355/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.02.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Kino-Werbespots der OÖ-Gebietskrankenkasse

Um den Jahreswechsel 2017/2018 ließ die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse in Linzer Kinos Werbespots zeigen, die als einzige inhaltliche Botschaft die Feststellung hatten, wie gut es sei, in Oberösterreich krankenversichert zu sein. Gemäß § 81 ASVG dürfen Mittel der Sozialversicherung auch zur Information der Versicherten etwa im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Den genannten Werbespots war jedoch keinerlei sachlicher Informationsinhalt zu entnehmen.

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie oft ist der Werbespot in wie vielen und welchen Kinos gelaufen und wie oft soll der Spot noch laufen?

2.    In welchem Konkurrenzverhältnis steht die OÖGKK, sodass sie im Kino wirbt?

3.    Wie hoch waren die Kosten für diesen Kino-Werbespot insgesamt und jeweils aufgegliedert nach Idee und Redaktion, Rechte, Regie, Drehbuch, Schnitt, Darsteller, Produktion (Dreh, Schnitt, Ton, Kopien), Vertrieb, Vorführung und Qualitätskontrolle für die Erreichung der Zielgruppe?

4.    Wie erfolgte die Vergabe der Aufträge?

5.    Wie wurde im Rahmen der Auftragsvergabe(n) sichergestellt, dass die Aufträge sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig ausgestaltet sind?

6.    Welches Organ innerhalb der OÖ-GKK hat die Vergabe dieser Aufträge genehmigt?

7.    Wer waren/sind die direkten und die indirekten (Sub-)Auftragnehmer?

8.    Waren Ihnen diese Kinospots vor dieser Anfrage bekannt?

9.    Gibt es für die Schaltung von Kinospots durch Gebietskrankenkassen Richtlinien oder Vorgaben seitens des Bundesministeriums oder des Hauptverbandes, wie lauten die in diesem Zusammenhang anwendbaren Bestimmungen, und entsprechen diese Kinospots diesen Vorgaben?