348/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.02.2018
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Anfrage



 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Vereinigte Altösterreichische Militärstiftung (VAM)

 

Zweck der Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftung (VAM) ist die Erbringung von Sozialleistungen sowie die sonstige Unterstützung von Begünstigten (Heeresangehörigen). Eine Unterstützung kann insbesondere durch die Überlassung von Wohnungen zu kostengünstig ermittelten Entgelten erfolgen. Wohnungen sind auf Grundlage des Stiftungszwecks demnach grundsätzlich und vorzugsweise an Angehörige des Bundesministeriums für Landesverteidigung zu vergeben.

Die Stiftung wird vom Bundesministerium für Landesverteidigung verwaltet und vertreten. Die Vertretung, Vermögensverwaltung und Gebahrungskontrolle wird vom Bundesminister für Landesverteidigung verwaltungsintern näher geregelt und von Bundesbediensteten durchgeführt, die dem Dienststand des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport angehören.

Die Stiftung wird im Auftrag des Bundesministers für Landesverteidigung von einem Direktor geleitet, die Geschäftsführung einem Geschäftsführer übertragen. Die Buchführung und der Zahlungsverkehr wird beim Bundesministerium für Landesverteidigung besorgt (die haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes sind sinngemäß anzuwenden).

Der Direkt wird vom Bundesminister für Landesverteidigung bestellt und abberufen. Die Bestellung des Geschäftsführers sowie seines Stellvertreters erfolgt auf Vorschlag des Direktors. Der Direktor leitet und überwacht die Geschäftsführung der Stiftung. Beschlüsse sind einstimmig zu fassen. Bei fehlender Übereinstimmung ist eine Weisung des Bundesministers für Landesverteidigung einzuholen.

Stiftungsvermögen besteht aus einem mit Stichtag 1.1.1987 in ATS (Schilling) 28,581.729,84 gegebenen Kapitalbetrag sowie aus weiterem Barvermögen. Dieses Barvermögen ist verrechnungsgebunden und besteht aus durch die Vermietung der stiftungseigenen Immobilien erzielten Erträgnissen. Verwendete Immobilien der VAM sind Erholungsheime und Mietobjekte.

Verwaltung, Abläufe sowie Gebahrungen der VAM waren in der Vergangenheit nicht nur Ursache medialer Berichterstattung, sondern sind auch nach mehrfacher Prüfungen durch den Rechnungshof und in Folge der mehr als kritischen Berichtslegung hinsichtlich

·        Mangelnder Transparenz in Verwaltung und Geschäftsführung der VAM,

·        Abweichende Vereinbarung über Vergabe von Mietwohnungen ohne Stiftungssatzung anzupassen (2010),

·        Falls vom Vorschlagsrecht des BMLV kein Gebrauch gemacht wurde – Stiftung berechtigt war, Wohnungen anderweitig zu vermieten,

·        Keine regelmäßige Begehung der Wohnobjekte (hinsichtlich allfälliger Instandhaltungserfordernisse)

·        Hohe Leerstände bei Mietobjekten (Wohnungen und Garagen)

·        Unwirtschaftlicher Umgang mit Mieteinnahmen

·        uvm.

in ein mehr als fragwürdiges Licht gerückt. [Siehe Bericht des Rechnungshofes (Vereinigte Altösterreichische Militärstiftungen) aus dem Jahr 2005 (Reihe Bund 2005/10) und Bericht des Rechnungshofes (Wohnungen im Bereich des BMLVS) aus dem Jahr 2017 (Reihe Bund/37)].

Mehrfache Beschwerden von Mietern und der Tatsache, dass die VAM (als beklagte Partei aufgrund von Versäumnissen) in Prozessen beim zuständigen Bezirksgericht beteiligt waren und laufenden Verfahren womöglich auch noch immer sind, geben mehr als nur Grund zur Annahme einer langjährigen unsachgemäßen Geschäftsführung.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Personen waren seit 2003 für die Geschäftsführung der VAM zuständig?

2.    Wer ist aktuell als Geschäftsführer der VAM (auf Vorschlag des Direktors) vom Herrn Bundesminister für Landesverteidigung bestellt?

