295/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.02.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Anzahl der Rückverweisungen des BVwG an das BFA

 

In Medienberichten und von Seiten zahlreicher ExpertInnen und PraktikerInnen wird immer immer Kritik an der Qualität der erstinstanzlichen Bescheide des BFA in Asylverfahren laut. Im Besonderen mehren sich Berichte, in denen im Verfahren vor dem BFA keine ausreichende Sachverhaltsdarstellung durchgeführt wurde und deshalb Fälle vom BVwG an das BFA zurückverwiesen werden mussten. Des Weiteren bestehen grobe Bedenken gegen die im Regierungsprogramm enthaltene Abschaffung der außerordentlichen Revision beim VwGH in Asylverfahren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Beschwerden gegen Bescheide des BFA waren im Jahr 2017 beim BVwG anhängig?

2.    Wie viele Beschwerden gegen Bescheide des BFA wurden im Jahr 2017 vom BVwG erledigt?

3.    Wie viele davon wurden vom BVwG meritorisch entschieden?

a.    Gegen wie viele meritorische Entscheidungen wurde Revision an den VwGH erhoben? Bitte um Aufgliederung nach ordentlicher und außerordentlicher Revision.

4.    Wie viele der 2017 erledigten Beschwerden wurden vom BVwG an das BFA zurückverwiesen?