455/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.03.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Hoyos, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Steuergeld für Visagist_innen, Stilberater_innen und Friseur_innen

 

Die meisten Personen öffentlichen Interesses arbeiten mit Imageberater_innen, um den Gesamteindruck ihres öffentlichen Auftritts positiv zu beeinflussen. Medienberichten zufolge ist es auch bei nationalen wie internationalen Politiker_innen mittlerweile Usus, regelmäßig Dienste von Visagist_innen, Friseur_innen und Stilberater_innen in Anspruch zu nehmen. Gerade in Zeiten intensiver (medialer) Öffentlichkeit wie z.B. in Wahlkampfzeiten führt dies bei Politiker_innen zu hohen Kosten und sollte besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, die Aufwendung von Steuergeldern für diese Zwecke möglichst gering zu halten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Haben Sie seit Ihrem Amtsantritt im Zuge von bzw. vor öffentlichen Auftritten die Dienste von Visagist_innen bzw. Make Up Artists in Anspruch genommen?

a.    Wenn ja, wann und für welche Anlässe?

b.    Wenn ja, welche Visagist_innen waren das?

c.    Wie hoch waren die jeweiligen Kosten und wie wurden diese abgerechnet bzw. verbucht?

2.    Haben Sie seit Ihrem Amtsantritt im Zuge von bzw. vor öffentlichen Auftritten die Dienste von Frisuer_innen in Anspruch genommen?

a.    Wenn ja, wann und für welche Anlässe?

b.    Wenn ja, welche Friseur_innen waren das?

c.    Wie hoch waren die jeweiligen Kosten und wie wurden diese abgerechnet bzw. verbucht?


3.    Haben Sie seit Ihrem Amtsantritt persönlich Stil-, Farb-, Mode- oder Typberatungen in Anspruch genommen?

a.    Wenn ja, wann und für welche Anlässe?

b.    Wenn ja, wer hat Sie beraten?

c.    Wie hoch waren die jeweiligen Kosten und wie wurden diese abgerechnet bzw. verbucht?