357/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.(FH) Max Unterrainer,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Auswirkungen der Senkung des 13%-Umsatzsteuersatzes auf 10%

auf die Freizeit- und Tourismuswirtschaft

Eines der Ziele der Steuerreform 2015/16 war und ist die lohn- und einkommensteuerpflichtigen Österreicherinnen und Österreicher mit einer weitreichenden Steuerreform spürbar zu entlasten. Darüber hinaus sollte das österreichische Steuerrecht strukturell überarbeitet und vereinfacht werden.

Die Einführung eines 13 Prozent Umsatzsteuersatzes (Maßnahme M39, Steuerreformgesetz 2015/16) wurde wie folgt beschrieben: Im Lichte der international anerkannten steuerpolitischen Zielsetzung der Umsatzsteuer, ist eine Heranführung der beschränkten Steuersätze an den Normalsteuersatz eine adäquate Maßnahme zur Erreichung einer Vereinheitlichung. Im Rahmen der Strukturmaßnahmen der Steuerreform 2015/16 und aufgrund der Tatsache, dass die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes eine teure und ineffektive Finanzierungsform zur Schaffung von Lenkungseffekten darstellt (vgl. z.B. OECD (2010), Tax Policy Reform and Economic Growth, OECD Tax Policy Studies, No. 20, OECD Publishing), erfolgen Anpassungen im Bereich der ermäßigten Steuersätze. Gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren (z.B. Lieferungen und Einfuhr von lebenden Tieren und Pflanzen sowie Futtermitteln, Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, etc.), die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent unterlagen, werden zukünftig mit 13 Prozent besteuert.

Rund 27 Prozent des Gegenfinanzierungsvolumens sollten so bis 2019 aus steuerlichen Maßnahmen kommen. Aus diesem Grund hat das Steuerreformpaket zum einen Strukturmaßnahmen und zum anderen ein Solidaritätspaket in Form von Steuererhöhungen vorgesehen, wobei vor allem im Tourismusbereich die Anhebung des Steuersatzes von 10 auf 13 Prozent auf Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen in der Öffentlichkeit für Diskussionen sorgte.

Der vormalige Vizekanzler und ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sowie ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling bekräftigten im Zuge des Umsetzungsprozesses der Steuerreform die Notwendigkeit der Gegenfinanzierung der Steuerreform, u.a. mit der Erhöhung des Steuersatzes für Beherbergung von 10 auf 13 Prozent. So hieß es unter hierzu in der www.bauernzeitung.at vom 20. Jänner

2017  unter anderem: ...„Zur Gegenfinanzierung der Steuerreform wurde auch die Umsatzsteuer geändert, wobei die Erhöhungen von 10 auf 13 Prozent grundsätzlich vom Konsumenten getragen werden sollen. Sonderregelungen gelten - wie bisher- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Umsatzsteuerpauschalierung und für bestimmte Getränke.“

Im Zuge des Wahlkampfes zur Nationalratswahl 2017 wurde vom nunmehrigen ÖVP- Bundeskanzler Sebastian Kurz u. a. betont, dass der Steuersatz von 13 Prozent wieder auf 10 Prozent gesenkt werden soll. Auch der Tiroler Wirtschaftsbundchef Franz Hörl kritisierte am Rande des Forum Alpbach die im Zuge der Steuerreform festgelegten 13 Prozent. Allerdings kritisierte dieser,, ...den administrativen Aufwand, den die 13 Prozent Mehrwertsteuer, die erst voriges Jahr von 10 auf 13 Prozent bei Nächtigungen erhöht worden war, verursache: Das ärgere viele Touristiker noch mehr als der erhöhte Steuersatz selbst. Die unterschiedlichen Steuersätze für verschiedene Dienstleistungen wie Logis, Getränke, Speisen und Leistungen wie eine Skikarte bei Pauschalangeboten sorgten für viel zu viel Aufwand und seien ein Ärgernis. ...(Presse, 29.8.2017)

Darüber hinaus hat der sogenannte „AII-Inclusive-Erlass“ (Wartungserlass 2015) auch nach der Steuerreform 2015/16 Gültigkeit und ermöglicht es, regelmäßig mit der Beherbergung verbundene Nebenleistungen dem Steuersatz der Logis (13 %) zu unterziehen: Begrüßungsgetränk, Vermietung von Parkplätzen, Garagenplätzen oder von Hotelsafes, Kinderbetreuung, Überlassung von Wäsche (z. B. Bademäntel), Zurverfügungstellung von TVs, Verleih von Sportgeräten, Zurverfügungstellung von Sauna, Solarium, Dampf- und Schwimmbad, Fitnessräume, Verabreichung von Massagen, Verleih von Liegestühlen, Fahrrädern und Sportgeräten, Geführte Wanderungen oder Skitouren usw.

Wie nunmehr den Medien zu entnehmen ist, scheint eine Umsatzsteuersenkung im Bereich des Beherbergungswesens mit 1. November 2018 fix zu sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende

Anfrage:

1.    Wie lautet die Begründung für Ihren Plan als Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus die Senkung des Steuersatzes für Logis von 13% auf 10%, obwohl die Gegenfinanzierung der Steuerreform von Ihrer Partei durch u. a. diese Steueranhebung in der Gesetzgebungsperiode XXV. mitgetragen, um nicht zu sagen forciert wurde?

