462/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.03.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Hausdurchsuchungen mit schwerbewaffneten Einheiten beim österreichischen Verfassungsschutz "

BEGRÜNDUNG

Der Standard berichtete am 8.3.2018 unter dem Titel „Justizministerium schaltet sich in Affäre um Verfassungsschutz ein“ folgendes: „Nach den aufsehenerregenden Hausdurchsuchungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hat sich nun auch das Justizministerium eingeschaltet. Generalsekretär Christian Pilnacek bestätigte am Donnerstag, dass sein Ressort eine Prüfung eingeleitet habe, wie es zu der Durchsuchung auf Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft kam. Wie berichtet, marschierten vergangenen Mittwoch schwerbewaffnete Beamte der Einsatztruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) mit schusssicheren Westen im BVT ein und durchsuchten auch Privatwohnungen von Beschuldigten. Drei BVT-Mitarbeiter wurden suspendiert, ermittelt wird aber auch gegen den Leiter des BVT, Peter Gridling, sowie dessen früheren Stellvertreter. Es geht um den Verdacht auf Amtsmissbrauch. Untersucht wird nun, warum ausgerechnet die Experten für Straßenkriminalität mit den Hausdurchsuchungen beauftragt wurden. Die Einheit wird vom freiheitlichen Gewerkschafter und Gemeindepolitiker Wolfgang Preiszier geleitet. Nach Informationen von STANDARD und "Profil", die in der Causa gemeinsam recherchieren, kam die finale Entscheidung dazu von Peter Goldgruber, dem von Innenminister Herbert Kickl installierten mächtigen Generalsekretär des Ressorts. Das Justizministerium war vorab nicht informiert. Goldgruber wollte sich auf Anfrage nicht äußern, er verwies nur auf die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Auch dort gibt man keine Auskunft. Es handle sich um eine Verschlusssache. Ebenso Teil der Prüfung ist laut Pilnacek, dass nicht nur Unterlagen der Beschuldigten mitgenommen wurden, sondern auch die Festplatte einer Referatsleiterin für Extremismus, die nur als Zeugin geführt wird. Bei ihr laufen alle Ermittlungen im rechtsextremen Milieu zusammen, also auch beispielsweise Aktivitäten der Identitären, die immer wieder mit Kontakten zu FPÖ-Politikern auffielen. All diese Informationen liegen nun bei der EGS. Für den 20. März - an diesem Tag soll zumindest interimistisch ein neuer BVT-Chef verkündet werden - wurde eine Sitzung des ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten anberaumt. Aufgabe dieses vertraulich tagenden Gremiums mit dem sperrigen Namen ist es, die Nachrichtendienste zu kontrollieren. Bis zum 20. März soll es laut Pilnacek einen Bericht des Justizministeriums geben (...) Gridling ist, wie berichtet, seit Beginn der Woche auf Urlaub. Dem Vernehmen nach wird ihm vorgeworfen, es mutwillig unterlassen zu haben, sensible Informationen zu löschen. Dabei soll es um Daten gehen, die den Wiener Anwalt Gabriel Lansky betreffen. Anderen Beamten wird vorgeworfen, Nordkorea durch die Weitergabe von in Österreich gefertigten nordkoreonischen Blankopässen an Südkarea geschädigt zu haben. Im Vorjahr hatte das Innenministerium noch erklärt, dass es sich dabei um eine übliche Kooperation der Polizeibehörden hondle. Die Ermittlungen gehen auf ein im Herbst anonym verschicktes BVT-Dossier zurück, in dem zahlreiche angebliche Missstände und Korruptionsvorwürfe enthalten waren. Vieles davon ist nachweislich falsch oder übertrieben. Betroffen von den Anschuldigungen war auch der Präsidialchef des Innenministeriums, Michael Kloibmüller. Die Ermittlungen gegen ihn wurden aber bereits eingestellt. Mitten in dieser turbulenten Phase verlässt er nun aber das Innenministerium. Er soll eine Geschäftsführerposition bei einer privaten Firma in Niederösterreich übernehmen. Äußern wollte er sich weder zum Jobwechsel noch zu den Vorgängen im Ministerium."

