485/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.03.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabinetts 2018

 

Die schlanke Ausgestaltung der Ministerkabinette zur weiteren Konsolidierung des Personalstands sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch stiegen in den vergangenen Jahren Aufwendungen und Umfang von Kabinetten mitunter beträchtlich an. Dabei ist natürlich auch die medial immer wieder thematisierte Praxis, Mitarbeiter_innen und Trainees von Interessenvertretungen und Unternehmen über Arbeitsleihverträge in Ministerkabinetten zu beschäftigen, kritisch zu hinterfragen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Personen waren mit Stichtag 1.3.2018 in Ihrem Kabinett inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte beschäftigt?

2.    Wie viele Personen waren mit Stichtag 1.3.2018 in Ihrem Kabinett exklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte beschäftigt?

3.    Welche Personen waren mit Stichtag 1.3.2018 in Ihrem Kabinett beschäftigt und auf welcher Rechtsgrundlage basierten diese Dienstverhältnisse jeweils?

4.    Welche Aufgabenbereiche sind diesen Mitarbeiter_innen jeweils zugeordnet?

5.    Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte derzeit ergeben (Stichtag: 1.3.2018)?

6.    Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts exklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte derzeit ergeben (Stichtag: 1.3.2018)?

7.    Wie viele Personen waren mit Stichtag 1.3.2018 ingesamt in Ihrem Kabinett mit Agenden der Öffentlichkeits- und Pressearbeit betraut?

8.    Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Personen, die in Ihrem Kabinett mit Agenden der Öffentlichkeits- und Pressearbeit betraut sind, derzeit ergeben (Stichtag: 1.3.2018)?

9.    Werden in Ihrem Kabinett derzeit Mitarbeiter_innen über Arbeitsleihverträge beschäftigt?

10. Wenn ja: Wie viele Personen (exklusive bzw. inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte) werden derzeit in Ihrem Kabinett über Arbeitsleihverträge beschäftigt und mit wem wurden diese Arbeitsleihverträge geschlossen?

11. Werden in Ihrem Kabinett derzeit Trainees oder sonstige Mitarbeiter_innen von Interessenvertretungen, Unternehmen oder deren Tochterorganisationen beschäftigt?

12. Wenn ja: Wie viele Trainees oder sonstige Mitarbeiter_innen werden Ihrem Kabinett derzeit von Interessenvertretungen und Unternehmen bzw. von diesen über eine Tochterorganisation zur Verfügung gestellt?

13. Mit welchen Aufgaben und Funktionen sind diese Trainees und sonstigen Mitarbeiter_innen in Ihrem Kabinett betraut?

14. Welche Entscheidungsbefugnisse kommen diesen Trainees und sonstigen Mitarbeiter_innen auf welcher Rechtsgrundlage zu?

15. Sollte in Ihrem Ministerium die Position eines Generalsekretärs existieren, wie viele Mitarbeiter_innen sind diesem zugeordnet?

16. Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung des Generalsekretärs selbst und aller Mitarbeiter_innen, die dem Generalsekretär zugeordnet sind, derzeit ergeben (Stichtag: 1.3.2018)?