359/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.02.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Dauer von Asylverfahren 2017

 

Die Entscheidungsfrist des Bundesverwaltungsgerichts in Beschwerdeverfahren gegen Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl beträgt grundsätzlich sechs Monate. Für Verfahren die bereits vor dem 31.05.2018 anhängig waren gilt allerdings eine verlängerte Frist von 12 Monaten gem § 21 Abs. 2b BFA-VG.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie lange dauerte das Asylverfahren durchschnittlich ab Beschwerdeeinreichung bis zur zweitinstanzlichen Entscheidung zwischen 1. Jänner 2016 und 31. Dezember 2016? Bitte um Aufteilung nach Nationalitäten.

2.    Wie lange dauerte das Asylverfahren durchschnittlich ab Beschwerdeeinreichung bis zur zweitinstanzlichen Entscheidung zwischen 1. Jänner 2017 und 31. Dezember 2017? Bitte um Aufteilung nach Nationalitäten.

3.    Wie viele der Asylverfahren in zweiter Instanz dauern mit Stichtag 31. Dezember 2017 bereits ein Jahr?

4.    Wie viele der Asylverfahren in zweiter Instanz dauern mit Stichtag 31. Dezember 2017 bereits zwei Jahre?

5.    Wie viele der Asylverfahren in zweiter Instanz dauern mit Stichtag 31. Dezember 2017 bereits drei Jahre?

6.    Wie viele der Asylverfahren in zweiter Instanz dauern mit Stichtag 31. Dezember 2017 bereits vier Jahre?

7.    Wie viele der Asylverfahren in zweiter Instanz dauern mit Stichtag 31. Dezember 2017 bereits fünf Jahre?

8.    Wie viele der Asylverfahren in zweiter Instanz dauern mit Stichtag 31. Dezember 2017 bereits über fünf Jahre?

9.    Wie lange beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer von Asylanträgen von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen bis zur zweitinstanzlichen Entscheidung zwischen 1. Jänner 2017 und 31. Dezember 2017?

10. Wie viele unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen, die im Jahren 2015 und 2016 nach Österreich gekommen sind, warten nach wie vor auf ihre zweitinstanzliche Entscheidung?

11. Wie viele der in den Jahren 2016 und 2017 negativ beschiedenen erstinstanzlichen Asylverfahren werden in zweiter Instanz aufgehoben und positiv entschieden? Bitte um Verteilung nach Nationalitäten.

12. Wie viele der AsylwerberInnen mit negativen erstinstanzlichen Bescheiden aus den Jahren 2016 und 2017 haben in zweiter Instanz subsidiären Schutz oder ein humanitäres Aufenthaltsrecht zugesprochen bekommen? Bitte um Verteilung nach Nationalitäten.