346/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerien für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Voraussichtliche Kürzung des EU-Agrarbudgets

 

Am 19.2.2018 versicherte Landwirtschaftsministerin Köstinger am Rande des Agrarministerrats in Brüssel, dass im Falle einer Kürzung des EU-Landwirtschaftsbudgets die Republik Österreich für die heimischen Landwirte einspringen würde. Wörtlich teilte sie mit, dass „im Koalitionsvertrag, auf den sich diese Bundesregierung geeinigt hat, steht, dass es zu keinen Kürzungen kommen darf, und dass wir uns dann nationale Maßnahmen zur Kompensation der Kürzungen anschauen müssen.“

Hintergrund ist der Austritt des zweitgrößten Nettozahlers der Europäischen Union Großbritannien, der zukünftige Einsparungen vermuten lässt. Die Agrarpolitik macht ein Drittel des Budgets aus, durch den Brexit werden 11-14 Milliarden Euro kompensiert werden müssen. EU-Budgetkommissar Günther Oettinger hat bereits eine generelle Kürzung des Agrarbudgets in Höhe von 7 bis 10 Prozent in Aussicht gestellt.

In den oberösterreichischen Medien hat die Ministerin vor kurzem noch gesagt, dass große Zahlungen gekürzt werden sollen und nur kleinere Förderungen gleich bleiben. Die Ministerin sprach sich zudem für eine Deckelung aus, dass künftig kein Landwirt mehr als 100.000 Euro pro Jahr von der EU erhalten soll.

Das wirft die Frage auf, mit welcher Strategie sich das BMNT auf den kommenden Brexit und die budgetären Auswirkungen vorbereitet und welche Maßnahmen die Bundesregierung vorbereitet.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wird die Bundesregierung bei möglichen Kürzungen des EU-Landwirtschaftsbudgets für den Verlust der österreichischen Landwirte einspringen und die entstehende Lücke mit Staatsmitteln schließen?
a. Wenn ja, welche monetäre Obergrenze für die Kompensation wird die Bundesregierung festsetzen?
b. Wenn ja, wird es für jeden betroffenen Empfänger in Österreich diese Kompensation geben, oder nur für Landwirte, die Zuwendungen unter einer bestimmten Grenze (z.B. 100.000 Euro) jährlich beziehen?

2.    Wie hoch schätzt das BMNT die Kürzungen des EU-Budgets für den Bereich Landwirtschaft?

3.    Hat das BMNT bereits einen Gegenfinanzierungsvorschlag für die anfallenden Zusatzaufwendungen erarbeitet?
a. Wie genau setzt sich dieser zusammen?
b. Wird die Bundesregierung zur Gegenfinanzierung neue Schulden aufnehmen müssen?
c. In welchen anderen Bereichen und bei welchen Budgetposten werden dafür Einsparungen getroffen werden und in welcher Höhe?
d. Wäre es denkbar, dass Österreich auf andere Förderungen der EU verzichtet, um die Fördermittel für die Landwirtschaft halten zu können?

4.    Österreich hat bereits freiwillig das Capping für Förderungen ab 150.000 Euro pro Landwirt eingeführt. Von dieser sind nach Aussagen der Ministerin 16 Betriebe betroffen. Wie viele Betriebe wären von einer absoluten Grenze von 100.000 Euro betroffen?

5.    Wie wird legistisch eine Kürzung der größeren Förderungen, ohne Änderung bei den kleineren Förderungen sichergestellt?
a. Wie sieht die konkret angedachte Maßnahme der Bundesministerin aus?
b. Bis wann wird diese Maßnahme im Ministerrat vorgeschlagen und als Gesetzesentwurf in den Nationalrat eingebracht werden?

6.    Gibt es ein konkretes Strategiepapier des BMNT, wie sich Österreich auf die möglichen Auswirkungen eines Brexit vorbereitet?
a. Wenn nein, wird es ein solches noch gehen?