383/J XXVI. GP

Eingelangt am 01.03.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

 

betreffend Klärung der rechtlichen Behandlung von Kryptowährungen und Blockchain-Anwendungsformen am Wirtschaftsstandort Österreich

 

 

Die Entwicklung  im Jahre 2009 war gleichzeitig auch der Beginn einer neuartigen Technologie, welche in Zukunft eine große Rolle in vielen Wirtschaftsbereichen spielen wird – die der Blockchain. Rund um Blockchain und Kryptowährungen ist in den letzten Jahren ein eigenständiger, globaler Wirtschaftssektor entstanden. In Österreich sind bereits viele Startups und Unternehmen mit Kryptowährungen und Blockchain-Anwendungsformen aktiv. In der Digitalisierung wird Blockchain-Technologie und darauf aufbauende Anwendungsformen eine wesentliche Rolle spielen.

Es ist daher wesentlich für den Österreichischen Wirtschaftsstandort, sehr früh einen umfassenden Rechtsrahmen für Unternehmen und Privatpersonen zu definieren. Diese Definition eines Rechtsrahmens muss vorerst mit den bereits in Gesetzesform vorhandenen Bestimmungen erfolgen. Derzeit besteht in vielen Kernfragen erhebliche Rechtsunsicherheit, die der Vorreiterrolle des Österreichischen Wirtschafts- und Innovationsstandortstandortes

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Was unternimmt das Ministerium, um den Standort Österreich für Blockchain-Unternehmen attraktiv zu machen?

2.    Was unternimmt das Ministerium, um den Standort Österreich für Initial Coin Offerings (ICOs) attraktiv zu machen?

3.    Was unternimmt das Ministerium, um Kryptowährungen für private Nutzer in Österreich attraktiv zu machen?

4.    Welche Maßnahmen sind aus Sicht des Ministeriums notwendig, um in Bezug auf Standortattraktivität Blockchain-Technologie und die Nutzung von Kryptowährungen in Österreich zu fördern?

5.    Die Regierung plant regulatorische „Sandboxes” für Unternehmen mit neuen Technologien wie Blockchain, künstliche Intelligenz etc. als geschützten Entwicklungsrahmen einzurichten. Hiermit soll Unternehmen ermöglicht werden, neue Technologien, für die möglicherweise noch kein klarer regulatorischer Rahmen besteht, in beschränktem Umfeld mit der Aufsicht zu testen. Angebliches Ziel sei es, sich in nur wenig regulierte Gebiete vorzuwagen ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten. Die zuständigen Behörden wie z.B. die FMA oder die Finanzämter erhalten (so das angebliche Ziel) hierbei volle Einsicht zum Erfahrungsgewinn.

Wie ist der Stand zur Schaffung von regulatorischen Sandboxes in Österreich?

Welche Pläne verfolgt das Ministerium langfristig?

Wie ist die Ausgestaltung geplant?

Welche Zeitpläne gibt es?

Bei welcher Behörde liegt die Aufsicht über derartige Projekte?

Wann und wie sollen diese regulatorischen Sandboxes evaluiert werden?

6.    Wie sieht das Ministerium das Potential von Smart Contracts? Gibt es besondere Richtlinien, die in Bezug auf Smart Contracts rechtlich zu berücksichtigen sind?

7.    Haben Smart Contracts bereits heute rechtliche bindende Wirkung?

8.    Sind gesetzgeberische Initiativen notwendig, um das Potential dieser technischen und rechtlichen Entwicklung voll ausnutzen zu können?

Wenn ja, welche nationalen bzw. europarechtlichen Maßnahmen sind aus Sicht der Regierung geeignet, um auf diesem Gebiet einen "zeitgemäßen und maßgeschneiderten Regulierungsrahmen" zu etablieren?

