381/J XXVI. GP

Eingelangt am 01.03.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Beurlaubung des Burschenschafters Herwig Götschober

Ein Sprecher der Polizeidirektion Wien bestätigte eine Hausdurchsuchung der Räumlichkeiten der Burschenschaft Bruna Sudetia, deren Vorsitzender Herwig Götschober ist. Die Staatsanwaltschaft bestätigt eine Ermittlung gegen Unbekannt. Bruna Sudetia steht in Verdacht, durch den angeblichen Besitz eines Liederbuchs

mit antisemitischen und den Holocaust verherrlichenden Texten gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben.[1]

Der Falter berichtete in seiner Ausgabe am 22.2.2018, dass die aktuellen Vorwürfe

zu einer Reihe von Auffälligkeiten passen. So nahm Herwig Götschober unter anderem 2009 an einem Aufmarsch am Grab des Nazis und Luftwaffenmajors Walter Nowotny auf dem Wiener Zentralfriedhof teil und war bei Pegida in Dresden zu Gast. Diese Aktivitäten setzte er vor seiner Tätigkeit als Referent beim damaligen dritten Nationalratspräsidenten Hofer, der ihn 2013 zu seinem persönlichen Referenten machte.[2]

Wie in diversen Medien berichten, wurde der Burschenschafter und Kabinettsmitarbeiter Herwig Götschober nach bekannt werden des Liederbuch- Vorfalls im Zusammenhang mit der Burschenschaft Bruna Sudetia karenziert.[3] Es wurden jedoch keine Details bekannt gegeben, wie die Beurlaubung konkret gestaltet ist.

Die unterzeichnenten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.    Seit wann ist Herwig Götschober beurlaubt?

2.    Um welche Art der Beurlaubung handelt es sich und nach welchen gesetzlichen Bestimmungen wurde diese gewährt?

3.    Ist die Beurlaubung befristet?

a.    Wenn ja, wie lange ist Herr Götschober beurlaubt?

b.    Wenn nein, unter welchen Voraussetzungen endet die Beurlaubung (z.B. Austritt aus der Burschenschaft Bruna Sudetia)?

4.    Handelt es sich um eine bezahlte oder unbezahlte Beurlaubung?

a. Wenn es sich um eine unbezahlte Beurlaubung handelt, wie hoch ist

der Entfall der Bezüge?

5.    Wurde aufgrund der Beurlaubung eine zusätzliche Mitarbeiterin eingestellt? Wenn ja,

a.    in welche Form und Art wurde das Dienstverhältnis errichtet

b.    wie hoch sind die zu erwartenden Kosten?

c.    Ist das Dienstverhältnis befristet? Wenn ja, wann endet dieses?

6.    Wie wurde die Beurlaubung in der Personalakte vermerkt?

7.    Ist die Einleitung eines Strafverfahrens ein Entlassungsgrund?

a.    Wenn ja, würde die Einleitung eines Strafverfahrens zu einer fristlosen Entlassung führen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    War Ihnen vor der Einstellung von Herrn Götschober als persönlicher Referent bekannt, dass er 2009 an einem Aufmarsch am Grab des Nazis und Luftwaffenmajors Walter Nowotny auf dem Wiener Zentralfriedhof teilnahm

und bei Pegida in Dresden zu Gast war?

a.    Wenn ja, warum haben Sie Herrn Götschober dennoch eingestellt?

b.    Wenn nein, wären diese Aktivitäten ein Grund gewesen, ihn als Mitarbeiter nicht einzustellen?

 

 



[1] https://kurier.at/politik/inland/ns-liederbuch-bruna-sudetia-obmann-laesst-sich-vorerst- beurlauben/311.681.063. Stand 28.2.2017.

22 Vgl. "Falter" Nr. 08 / 2018 vom 21.02.2018 Seite 14,15.

[3] https://kurier.at/politik/inland/goetschober-burschenschafts-kisten-beschlagnahmt/311.762.863. Stand 28.2.2018.