304/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.02.2018
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Anfrage



 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Erlass bezüglich Betriebsprüfungen

 

Da Betriebsprüfer nur selten einem Wettbewerb unterworfen sind, fehlt die Erfolgseinschätzung. Klar ist, dass es Anreize braucht um die Beamten, die mit Betriebsprüfungen beschäftigt sind, ressourceneffizient einzusetzen. Überspannt man den Bogen jedoch führt es dazu, dass Beamte bei ehrlichen Unternehmer_Innen Mängel finden müssen um Quoten zu erfüllen. Das hat mit einem effizienten Rechtsstaat nichts mehr zu tun.

Jahrelang hat das BMF öffentlich ausgegeben, wie viel durch Betriebsprüfungen eingenommen werden soll. Dies wurde auch auf das jeweilige Finanzamt und die jeweiligen Gruppen herunter gebrochen. Es wurde also auch ausgegeben, wie viele Mängel jeder Betriebsprüfer bzw. jedes Finanzamt, finden muss. Das hat zu berechtigter Kritik geführt. Seither spricht das BMF offiziell nur noch von Evaluierungen, die aus Verwaltungsüberprüfungs- bzw. Effizienzaspekten auch nachvollziehbar sind. Eine Vorgabe, wie viel ein Finanzamt jeweils einnehmen soll, wird offiziell nicht verlautbart. Verständlicherweise müsste eine solche Vorgabe durch das BMF per Erlass festgelegt werden. Wie Anreize für Betriebsprüfer aussehen könnten muss aber in der Realität nicht unbedingt durch eine Dienstanweisung für Betriebsprüfungen erfolgen, sondern auch über eine kritische Evaluierung, wenn zuvor Ziele ausgegeben wurden.

Jährliche Zielvereinbarungen, die auf einer budgetierten Höhe von Strafzahlungen beruhen, würden jedenfalls einem funktionierenden Rechtsstaat entgegenstehen. Unternehmer wären einer gewissen Willkür ausgesetzt, wenn es Ziele gäbe die beispielsweise auf Finanzamt, Gruppen oder gar Betriebsprüfer herunterdekliniert würden. Hat ein/eine Prüfer_In bisher nur einwandfreie Unternehmen geprüft oder haben diese nur wenig Mängel aufzuweisen, werden die nachfolgend zu prüfenden Unternehmen wohl unverhältnismäßigen oder gar willkürlichen Prüfergebnissen ausgesetzt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche zahlenmäßigen oder statistischen Zielvorgaben bei Betriebsprüfungen gibt es? (Bitte um Auflistung der jeweiligen Zielvorgaben für die Jahre 2008-2017)

2.    Wie werden Zielvorgaben bei Betriebsprüfungen gegenüber Prüfstellen (Finanzamt, Gruppen, etc.) kommuniziert?

3.    Welche zahlenmäßigen oder statistischen Zielvorgaben bei Betriebsprüfungen gibt es für die jeweiligen Finanzämter? (Bitte um Auflistung der jeweiligen Zielvorgaben für die Jahre 2008-2017)

4.    Welche zahlenmäßigen oder statistischen Zielvorgaben bei Betriebsprüfungen gibt es für die jeweiligen Gruppen in den Finanzämtern? (Bitte um Auflistung der jeweiligen Zielvorgaben für die Jahre 2008-2017)

5.    Welche ausgelösten Strafen wurden für die Tätigkeit der Betriebsprüfungen, in der jeweiligen Vorperiode, budgetiert? (Bitte um Auflistung der jeweiligen Zielvorgaben für die Jahre 2008-2017)

6.    Welche ausgelösten Strafen wurden für die Tätigkeit der Betriebsprüfungen in den jeweiligen Finanzämtern in der jeweiligen Vorperiode budgetiert? (Bitte um Auflistung der jeweiligen Zielvorgaben für die Jahre 2008-2017)

7.    Welche ausgelösten Strafen wurden für die Tätigkeit der Betriebsprüfungen pro Gruppe in den Finanzämtern, in der jeweiligen Vorperiode, budgetiert? (Bitte um Auflistung der jeweiligen Zielvorgaben für die Jahre 2008-2017)

8.    Welche ausgelösten Strafen wurden für die Tätigkeit der Betriebsprüfungen pro Prüfer_In in den Finanzämtern, in der jeweiligen Vorperiode, budgetiert? (Bitte um Auflistung der jeweiligen Zielvorgaben für die Jahre 2008-2017)

9.    Anhand welcher Kriterien wird Erfolg bei Betriebsprüfungen evaluiert?

10. Gibt es Zielvorgaben dafür, wie viele Prüfungen Mängel aufweisen müssen?

a.    Wenn ja, um welche Zielvorgaben handelt es sich?

b.    Wenn ja, anhand welcher Kriterien werden diese Zielvorgaben festgelegt?

c.    Wenn ja, wie werden diese Zielvorgaben auf einzelne Finanzämter, Gruppen und Prüfer_Innen herunterdekliniert?

d.    Wenn ja, wie werden diese Zielvorgaben auf Monate, Wochen und andere Zeiträume herunterdekliniert?

11. Wann wurden diese Zielvorgaben eingeführt?

12. Wird durch die geplante Senkung der Zahl an Betriebsprüfer_Innen eine Änderung der Zielvorgabe angedacht?

a.    Wenn ja, wie sieht diese aus?

b.    Wenn ja, wann soll diese eingeführt werden?

13. Mit welcher Begründung werden interne Vorgaben nicht veröffentlicht?

14. Welche Kategorien enthalten die Zielvorgaben?

a.    Handelt es sich hierbei um Mängel die in Zusammenhang stehen mit:

                                  i.    Steuerlich-relevaten Aspekten?

                                ii.    Sozialversicherungs-relevanten Aspekten?

b.    Wie werden Kategorien gewichtet?

15. Gibt es eine Art Punkte- oder Erfolgsmesssystem mit dem Prüfer_Innen, Gruppen und Finanzämter evaluiert werden?

a.    Wenn ja, wo ist dieses Punkte- oder Erfolgsmesssystem einsehbar?

b.    Wenn ja, wie werden diese Punkte- oder Erfolgsmesssysteme vergeben?

c.    Wenn ja, welchem Zweck dient dieses Punkte- oder Erfolgsmesssystem?

d.    Wenn ja, welches Mindestmaß an Punkten oder Erfolgen sollten die jeweiligen Stellen aufweisen?

16. In welchen Branchen werden besonders oft Mängel aufgezeigt? (Bitte um Auflistung der Branchen und Anzahl der Mängel)

17. Bei welcher Unternehmensgröße werden besonders oft Mängel aufgezeigt? (Bitte um Auflistung der Unternehmensgröße und Anzahl der Mängel)