2.    Sind die Preise für Logis Ihren Berechnungen nach in der Freizeit- und Tourismusbranche für TouristInnen durch die Umsetzung der Steuerreform und der damit verbundenen Anhebung des Umsatzsteuersatzes von 10% auf 13% angehoben worden?

a.    Wenn ja, bitte um Vergleichszahlen nach Bezirken österreichweit aus den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Sind die im Zuge der Steuerreform errechneten steuerlichen Einnahmen durch die Einführung des 13%igen Umsatzsteuersatz von 175 Mio. Euro (2016), 220 Mio. Euro (2017) bestätigt, bzw. 220 Mio. Euro für 2018 sowie für 2019 nach wie vor richtig eingeschätzt?

a.    Welches Volumen davon betraf die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Umsätze von Tourismusbetrieben, die jetzt wieder zurückgenommen wird?

b.    Wenn die Aufkommensschätzung richtig war, warum wollen Sie diese Staatseinnahmen dennoch streichen?

c.    Wenn nein, auf welche Höhe würden sich die Steuereinnahmen aus dem 13%igen Umsatzsteuersatz Ihrer Einschätzung nach vor allem in Bezug auf die Jahre 2018 und 2019 belaufen?

4.    Welche Möglichkeiten gibt es Ihrer Einschätzung nach, das „Budgetloch“ (für

2018  und 2019 insgesamt rund 120 Mio. Euro), welches durch die geplante Senkung des Beherbergungssteuersatzes verursacht werden wird, zu füllen? (um Angabe der Möglichkeiten mit genauen Zahlen und Fakten wird ersucht)

5.    Führen Sie als Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus beim ressortübergreifenden Thema Tourismus Kooperationsgespräche mit anderen Bundesministerien, um das durch die Steuersenkung von 13% auf 10% verursachtes „Budgetloch“ von mind. 120 Mio. Euro in einem anderen Bereich einzusparen?

a.    Wenn ja, welche budgetäre Maßnahmen sind geplant?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Ist es für Sie als Bundesministerin eine Option, die durch die Reduktion des Beherbergungsprozentsatzes von 13% auf 10% entstandene budgetäre Lücke im Bereich der Arbeitsmarktförderung einzusparen?

a.    Wenn ja, inwiefern treffen Ihrer Einschätzung nach derartige Maßnahmen auch Arbeitskräfte im Freizeit- und Tourismusbereich?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Werden Ihres Wissens als Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus die 120 Mio. Euro an Einsparungen, durch die von der ÖVPFPÖ-Regierung veranlassten Streichung der Aktion 20.000 zum Auffüllen des durch die Steuersenkung hervorgerufene Lücke herangezogen?

a.    Wenn ja, in wie vielen Tranchen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Welche direkten Auswirkungen sehen Sie als Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus in der geplanten Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 13% auf 10% auf den Freizeit- und Tourismusbereich?

9.    Wird sich nach Berechnungen Ihres Ministeriums die geplante Senkung auf 10% auf Logis mit einer Steigerung der Nächtigungszahlen im Freizeit- und Tourismusbereich Wintersaison 2018/19, Sommersaison 2019, Wintersaison 2019/20, Sommersaison 2020, Wintersaison 2020/21, Sommersaison 2021, Wintersaison 2021/22, Sommersaison 2022 auswirken?

10. Wie hoch werden den berechneten Einschätzungen Ihres Tourismusressorts nach die budgetären Zugewinne der geplanten Beherbergungs- Steuersenkung in der Wintersaison 2018/19, Sommersaison 2019, Wintersaison 2019/20, Sommersaison 2020, Wintersaison 2020/21, Sommersaison 2021, Wintersaison 2021/22, Sommersaison 2022 betragen?

11 .Wird sich Ihrer Einschätzung nach die Herabsetzung des Steuersatzes für Beherbergung direkt auf die Preise für Logis an den Letztverbraucher/die Letztverbraucherin, den TouristInnen, auswirken?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Werden Sie den ebenfalls mit der Steuerreform 2015 abgeänderten Wartungserlass 2015 im Zuge der Senkung der Beherbergungssteuer auf 10% ebenso abändern?

a.    Wenn ja, welche Änderungen planen Sie als Nachhaltigkeits- und Tourismusministerin betreffend dem Wartungserlass 2015?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, auf welchen Steuersatz wird die Versteuerung der im Wartungserlass 2015 enthaltenen Leistungen festgelegt werden?

13. Sehen Sie als Tourismusministerin in der geplanten Maßnahme eine positive Auswirkung auf den Arbeitsmarkt im Freizeit- und Tourismusbereich?

a.    Wenn ja, welche sehen Sie langfristig, welche kurzfristig?

b.    Wenn nein, welche Maßnahmen setzen Sie, um den Arbeitsmarkt im Freizeit- und Tourismusbereich in Zukunft positiv zu beeinflussen?

14. Wie hoch ist Ihren Berechnungen nach die Steigerung der regionalen und bundesweiten Wertschöpfung durch die geplante Maßnahme, den Umsatzsteuersatz für Logis auf 10 Prozent zu senken? (Angaben nach Bundesländer, Bezirke und bundesweit erbeten für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 sowie 2022)