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)       Die oben erwähnten Hausdurchsuchungen wurden von der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), einer Sondereinheit zum operativen Vorgehen gegen Bekämpfung von Straßenkriminalität etwa Eigentums-, Suchtmittel- und Gewaltstraftaten, durchgeführt. Warum wurde diese Sondereinheit für einen Verstoß gegen § 302 des Strafgesetzbuches (Amtsmissbrauch) eingesetzt? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Einsatz?

2)       Wer aus Ihrem Ressort erteilte den Befehl an die EGS die Hausdurchsuchungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und mehrerer Privatwohnungen durchzuführen?

3)       Wurde die Sondereinheit das Einsatzkommando Cobra von dem bevorstehenden Einsatz verständigt?

a. Wenn nicht, warum nicht?

4)       Wurde das für interne Ermittlungen zuständige Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) verständigt und/oder beauftrag?

a.       Wenn nicht, warum nicht?

5)       Aus welchen Gründen wurde der Einsatz von der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) für einen Verstoß gegen § 302 des Strafgesetzbuches (Amtsmissbrauch) durchgeführt?

6)       Welche Ermittlungserkenntnisse lagen Ihrem Ressort vor, die den Einsatz von schwerbewaffneten Einsatzkräften mit Sturmhauben, Schutzwesten und automatischen Waffen notwendig erschienen ließen?

7)       Wenn Ermittlungserkenntnisse vorlagen, die den in Frage 5) angesprochenen Einsatz notwendig erschienen ließen, warum wurde dieser dann nicht von der Sondereinheit Einsatzkommando Cobra durchgeführt?

8)       Welche Datensätze und/oder Datenträger wurden bei dem Einsatz sichergestellt bzw. beschlagnahmt?

9)       Welche Ermittlungsmaßnahmen liegen Ihnen vor, die die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme der sichergestellten bzw. beschlagnahmten Daten rechtfertigen?

 

10)   Sind alle beschlagnahmten Datensätze und/oder Datenträger von der Durchsuchungsanordnung gedeckt?

11)   Wurde bereits Einspruch gegen die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme erhoben?

12)   Welche Personen haben Zugang zu bzw. Zugriff auf den sichergestellten bzw. beschlagnahmten Datensätze und/oder Datenträger?

13)   Welche aktiven (physischen und technischen) Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die sichergestellten bzw. beschlagnahmten Daten vor dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen?

14)   Wurden bereits Kopien der beschlagnahmten bzw. sichergestellten Datensätze und/oder Datenträger angefertigt?

a.Wenn ja, wie viele?

b.Wenn ja, in wessen Verfügungsmacht sind diese?

15)   Welche aktiven (physischen und technischen) Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die weitere Anfertigung von Kopien der sichergestellten bzw. beschlagnahmten zu schützen?

16)   Die Datensätze des BVT sind hochsensibel, daher wird jeder Zugriff auf Daten des BVT protokolliert, der Zugriff auf Kopien jedoch nicht. Welche aktiven Maßnahmen haben Sie ergriffen, um den Zugriff auf die sichergestellten bzw. beschlagnahmten Daten sowie die Identität der zugreifenden Personen protokollieren zu können?

17)   Welche aktiven Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die Geheimhaltung der sichergestellten bzw. beschlagnahmten Daten und insbesondere den Schutz möglicher BVT-Informanten zu gewährleisten?

18)   Welche Ermittlungsergebnisse rechtfertigen die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme einer Festplatte von Sibylle Geißler, Referatsleiterin für Extremismus, die keine Beschuldige im Verfahren ist?

19)   Wurde die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme der Datensätze und/oder Datenträger von Sibylle Geißler explizit (in der Durchsuchungsanordnung) angeordnet?

20)   Waren die genannten Datensätze und/oder Datenträger von Sibylle Geißler zur Aufklärung der Straftat erforderlich und verhältnismäßig?

21)   Aufgrund welcher bestimmten Tatsachen war anzunehmen, dass sich bei Sibylle Geißler Gegenstände oder Spuren gem. § 119 StPO befanden, die sicherzustellen oder auszuwerten waren?

22)   Wer traf in Ihrem Ressort die finale Entscheidung zur Durchführung dieses Einsatzes?

23)   Wann wurden Sie über den Einsatz informiert?

24)   Wann wurden Mitarbeiter und/oder Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts über den Einsatz informiert?

25)   Wann wurde das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über den Einsatz informiert?

               a. Wenn nicht, weshalb?

26)   Denken Sie, dass ein solcher Einsatz geeignet ist, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu heben und das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden zu stärken?