345/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend.

betreffend verzögerte Bearbeitung von Anträgen auf Kinderbetreuungsgeld.

Begründung

Ende August 2017 wurde aufgrund medialer Berichterstattung bekannt, dass es seitens der WGKK offensichtlich massive Rückstände bei der Bearbeitung von Anträgen auf Kinderbetreuungsgeld gibt.

Diese Situation hat sich auch bis heute noch nicht wesentlich verbessert. Weiterhin treten zahlreiche Fälle von Betroffenen auf, die von Problemen bezüglich langer Wartezeiten bei der Bearbeitung ihrer Anträge berichten und sich an politische VertreterInnen mit der Bitte um Behebung dieses Missstandes wenden.

Für Familien, die monatelang auf Ausbezahlung von Kinderbetreuungsgeld warten müssen, können dadurch existenzbedrohende Situationen entstehen.

So gibt es aufgrund der langen Bearbeitungszeiten beim Übergang vom Wochengeld zum Kinderbetreuungsgeld auch Lücken in der Sozialversicherung der betroffenen Eltern und deren Kinder, was zu erheblichen Problemen führen kann.

Im Ö1-Mittagsjournal vom 28.8.2017 sprach die ehemalige Familienministerin Karmasin von rund 8.000 offenen Fällen seitens der WGKK. Entsprechend dem Interview erteilte Ministerin Karmasin der WGKK eine Weisung, um die Probleme beim Kinderbetreuungsgeld zu beheben und nach Ablauf von vier Wochen einen Fortschrittsbericht vorzulegen.

Karin Zoufal, Verwaltungsdirektorin der WGKK, bestritt die Vorwürfe. Lt. WGKK handelte es sich Ende August 2017 um rund 500 offene Neuanträge.[1]

In der Anfragebeantwortung 13228/AB (XXV. GP) vom 8.11.2017 heißt es: „Im Durchschnitt ist österreichweit von einer Bearbeitungsdauer von etwa 4 Wochen auszugehen.“ Laut Medienberichten kann die Bearbeitung aber bis zu vier Monate dauern.[2]

Aus diesem Grund richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend folgende


Anfrage:

1.    Wie viel Budget stellt das Familienministerium den Krankenkassen jährlich für die Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes zur Verfügung? (bitte um Angabe je nach Bundesland und nach Einzeljahren 2015, 2016, 2017)

2.    Wie viel Budget wird hier für das Kalenderjahr 2018 vorgesehen?

3.    Wurde die Mehrbelastung der Gebietskrankenkassen aufgrund der Gesetzesänderung mit 1.3.2017 finanziell berücksichtigt?

4.    Wie hoch fallen diese Mehrkosten aus?

5.    Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags (in Tagen) auf Kinderbetreuungsgeld in den unterschiedlichen Bundesländern seit 1.3.2017?

6.    Gibt es schon Zahlen bezüglich der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer für das Jahr 2018 bzw. inwieweit konnte die Dauer seit der Einführung gesenkt werden?

7.    In der Anfragebeantwortung 13228/AB (XXV.GP) wird die Bearbeitungsdauer der Anträge mit 4 Wochen angegeben. Werden seitens des Ministeriums Schritte für eine Reduktion der Bearbeitungsdauer angestrebt?

8.    Falls Frage 7 bejaht wird: Welche Schritte werden gesetzt?

9.    Falls Frage 7 verneint wird: Warum wird keine Reduktion der Bearbeitungsdauer angestrebt?

10. Entstehen aktuell Wartezeiten bzw. Auszahlungslücken zwischen Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld?

11. Falls Frage 10 bejaht wird: Sind die betroffenen Personen in dieser Übergangszeit sozialversichert?

12. Falls Frage 10 bejaht wird: Strebt das Ministerium die Schließung dieser Wartezeiten bzw. Auszahlungslücken an?

13. Falls Frage 12 bejaht wird: Welche Maßnahmen werden unternommen um eine durchgängige sozialversicherungsrechtliche Absicherung von betroffenen Eltern und deren Kinder zu gewährleisten?

14. Falls Frage 12 verneint wird: Warum nicht?

15. Wie viele Personen haben das Kinderbetreuungsgeld im Jahr 2017 in Anspruch genommen?

16. Bei der Anfragebeantwortung 13228/AB (XXV. GP) lag noch kein Fortschrittsbericht der WGKK vor. Liegt dieser nun bereits vor?

17. Falls Frage 16 bejaht wird: Welche Maßnahmen hat die WGKK zur Lösung der Rückstau-Problematik ergriffen?

18. Wie beurteilen Sie den aktuellen Stand?

19. Der Anfragebeantwortung 13228/AB (XXV. GP) ist zu entnehmen, dass die WGKK bereits Vorschläge zur Verbesserung eingereicht hat und eine Überprüfung eingeleitet wurde. Wie sehen diese Vorschläge aus und was hat die Überprüfung ergeben?

20. Wurde Personal zur Abwicklung der offenen Anträge auf Kinderbetreuungsgeld aufgestockt?

21.  Sollte aus Sicht des Ministeriums das Personal zur Abwicklung der Anträge weiter aufgestockt werden?

22. Wie viele Mitarbeiterinnen (in VZÄ) haben Sie im Familienservice, der Hotline des Familienministeriums (Tel.: 0800 240 262), aktuell beschäftigt?

23.  Haben sich die geschätzten Kosten für den Vollzug der Gesetzesänderung ab 1. März 2017 (KBGG) laut WFA der Regierungsvorlage (1110 der Beilagen XXV GP) bewahrheitet?

24.  Falls Sie Frage 23 verneinen: Aus welchen Gründen gab es hier Abweichungen?



[1] Vgl. http://wien.orf.at/news/stories/2862593/ (Abgerufen am 19.2.2018)

[2] Vgl. ebd.