu unterstützen?
12. Insbesondere wird die Frage dann zu einer verfassungsrechtlichen Problematik, wenn die notwendige Unterstützungszahl durch solche Ausfälle knapp nicht erreicht wird. Werden
Sie daher sicherstellen, dass in der Eintragungswoche auch bei Zusammenbruch des
Systems eine alternative Möglichkeit zur Unterstützung besteht und wie wird diese
Alternative aussehen?