9.    Gibt es – möglicherweise legistische – Maßnahmen der Regierung oder sind solche geplant, die dazu dienen könnten, die Aufgeschlossenheit für die neue Technologie und zur Etablierung Österreichs als Technologie-Hub zu demonstrieren?

10. Wie widmet sich das Ministerium derzeit aktiv der Thematik Blockchain?

Welche Ressourcen (unter anderem ausgedrückt in Institutionen, Abteilungen, Personal ausgedrückt in VZÄ, Budget) werden gegenwärtig dafür eingesetzt?

Welche Projekte mit welchen Zeitplänen laufen derzeit zum Thema Blockchain im BMDW?

Welche internen Informationsveranstaltungen, Fortbildungen, Konsultationen uä. sind erfolgt?

11. Coins, Tokens, Kryptowährungen, ICOs und dergleichen und damit verbundene Handlungen betreffend gibt es divergierende und zum Teil einander widersprechende Einstufungsversuche zum einen von Seiten der zuständigen Ministerien, der Rechtssprechung und Lehre, zum anderen auf internationaler, europäischer und österreichischer Ebene. Beabsichtigt das BMDW und falls ja, wie, inwiefern und bis wann, regulatorische Klarheit bezüglich des breiten Themenfelds Kryptowährungen, Coins, Tokens und ICOs zu schaffen bzw. zu forcieren?

Welche diesbezüglichen Schritte wurden bislang gesetzt?

12. Rechtssicherheit für Finanzinstitutionen Banken/Investoren/Finanzinstitute ist derzeit noch unzureichend gegeben. Dieser Umstand zeigt sich zB an verzögerten Auszahlungen von Geldbeträgen an Bankkunden oder gekündigten Bankbeziehungen mit Kunden, die privat Kryptowährungen kaufen und verkaufen. Schwierigkeiten bereiten hierbei die strengen Auflagen von Know-your-Customer (KYC), Anti-Money-Laundering (AML) und Counter-Terrorist Financing (CFT).

Was unternimmt bzw. unternahm das Ministerium, um Sicherheit für Finanzinstitute im Bezug auf Kryptowährungen und im Zusammenhang mit den genannten Vorschriften zu schaffen?

13. Kryptowährungen verfolgen unterschiedliche Funktionen, Nutzen und Ziele. So gibt es Kryptowährungen, die Nachvollziehbarkeit als Ziel haben, jedoch die Identität der Nutzer und somit die Privatsphäre über Elliptische-Kurven-Kryptografie hinter einem Pseudonym schützen (z.B. Bitcoin, Ethereum). Hierbei sind die Transaktionen vollständig transparent, da beteiligten Adressen und übertragenen Werte immer öffentlich zugänglich sind.Im Gegensatz hierzu existieren Kryptowährungen, welche die Anonymität der Nutzer und deren Transaktionen zum Ziel haben haben (z.B. Dash, Monero, Verge, ZCash). Hierbei werden Versender und Empfänger sowie die übertragenen Werte geheim gehalten. Es kann sohin zwischen Kryptowährungen mit pseudonymen Charakter und anonymen Charakter unterschieden werden.

Wie sind anonyme Kryptowährungen, wie pseudonyme Kryptowährungen hinsichtlich der Bestimmungen von Geldwäsche-Richtlinien, Know-your-Customer (KYC), Anti-Money-Laundering (AML) und Counter-Terrorist Financing (CFT) zu behandeln?

Zeitigt dieser technische Unterschied auch Auswirkungen auf die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen mit pseudoanonymem und anonymem Charakter? Wenn ja, welchen?Liegt nach Rechtsansicht des Ministeriums faktische Ungleichheit vor, aus der sich das Gebot ungleicher Behandlung ergibt?

14. Wie ist die generelle Sicht des Ministeriums auf Initial Coin Offerings (ICOs) im Hinblick auf den Standort Österreich? Welche Absichten hat das Ministerium, einen langfristigen rechtlichen Rahmen für ICOs zu schaffen bzw. voranzutreiben?