414/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.03.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Maximilian Unterrainer

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie  

 

betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union anlässlich der 26. Tagung des OTIF-Revisionsausschusses zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge zu vertretenden Standpunkts

 

Die Europäische Kommission hat am 07.02.2018 den oben genannten Vorschlag vorgelegt. Nachdem Unionsrechtsakte einerseits in vielen Fällen unmittelbare Wirkung auch in Österreich entfalten und andererseits österreichischen Vorschriften vorgehen, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.       Wie lautet die Position Ihres Ressorts zum genannten Vorschlag insgesamt und zu dessen wesentlichsten Bestimmungen?

2.       Sind weitere Ressorts mit dem Vorschlag befasst?

3.       Stimmen Sie mit der Rechtsgrundlage des Vorschlags überein?

4.       Entspricht der Vorschlag den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit?

5.       Werden auf Grund des Vorschlages Änderungen an österreichischen Rechtsnormen erforderlich?

a.       Wenn ja: welche Bundesgesetze sind betroffen?

6.       Sind durch den Vorschlag Kompetenzen der Bundesländer betroffen?

a.       Wenn ja: auf Grund welcher Bestimmung(en) des Vorschlags?

7.       Enthält der Vorschlag Bestimmungen, die im österreichischen Recht nur durch Bundesverfassungsgesetz getroffen werden könnten?

8.       Wie ist die Position anderer Mitgliedstaaten zum Vorschlag?

9.       In welcher EU-Ratsformation wird der Vorschlag behandelt?

10.   In welchem vorbereitenden Gremium des Rates der EU wird der Vorschlag behandelt?

11.   Fanden bereits Sitzungen in diesem Gremium statt?

12.   Besteht ein Zeitplan für die Behandlung des Vorschlags?

13.   Welche Art von Gesetzgebungsverfahren kommt zur Anwendung?