471/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.03.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Social-Media-Auftritt der Landespolizeidirektionen

Am 3. März 2018 wurde mit dem offiziellen Twitter-Account der Landespolizei-direktion Oberösterreich ein Tweet des wegen Volksverhetzung verurteilten Pegida-Vorsitzenden Lutz Bachmann verbreitet. Dieser Tweet enthielt ein Foto, auf dem auch Martin Sellner, der Co-Leiter der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich, und ein Banner der Identitären zu sehen ist. Die Identitäre Bewegung wird selbst im letzten Verfassungsschutzbericht des Innenministeriums als rechtsextreme Organisation eingestuft und dieser ein umfassender Fachbeitrag gewidmet. Der genannte Vorfall wirft Fragen zum Social-Media-Auftritt der Landespolizeidirektionen und der diesbezüglichen Strategie und Kontrolle auf.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Ist dem Innenministerium der oben angeführte Vorfall vom 3. März 2018 bekannt?

2.    Hatte dieser Vorfall irgendwelche Konsequenzen für den Mitarbeiter, der diesen Retweet gesetzt hat oder für dessen Vorgesetzten?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Welche Konsequenzen zieht das Innenministerium aus diesem Vorfall?

4.    Sind derartige Vorfälle schon öfter vorgekommen, insbesondere "retweets", "shares" oder "likes" von Beiträgen rechtsextremer Organisationen bzw. von Beiträgen von Mitgliedern rechtsextremer Organisationen bzw. von Beiträgen mit rechtsextremen Inhalten durch offizielle Social-Media-Kanäle der Sicherheitsbehörden?

5.    Welche Schritte setzt das Innenministerium, wenn bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Sicherheitsbehörden Kontakte zu rechtsextremen Organisationen festgestellt werden?

6.    Plant das Innenministerium in Zukunft Präventionsmaßnahmen und/oder Kontrollmechanismen einzuführen, damit derartige Vorfälle bereits im Vorhinein verhindert werden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Welche Social-Media-Strategie(n) verfolgen die Landespolizeidirektionen jeweils?

a.    Ist das Innenministerium in die Ausgestaltung und/oder Kontrolle dieser Social-Media-Strategie(n) eingebunden?

8.    Gibt es gesonderte Schulungen für die mit dem Social-Media-Auftritt der Landespolizeidirektionen betrauten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

a.    Wenn ja, was ist das Programm dieser Schulungen?

b.    Wenn ja, sind diese Schulungen verpflichtend?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, ist geplant solche Schulungen einzuführen?

9.    Wie viele Geldmittel werden für den Social-Media-Auftritt der Landespolizeidirektionen jeweils ausgegeben?