333/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.02.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Medikamentenkommission

 

Um die ungleiche Verschreibungs- und Erstattungspraxis in den einzelnen Ländern durch Hürden (wie etwa die chefärztliche Bewilligung, Deckelung von Leistungen durch den Hauptverband, Erstverschreibung in speziellen Ambulatorien, etc.) zu evaluieren und "Ordnung" in das Arzneimittelwesen zu bringen, wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2013 die Einrichtung einer "Medikamentenkommission" beschlossen (siehe auch https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_00890/imfname_349033.pdf). Dabei sollte die Medikamentenkommission insbesondere an der Problematik der unterschiedlichen Kostenerstattungsstrukturen durch die einzelnen Sozialversicherungsträger im Bezug auf besonders hochpreisige und spezialisierte Medikamente arbeiten.

Die Aufgaben der Medikamentenkommission beschrieb das Gesundheitsministerium im August 2013 in einer Anfragebeantwortung wie folgt:

 "Nach der zitierten gesetzlichen Bestimmung besteht die Aufgabe der Medikamentenkommission darin, auf Antrag eines Bundeslandes oder des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger der Bundes-Zielsteuerungskommission Empfehlungen vorzulegen, welche hochpreisigen und spezialisierten Medikamente in welchem Versorgungssektor eingesetzt werden und welches Kostenerstattungssystem bzw. welcher Versorgungssektor die dabei anfallenden Kosten übernimmt." (siehe auch https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_14713/fname_318883.pdf)

Die personelle Zusammensetzung wird wie folgt angegeben:

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Die Medikamentenkommission gibt es demnach noch immer, jedoch sind bisher weder Ergebnisse der Arbeit noch Empfehlungen durch die Kommission bekannt.

Der RH kritisiert u.a., dass die Medikamentenkommission es nach verspäteter Konstituierung gerade einmal schaffte, sich nach vier Sitzungen im Jahr 2014 eine Geschäftsordnung zu geben. Der RH hielt dies als "erheblich unzweckmäßig" in seinem Bericht fest (siehe Bund 2016/3 S. 302: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/III/III_00247/imfname_521831.pdf).

Ein gleicher Zugang zu medizinischer Versorgung für alle Versicherten muss das Ziel einer solidarischen Versichertengemeinschaft und einer treffsicheren Gesundheitsversorgung sein. Es liegt somit auch im Interesse des Gesundheitsministeriums, die Arbeit der Medikamentenkommission zu verfolgen, und aus den Handlungsempfehlungen politische Schlüsse zu ziehen.

Innovationen in der Medizin erhöhen oft die Lebensqualität von Patienten, beispielsweise Insulin, das weniger oft gespritzt werden muss, oder Behandlungen, die ambulant anstatt stationär vorgenommen werden können. Der Patientennutzen ist in der "einnahmenorientierten Ausgabenpolitik" der österreichischen Sozialversicherung allerdings kein Kritierium. Die Interessen der Patientinnen und Patienten bleiben oft auf der Strecke.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Ist die personelle Besetzung der Mitglieder/Vertreter in der Medikamentenkommission nach wie vor aktuell?

a.    Wenn nein, welche Mitglieder/Vertreter sind ausgeschieden?

b.    Wenn nein, wie stellt sich die aktuelle personelle Besetzung dar?

2.    Welche Kosten sind für die Arbeit der Medikamentenkommission budgetiert?

3.    Welche laufenden Kosten entstehen dem Bund durch die Arbeit der Medikamentenkommission?

4.    Wie oft hat die Medikamentenkommission bisher getagt (bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren)?

a.    Wie viele Kommissionsmitglieder nahmen an den Sitzungen jeweils teil?

b.    Wie viele Kommissionsmitglieder nahmen nicht an den Sitzungen teil?

5.    Wurden Sitzungsgelder bezahlt?

a.    Wenn ja, an wie viele Mitglieder und in welcher Höhe (bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren)?

6.    Wurden Reisekosten vergütet?

a.    Wenn ja, an wie viele Mitglieder und in welcher Höhe (bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren)?

7.    Wie viele oben beschriebene Anträge "eines Bundeslandes oder des Hauptverbandes" wurden an die Kommission bisher gerichtet und von wem? (Getrennt nach SV-Träger/Bundesland und nach Jahren)

8.    Gibt es bereits Ergebnisse aus der Arbeit der Medikamentenkommission?

a.    Wenn ja, wo können diese eingesehen werden?

b.    Welche Schlüsse zieht Ihr Ministerium aus Handlungsempfehlungen oder anderen Arbeitsergebnissen der Medikamentenkommission?

9.    Wie und in welchem Intervall findet die Überprüfung der Arbeit der Medikamentenkommission statt?

a.    Wenn ja, wie und in welchem Intervall die Überprüfung der Arbeit der Medikamentenkommission stattfindet?

10. Ist die Medikamentenkommission bzw. die Bundes-Zielsteuerungskommission verpflichtet, Ihrem Ministerium regelmäßig Bericht zu erteilen über eine Erfolgsbilanz und Ergebnisse?

a.    Wenn ja, wo können diese eingesehen werden?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Welche Wirkung hatte die Arbeit der Medikamentenkommission bisher? (Aufschlüsselung nach Jahren)

12. Welche weiteren Sitzungen sind aus derzeitiger Sicht terminisiert?

13. Welche Kommissionsmitglieder vertreten die Interessen der Patientinnen und Patienten?

a.    Wie äußert sich diese Interessenvertretung?