277/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.02.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Angela Lueger, Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zusammenbruch der EDV-Systeme des Innenministeriums bei der Unterstützung

von Volksbegehren

In den vergangenen Stunden des heutigen Tages häuften sich die Beschwerden von

Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich auffälliger technischer Gebrechen bei den EDV-

Systemen des Innenministeriums zur Unterstützung von Volksbegehren.

Es ist ein demokratisches Recht der Bürgerinnen und Bürger, eine solche Unterstützung

abgeben zu können. Und es ist die verfassungsrechtliche Verantwortung des Innenministers

und der inneren Verwaltung, die Möglichkeit der Durchsetzung dieses Rechts zu

gewährleisten. Es hat aber den Anschein, als würde der Innenminister dies nicht als seine

höchste Priorität sehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.        Welche EDV-Systeme verwendet das Innenministerium für die Erfassung der Unterstützungserklärungen für Volksbegehren seit Inkrafttreten der Zentralen Wählerevidenz?

a.   Handelt es sich dabei um ein bundesweit einheitliches EDV-System? Wenn nein,

warum nicht?

b.   Wenn kein bundesweit einheitliches EDV-System verwendet wird, welche EDV- Systeme werden verwendet, aufgeschlüsselt nach Organisationseinheit und jeweils verwendeten System?

2.        Wurde dieses EDV-System ausgeschrieben und wer bekam den Zuschlag?

3.        Wie hoch war der budgetäre Gesamtaufwand für die Herstellung des EDV-Systems?

4.        Wie sind die Außenstellen mit der Zentralen Wählerevidenz verbunden und welche Sicherheitsmaßnahmen wurden unternommen, um die Datenschutz-Auflagen zu gewährleisten?

5.        Entsprechen diese Sicherheitsmaßnahmen bereits den Anforderungen der Datenschutz­Grundverordnung?

6.        Wie viele Systemausfalle bzw. Störungen verzeichnete das Innenministerium seit

12. Jänner 2018, aufgeschlüsselt nach Tag, Organisationseinheit, Dauer des Ausfalls bzw. der Störung und Art der Störung?

7.        Welche Maßnahmen hat das Innenministerium gesetzt um die Ausfälle und Störungen zu beseitigen?

8.        Waren von diesen Ausfällen bzw. Störungen auch das Tool der Unterstützung mit Handy- Signatur betroffen?

9.        War es im Zeitraum dieser Ausfälle bzw. Störungen auf irgendeine andere Art möglich. Unterstützungserklärungen für Volksbegehren abzugeben? Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie wurde diese kommuniziert?

10.    Besonders sensibel wird diese Frage allerdings bei der sogenannten „Eintragungswoche",

die ja zeitlich beschränkt ist. Was werden Sie also unternehmen, um den Unterstützungsberechtigten eine Möglichkeit der Unterstützung innerhalb dieser Eintragungswoche zu garantieren?

11.    Welche juristischen Konsequenzen sehen Sie für sich als Innenminister, wenn es

innerhalb dieser Eintragungswoche wieder zu Ausfallen kommt und dadurch die

Bürgerinnen und Bürger nicht die Möglichkeit haben, das Frauenvolksbegehren oder das

„Don't Smoke"-Volksbegehren zu unterstützen?

12.    Insbesondere wird die Frage dann zu einer verfassungsrechtlichen Problematik, wenn die notwendige Unterstützungszahl durch solche Ausfälle knapp nicht erreicht wird. Werden

Sie daher sicherstellen, dass in der Eintragungswoche auch bei Zusammenbruch des

Systems eine alternative Möglichkeit zur Unterstützung besteht und wie wird diese

Alternative aussehen?