470/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.03.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Kolba, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres, Herbert Kickl

betreffend Belege für den Fake-News Vorwurf an Profil und Standard

In der OTS Aussendung des Pressesprechers des Bundesministerium für Inneres, Christoph Pölzl, vom 8. März 2018, 19:50, wird in Bezug auf die Recherchen von Profil und Standard im Namen von BMI- Generalsekretär Peter Goldgruber folgendes ausgeführt:

„Die Verfahren gegen Mitarbeiter des BVT werden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geführt. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Hausdurchsuchungen wurden daher ebenfalls von Staatsanwälten geleitet, die allfällige Daten mit eigenem Personal gesichert und auch mitgenommen haben. Die für den Einsatz angeforderte Polizeieinheit EGS hat diese staatsanwaltlichen Aktionen lediglich begleitet. Welche Daten bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmt wurden, entzieht sich der Kenntnis des Innenministeriums sowie auch der der eingesetzten EGS-Polizisten, die zu keinem Zeitpunkt in Besitz dieser Daten waren. Die Daten liegen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und werden von dieser ausgewertet. Die medial konstruierte Geschichte, das BMI habe sich durch eine von einem FPÖ-Mitglied geführte Einheit Zugang zu Rechtsextremismus-Daten verschafft bzw. verschaffen wollen, verweist sich anhand der geschilderten Tatsachen von selbst ins Reich der ,Fake News'."

In beiden Medien wird der diesbezügliche Sachverhalt wie folgt dargestellt:

„Laut den Recherchen der beteiligten Medien wurden am 28. Februar auch BVT-Datenträger ausgelesen und sichergestellt, die nicht so recht in das laufende Ermittlungsverfahren der Korruptions-Staatsanwaltschaft passen wollen. Es handelt sich unter anderem um die Festplatte von Sibylle Geißler, Leiterin des Extremismus-Referats im BVT. Geißler wird in dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren als Zeugin geführt, nicht etwa als Beschuldigte. Dennoch wurden auch in ihrem Büro Datenträger gespiegelt und mitgenommen und das zurück bis ins Jahr 2006. Bei Geißler laufen von Amts wegen zahlreiche BVT-Ermittlungen zusammen. Fundamentalismus, Islamismus, Terrorismus, Rechtsextremismus - auf Geißlers Rechner fanden sich nach Recherchen von profil und „Der Standard" jedenfalls auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu Österreichs Burschenschaftern und Identitären. Dass auch Geißlers Daten beschlagnahmt wurden, wurde den beteiligen Medien von mehreren Seiten bestätigt." (https://www.profil.at/oesterreich/fall-bvt-hausdurchsuchung-daten-extremismus-referats-9344337)

 

Demnach handelt es sich bei der Person, deren Festplatte beschlagnahmt worden war, um gar keine Beschuldigte, sondern um eine Zeugin. Diese ist überdies Leiterin des BVT-Extremismusreferats. Dieser Vorgang wird überdies „von mehreren Seiten" bestätigt. Demgegenüber impliziert der vom Pressesprecher des Innenministeriums erhobene Vorwurf der Fake-News ja, dass manipulativ vorgetäuschte Nachrichten oder Falschmeldungen verbreitet werden. Dieser Vorwurf lastet in einer Demokratie schwer, da in dieser die Presse- und Meinungsfreiheit im Zentrum des politischen Lebens steht.

Aus diesem Grund richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Innenmister die folgenden Fragen:

1.       Gibt es irgendeine Evidenz in Ihrem Haus, dass die oben angeführte Berichterstattung der Medien bewusst manipulativ geführt wird?

2.       Sind Daten vom Rechner der im Bericht erwähnten Sibylle Geißler kopiert oder gespiegelt worden?

3.       Falls ja: Handelt es sich dabei um Daten, in denen die BVT-Ermittlungen in den Bereichen Fundamentalismus, Islamismus und Terrorismus seit 2006 zusammengefasst worden sind?

4.       Falls ja: Sind auf dem Rechner ebenfalls Daten und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu Österreichs Burschenschaftern und Identitären vorhanden? Wurden diese ebenfalls kopiert oder gespiegelt?

5.       Falls ja: Waren auch Daten über Linksextremismus auf diesem Rechner? Wurden diese ebenfalls kopiert oder gespiegelt?

6.       Falls ja: Wurde diese Aktion ausschließlich von Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft durchgeführt? Waren Dienststellen der LPD Wien an dieser Aktion beteiligt?

7.       Sollte das Kopieren oder Spiegeln von Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft durchgeführt worden sein: Auf welcher Rechtsgrundlage beruhte diese Aktion gegen eine Zeugin?