370/J XXVI. GP
Eingelangt am 28.02.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verfassung,
Reformen, Deregulierung und Justiz
betreffend Betreuungsverhältnisse und
Reform im Maßnahmenvollzug
Die Betreuungssituation im österreichischen Maßnahmenvollzug, die psychiatrischen Zwangsbehandlungen sowie die mangelnde Ausgestaltung des Rechtsschutzes für Untergebrachte waren in der Vergangenheit mehrmals Gegenstand vehementer Kritik von nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen sowie des Anti-Folter-Kommittees der Vereinten Nationen. Nicht zuletzt deshalb initiierte der ehemalige Justizminister Wolfgang Brandstetter die Erarbeitung einer Reform des gesamten Maßnahmenvollzugs, deren Konzept nun Medienberichten zufolge zwar vorliegt, jedoch im Regierungsprogramm keinen Niederschlag fand.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Liegt dem Justizministerium ein unter dem ehemaligen Bundesminister für Justiz Wolfgang Brandstetter erarbeitetes Reformkonzept zum Maßnahmenvollzug vor?
2. Falls ja, wie wird mit dem fertigen Reformkonzept weiter verfahren werden?
3. Wie gedenkt der Bundesminister für Justiz der wiederkehrenden und schwerwiegenden Kritik verschiedenster Menschenrechtsorganisationen und des Anti-Folter-Kommitees der Vereinten Nationen am österreichischen System des Maßnahmenvollzuges Rechnung zu tragen?
4. Sollen insbesondere der Rechtsschutz und die Verfahrensrechte von im Maßnahmenvollzug
untergebrachten verbessert werden und wenn ja, wie?
5. Wie viele Planstellen für den Einsatz im Maßnahmenvollzug bestehen derzeit? Es wird um Aufschlüsselung in zumindest Standort und VZÄ ersucht.
6. Wie viele dieser Planstellen sind besetzt? Es wird um Aufschlüsselung in zumindest Standort und VZÄ ersucht.
7. Wie viele VZÄ medizinischen Fachpersonals, insbesondere psychiatrischen
Fachpersonals für den Maßnahmenvollzug gibt es einerseits in
Planstellen, andererseits in tatsächlich besetzten Planstellen?
Es wird um Aufschlüsselung in zumindest Standort und VZÄ ersucht.
8. Wie viele Maßnahme-Untergebrachte gibt es derzeit insgesamt?
9. Wie viele davon befinden sich derzeit in Anstalten für den Vollzug von Freiheitsstrafen?
10. Wie oft wurde in den letzten drei Jahren von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Strafgefangene oder Maßnahme-Untergebrachte in Hinblick auf die dort anzuwendenden und wesentlich mehr Rechtsschutz bietenden Bestimmungen des UbG in ein Krankenhaus für Psychiatrie zu überstellen und wie teilen sich die Fälle einer solchen Überstellung Strafgefangener oder Maßnahmen-Untergebrachter in psychiatrische Fachabteilungen bzw. Krankenhäuser für Psychiatrie auf Maßnahmen-Untergebrachte gemäß § 21 Abs 1 und 21 Abs 2 StGB und Strafgefangene auf?