297/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

betreffend mehr Plätze in Frauenhäusern und Notunterkünften für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder.

Begründung

Am 1. August 2014 ist das Übereinkommen des Europarats über die „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" in Kraft getreten und somit in Österreich verbindlich anzuwenden. Demnach wird pro 10.000 EinwohnerInnen ein Frauenhausplatz empfohlen.

Laut Auskunft der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser gibt es aktuell in Österreich 766 Plätze in 30 Frauenhäusern. Notwendig wären entsprechend der EinwohnerInnenzahl rund 880 Plätze, es fehlen also ca. 114 Frauenhausplätze.

Da für die Finanzierung der Frauenhäuser grundsätzlich die Länder zuständig sind, hier am Beispiel des Bundeslandes Tirol: Laut Europarat wären rund 75 Frauenhausplätze notwendig. Aktuell gibt es laut Angaben des Landes Tirol 32 entsprechende Plätze, in einem derzeit in Bau befindlichen Frauenhaus sind 14 zusätzliche Plätze für Frauen und Kinder vorgesehen (Zahlen laut Presseaussendung des Landes Tirol vom 24. November 2017).

Den Medienberichten vom 8. Februar 2018 ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung die Schaffung von zusätzlichen Plätzen beabsichtigt. So etwa im Öl Morgenjournal: „Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) verspricht einen Ausbau des Schutzangebots für weibliche Gewalt- Opfer. Bis zum Jahr 2022 soll die Zahl der Plätze in Notunterkünften und Frauenhäusern von derzeit

1.000 auf dann 1.100 erhöht werden"[1], oder „die Standard": „Bis 2022 sind 100 neue Betreuungsplätze für Gewaltopfer geplant"[2].

Rechnet man dies bevölkerungsmäßig auf z.B. das Bundesland Tirol um, ergeben sich 8,5 zusätzliche Frauenhausplätze für Tirol. (746.000 EinwohnerInnen in Tirol entsprechen 8,53% der ÖsterreicherInnen.).

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Anfrage

1.  Woraus ergibt sich die Differenz bei der Anzahl der Frauenhausplätze in Österreich, wenn die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser 766 Frauenhausplätze angeben, Sie allerdings 1000

Plätze? Auf welche Daten greifen Sie zurück? Entsprechen diese 1000 Plätze den Kriterien der österreichischen Frauenhäuser?

2. Welche Kriterien müssen Ihrer Ansicht nach erfüllt sein, damit beurteilt werden kann, ob es sich um eine „Notunterkunft" bzw. um einen „Frauenhausplatz" handelt?

3.  Wie ist die zahlenmäßige Aufteilung der Plätze auf Frauenhäuser und Notunterkünfte in den Bundesländern sowie Bezirken? Welche Einrichtungen bieten wie viele Plätze?

4.  Wie ist die Aufteilung von Plätzen auf Frauen und Kinder in den einzelnen Einrichtungen und Bundesländern?

5.  Streben Sie die Umsetzung der Empfehlung des Europarates (1 Platz in einem Frauenhaus pro

10.000 EinwohnerInnen) in Österreich an? Wenn ja, bis wann? Was werden Sie unternehmen, damit die Empfehlung umgesetzt wird?

6.  Wie werden Sie den Schutz von Frauen und Kindern insbesondere in ländlichen Gebieten sicherstellen, in denen Frauen und ihre Kinder vielfach nicht so mobil sind wie in Städten?

7.  Für die Finanzierung der Frauenhäuser sind grundsätzlich die Länder zuständig, daraus ergibt sich die Frage, welche konkreten Maßnahmen Sie setzen werden, damit die Länder mehr Plätze zur Verfügung stellen? Ist seitens des Bundes geplant, die Länder in dieser Frage finanziell zu unterstützen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

8.  Wie werden Sie den Ausbau von Frauenhausplätzen sicherstellen, wenn aktuell von Einsparungen in allen Ministerien von 10% des Budgets die Rede ist?

9.  Wird das Bundesministerium für Frauen, Familie und Jugend von den oben genannten Einsparungen betroffen sein?

10.  Liegen Ihnen Daten vor, wie viele Frauen -aufgeschlüsselt nach Bundesländern - im vergangenen Jahr in Frauenhäusern nicht aufgenommen werden konnten? Wurden Wartelisten geführt und wenn ja, wie viele Frauen waren auf Wartelisten?

11.  Werden Sie auf die Länder einwirken, damit die Forderung der autonomen Frauenhäuser Österreichs, nach der flächendeckenden Möglichkeit, der bundesländerübergreifenden Unterbringung von schutzsuchenden Frauen und Kindern, gewährleistet wird?

12.  Gibt es seitens Ihres Ressorts Bestrebungen für die Erstellung einer bundesweiten Analyse sowie zur Erarbeitung eines Gewaltschutzplans samt entsprechendem Maßnahmenkatalog für das Bundesgebiet? Wenn ja, bis wann ist mit einem Ergebnis für einen möglicherweise „nationalen Aktionsplan" zu rechnen?

13.  Wie werden Sie sicherstellen, dass Österreich das im Grevio-Bericht des Europarates positiv erwähnte langjährige politische Engagement zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen stetig weiterentwickelt?



[1] http://oe1.orf.at/player/20180208/503732

[2] https://derstandard.at/2000073856472/100-neue-Betreuungsplaetze-fuer-weibliche-Gewaltopfer-bis-2022