539/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.03.2018
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Anfrage



 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Inanspruchnahme der Altersteilzeit

 

In seiner Budgetrede hat Finanzminister Hartwig Löger am 21. März 2018 folgendes zum Thema Pensionen gesagt: "Wer bestreitet, dass hier Reformschritte vonnöten sind, der weiß, dass er den Menschen Sand in die Augen streut – gefährlichen Sand. Wenn wir nicht bald auf die Entwicklungen reagieren, könnte das System und damit die Menschen leiden. Wir werden ohne strukturelle Veränderungen nicht auskommen." Wer diese Reformen umsetzen soll, ist offen geblieben. Von Seiten des BMASGK hat man schon vernommen, dass in dieser Legislaturperiode nicht daran gedacht wird, das Pensionsantrittsalter zu erhöhen ("Kurier", 15.3.2018).  Als erste Maßnahme will man aber, so wie es auch im Regierungsprogramm festgelegt ist, das Antrittsalter für die Altersteilzeit um zwei Jahre anheben, um somit eine Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters zu erzielen.

Altersteilzeit kann entweder in Form einer Reduktion der Arbeitszeit auf 40 - 60 %, oder in geblockter Form in Anspruch genommen werden. In der Praxis arbeiten Arbeitnehmer_innen bei einer geblockten Altersteilzeit eine bestimmte Zeitspanne voll (Arbeitsphase) und die restliche Zeit nicht (Freizeitphase), wobei üblicherweise die Freizeitphase unmittelbar an die Arbeitsphase anschließt. Diese Freizeitphase kann bis zu 2,5 Jahre betragen. Sie stellt de facto eine vorzeitige Pensionsphase dar. Die geblockte Altersteilzeit ist also nichts anderes als eine Frühpensionierungsmöglichkeit. Diese Frühpensionierung wird allerdings mit Millionenbeträgen vom Arbeitsmarktservice (AMS) subventioniert. Den Dienstgebern werden die durch den Lohnausgleich (inkl. Dienstgeberbeiträge) entstehenden Aufwendungen für das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zuzüglich der zusätzlich entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei einer Blockzeitvereinbarung im Ausmaß von 50% vom AMS ersetzt.

Damit subventioniert das AMS frühzeitige Ruhestände. Die Ausgaben für die geblockte Altersteilzeit betrugen laut AMS 2016 rund 86,4 Mio Euro. Der Aufwand ist zwischen dem Jahr 2014 und dem Jahr 2016 sogar um 35% gestiegen. Gerade in Anbetracht der guten wirtschaftlichen Konjunktur und der sinkenden Arbeitslosigkeit können diese Mittel sinnvoller eingesetzt werden. Das Anheben des Antrittsalters für die Altersteilzeit ist zwar ein erster Schritt, wesentlich einfacher und effektiver wäre aber die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit, so wie sie auch von Johannes Kopf, Vorstand des AMS, vor Kurzem gefordert wurde (vgl. "Die Presse", 15.3.2018).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die jährlichen Kosten seit 2016 für die Altersteilzeit? (getrennt nach Bundesländern, Geschlechtern, Branchen und nach Varianten (geblockte, kontinuierliche und erweiterte Altersteilzeit)

2.    Wie viele Fälle von Altersteilzeit gab es im Jahresdurchschnitt seit 2016? (getrennt nach Bundesländern, Geschlechtern, Branchen und nach Varianten (geblockte, kontinuierliche und erweiterte Altersteilzeit)

3.    Wie viele Neuantritte von Altersteilzeit gab es jährlich seit 2016? (getrennt nach Bundesländern, Geschlechtern, Branchen und nach Varianten (geblockte, kontinuierliche und erweiterte Altersteilzeit)