3.    Wann wurden der amtierende Geschäftsführer und sein Stellvertreter durch wen bestellt?

4.    In welchen Bereichen des BMLV sind Geschäftsführung, Direktor und allfällige Aufsichtsorgane angesiedelt?

5.    Wie viele Mietobjekte (Wohnungen und Garagen) stehen in den vier Liegenschaften Lerchenfelder Gürtel 57, 1160 (samt Zubauten Friedmanngasse), Friedmanngasse 1a-c, 1160, Uraniastraße 4, 1010, Chrudnergasse 2-8, 1130, leer?

6.    Seit wann stehen diese Mietobjekte leer und warum?

7.    Wo sind allenfalls leerstehende Mietobjekte ausgeschrieben?

8.    Wie hoch beläuft sich daher (aufgrund aller leerstehenden Objekte, Anzahl und Dauer in den letzten zehn Jahren) der Entgang von Mieteinnahmen?

9.    Wie viele Wohnungen und Garagen in den vier Mietobjekten sind an Heeresangehörige und wie viele sind an Nicht-Heeresangehörge (externe/ressortfremde Personen) vermietet?

10. Wie erfolgt die Reihung bei der Vergabe von Mietwohnungen und Garagen und wer prüft die Kriterien bei Vergabe eines Mietvertrages?

11. Welche Reihungen für welche Mietwohnungen und Garagen stehen aktuell heran und wie begründet sich diese durch die VAM?

12. Wie viele Mietrechtsstreitigkeiten sind seit 2003 bei den zuständigen Schlichtungsstellen anhängig gewesen (aufgeschlüsselt nach den vier Mietobjekten in den zuständigen Bezirken)?

13. Wie viele Mietrechtsprozesse sind seit 2003 bei den zuständigen Bezirksgerichten (aufgeschlüsselt nach den vier Mietobjekten und Bezirken) anhängig gewesen?

14. Wie viele Mietrechtsprozesse sind seit 2003 bei den zuständigen Bezirksgerichten durch die VAM (vertreten durch die Finanzprokuratur aufgeschlüsselt nach den vier Mietobjekten und Bezirken) verloren worden?

15. Wie hoch waren die Kosten der o.a. verlorenen Prozesse (Kosten aus dem Stiftungsvermögen wie Prozesskosten und Kosten für Herstellung eingeklagter Verpflichtung durch die VAM gegenüber den Mietern, Kosten Finanzprokuratur, allfällig sonstige Kosten)?

16. Ist es zutreffend, dass trotz Gerichtsurteil eines zuständigen Bezirksgerichtes (zu Gunsten einer Mietpartei) in der jüngeren Vergangenheit die Geschäftsführung der VAM sogar bei der Bedeckung der Prozesskosten säumig geblieben ist und erst nach einer Pfändungsklage (Stuftungsgrund/Vermogen) den verpflichtenden Zahlungen nachgekommen ist?

17. Wie viele Wohnungsablösen wurden durch die VAM (gem. MRG im Zuge von Wohnungsrückgaben) seit 2003 durchgeführt?

18. Wie wurden die rückerstatteten Wohnungsablösen geschätzt?

19. Wurden bei den Schätzungen (Rückerstattung) Sachverständige herangezogen? Wenn ja, wer waren diese Sachverständige (Militär/Zivil)?

20. Wurden die Kosten für Sachverständige in den Jahresabrechnungen berücksichtigt und auch angeführt?
a) Wenn nein, warum nicht?

21. Wie ist es möglich, dass auf Stiftungsgrund (16. Bezirk) durch einen externen Bauträger und in Folge ein stiftungsexterner Eigentümer/Vermieter eine Wohnhausanlage errichtet?

22. Wie ist es möglich, o.a. Stiftungsgrund (zweckgewidmetes Stiftungsvermögen) einer ressortfremden Verwaltung zur Verfügung zu stellen und externen Mietern Zugang und Nutzung von Stiftungsanlagen (Garten u. Ruhezone) gleichermaßen zur Verfügung zu stellen?

23. Wurden die Mieter über diese Maßnahmen befragt oder zumindest über die Absichten informiert?

24. Welche Maßnahmen wurden seitens des BMLV aufgrund der Prüfungen des Rechnungshofes (in Bezug auf Mängel und Empfehlung) bisher gesetzt?