480/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.03.2018
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Logo der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft

Im zweiten Halbjahr rückt unser Land in den Fokus der europäischen Öffentlichkeit. Wenn mit Juli Österreich die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt, kommt der Bundesregierung große Verantwortung zu.

Das konkrete Programm für den EU-Ratsvorsitz Österreichs ist der Öffentlichkeit noch nicht bekannt. Die Regierung hat ihre Schwerpunkte bis dato lediglich einem ausgewählten Kreis von MedienvertreterInnen dargelegt. Das Logo – das visuelle Erscheinungsbild der Ratspräsidentschaft – wurde am 9. März 2018 veröffentlicht. Dieses Logo besteht aus einem Schriftzug, der schwer bis nicht lesbar ist. Der Schriftzug „eu2018at“ geht über drei Zeilen und eine Spalte.

Wichtig für ein Logo als visuelles Markenzeichen ist in erster Linie sein Widererkennungswert. Hier stellt sich die Frage, wie etwas Unlesbares überhaupt wiedererkannt werden soll, und welchen Stellenwert die österreichische Ratspräsidentschaft angesichts dieses fragwürdigen visuellen Erscheinungsbildes für die Bundesregierung hat.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

1.    Wurde für die Erstellung des Logos der Ratspräsidentschaft ein externer Dienstleister/eine externe Dienstleisterin beauftragt oder handelt es sich dabei um eine in-house-Produktion?

2.    Welche Kosten sind mit der Erstellung des Logos der Ratspräsidentschaft entstanden?

3.    Warum haben Sie sich für das aktuelle Logo entschieden?

4.    Aus welchem Grund geht der Schriftzug „eu2018at“ über drei Zeilen und eine Spalte?

5.    War einfache Lesbarkeit ein Kriterium bei der Auswahl des Logos?

6.    Wurden für den künftigen Internetauftritt des österreichischen EU-Ratsvorsitzes abgesehen von http://eu2018.at/ noch andere URLs angemeldet, um der Verwechslungsgefahr Rechnung zu tragen?