483/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.03.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Maßnahmen gegen Rassismus beim Bundesheer

 

In den vergangenen Tagen kam es zu einer Debatte rund um das Thema Rassismus beim Bundesheer. Auslöser war die Rede eines Oberst bei einer Versammlung des Österreichischen Kameradschaftsbundes. Die Inhalte rassistischer Natur führten letztlich zu einer Anklage durch das Verteidigungsministerium. Der Sprecher des Bundesheers spricht laut einem Artikel (http://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5383034/SkandalRede_Nach-RassismusEklat-hat-Oberst-jetzt-Kasernenverbot) über Regeln, an die sich auch Privatpersonen halten müssen. 

Doch auch wenn die Einladung an eine Privatperson ging, wirft der Vorfall Fragen auf. Immerhin war das Österreichische Bundesheer schon öfter mit Rassismusvorwürfen konfrontiert. Laut Medienberichterstattung gab es auch im August vergangenen Jahres einen ähnlichen Vorfall (http://wien.orf.at/news/stories/2862597/). Es wird von einem ehemaligen Rekruten geschildert, wie sich ein Offizierstellvertreter rassistisch geäußert hat. Er beschreibt, dass auch die anwesenden Offiziere nicht eingegriffen haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche Maßnahmen setzen Sie, um Rassismus beim Bundesheer vorzubeugen und solche Vorfälle zu verhindern?
a) Wie sorgen Sie für Bewusstseinsbildung bei diesem Thema innerhalb des österreichischen Bundesheeres?
b) Gibt es Initiativen, Programme oder Informationen zum Thema?

2.    Sind Ihnen noch andere Fälle dieser Art aus den letzten fünf Jahren bekannt? 
a) Wenn ja, welche?
b) Besteht eine Meldepflicht für Angehörige des Österreichischen Bundesheeres wenn diese rassistisches Verhalten beobachten?

c) Wie ist die Vorgangsweise, wenn solche Fälle gemeldet werden?
d) Werden alle Angehörigen des Bundesheeres ausreichend über sämtliche diesbezügliche Vorgaben in Kenntnis gesetzt?

3.    Welche Regeln bestehen für Angehörige des Bundesheeres außerhalb der Dienstzeit?
a) Gibt es konkrete Vorgaben, an die sich jene halten müssen?
b) Wie werden diese Vorgaben kommuniziert?