360/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.02.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Kunst, Kultur und Medien Gernot Blümel

betreffend „Gehälter der MuseumsdirektorInnen"

BEGRÜNDUNG

Angesichts real sinkender Löhne im Museumsbereich und einer steigenden Anzahl von prekären Beschäftigungsverhältnissen sind die Bezüge der Museumsdirektorinnen und Museumsdirektoren unverhältnismäßig hoch.

Derzeitige Spitzenreiterin der Gehaltspyramide ist die Direktorin des Technischen Museums, Frau Dr. Zuna-Kratky. Im Jahr 2000, dem ersten Jahr ihrer Direktion, wies der Rechnungshof ihre Bezüge mit 1,12 Mio. Schilling bzw. 81.300 Euro aus. Im jüngsten Einkommensbericht des Rechnungshofs wird ihr Jahreseinkommen für 2016 mit 303.500 Euro angegeben. Das ist eine Steigerung auf das fast vierfache. Sie liegt damit ganz knapp unter dem Gehalt des Bundeskanzlers mit 304.019 Euro.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie hoch war das vertragliche Grundgehalt (Fixum) der Direktorin des Technischen Museums Wien im Jahr 2000 und wie hoch waren damals die variablen Gehaltsbestandteile?

2.       Falls es im Jahr 2000 leistungsbezogene Gehaltsbestandteile gab, was waren die Kriterien zur Erreichung der Ziele?

3.       Wie hoch war das vertragliche Grundgehalt (Fixum) der Direktorin des Technischen Museums Wien im Jahr 2016 und wie hoch waren da die variablen Gehaltsbestandteile?

4.       Nach welchen Kriterien wurden den Geschäftsführungen der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek in den Jahren 2015 und 2016 Prämien in Aussicht gestellt und in welcher Höhe?

5.       Von welchen Direktorinnen und Direktoren bzw. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern wurden die definierten Prämienziele verfehlt?

6.       Was ist die Begründung dafür, dass sich das Jahreseinkommen von Frau Dr. Zuna-Kratky seit dem Jahr 2000 um 273% erhöht hat, das des Bundeskanzlers nur um knapp 20% und sie nun gehaltsmäßig mit ihm nahezu gleichgezogen ist?

7.       Welche außerordentlichen Leistungen rechtfertigen die Tatsache, dass im Jahr 2000 das Jahreseinkommen von Frau Dr. Zuna-Kratky weniger als die Hälfte desjenigen des

Burgtheaterdirektors betrug (was bei der wesentlich kleineren Budget- und Personalverantwortung im Technischen Museum logisch erscheint), sie nun aber um gut 100.000 Euro mehr als dieser verdient?

8.      Welche Kriterien wurden für die Bemessung des Direktorengehalts und für die außerordentlichen und weit über der Inflationsrate liegenden Steigerungen herangezogen?

9.      Gab es für die Bemessung internationale Vergleichs- und Referenzwerte, und wenn ja, welche?

10.   Ist Ihnen bekannt, dass der Direktor des Deutschen Museums München, eines der weltweit größten technischen Museen und das meistbesuchte Museum Deutschlands (2014 rund 1,45 Millionen Besucher im Vergleich zu 373.592 im Technischen Museum Wien) ein Gehalt von 102.000 Euro bezieht, der Direktor im Pariser Louvre 150.000 Euro (Stand 2016), und der Direktor der Londoner Tate Modern 120.000 Euro (Stand 2016)?

11.  Wenn ja, wie erklären Sie sich die Diskrepanz dieser Gehälter?

12.  Werden Sie sich für den Abschluss eines Kollektivvertrags für die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek einsetzen und wenn ja, in welcher Form?