542/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.03.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Kolba, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres, Herbert Kickl

betreffend Staatsdruckerei – wie weiter nach EuGH Urteil?

Kürzlich wurde ein seit 2011 laufendes Verfahren gegen Österreich mit einer Verurteilung abgeschlossen. Der EuGH beurteilte die exklusive Vergabe des Drucks von Ausweisdokumenten an die im Jahr 2000 vollprivatisierte Staatsdruckerei als EU-rechtswidrig. Die Privatisierung ist aus mehreren Gründen auffällig:

         Der Name „Österreichische Staatsdruckerei“ wurde beibehalten und damit irreführenderweise nahegelegt, dass es sich um einen öffentlichen Betrieb handelt.

         In leitenden Positionen der nunmehr privaten Druckerei tummelten sich ehemalige Kabinettmitglieder des Innenministeriums sowie der Ex-Innenminister persönlich.

Die EU-Kommission hegte den wohlbegründeten Verdacht, dass durch die Unterlassung einer Ausschreibung und die exklusive Vergabe an die Staatsdruckerei den österreichischen Bürgern vermeidbare Mehrkosten bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten wie Pässen oder Führerscheinen entstehen.

Die Kommission kritisiert insbesondere den § 2 Abs 3 Staatsdruckereigesetz, der öffentliche Auftraggeber zur Erteilung von Druckaufträgen für Ausweisdokumente (Sicherheitsdruck) ausschließlich an die Österreichische Staatsdruckerei GmbH verpflichtet.

In der Presse vom 20.3.2018 war eine Stellungnahme von Innenminister Kickl zum Urteil zu lesen: „Das Innenministerium nimmt das Urteil zur Kenntnis, auch wenn bemerkenswert erscheint, dass der Europäische Gerichtshof Sicherheitsinteressen niedriger gewichtet als Interessen des Wettbewerbs“. Weiter: „Nach Rechtsansicht Österreichs sei die Beauftragung ohne Vergabeverfahren beim Druck von Sicherheitsdokumenten wie Reisepässen aufgrund der Gefahr durch internationalen Terror und angesichts reisender Täter, etwa Foreign Terrorist Fighters zur Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen gerechtfertigt gewesen.“

Diese Aussagen sind erstaunlich. War doch die exklusive Rolle der Druckerei im Staatsdruckereigesetz 1997 und damit vier Jahre vor der ab 2001 grassierenden Terrorangst beschlossen worden. Auch die FPÖ sah in der Vergangenheit die überhöhten Preise in Verbindung mit den VP-Naheverhältnissen als das Problem. Schon gar nicht kam sie auf die Idee, die EU- Rechtsverletzung damit zu rechtfertigen, dass „Foreign Terrorist Fighters“ daran gehindert werden müssen, mit österreichischen Pässen zu reisen. Abg. Hübner befand 2011 in einer Parlamentssitzung vielmehr, bei der Konstruktion um die Staatsdruckerei handle es sich um einen „Akt der Intransparenz und um einen Akt der Verflechtung von privaten und öffentlichen Interessen, der jedenfalls in der österreichischen Rechtsordnung ziemlich alleine dasteht.“ Das parlamentarische Protokoll vermerkt zu diesen Worten „Beifall bei der FPÖ“ und damit wohl auch vom damaligen Klubobmann-Stellvertreter und heutigen Innenminister. Heute verteidigt Derselbe diese Intransparenz und Verflechtung.

Aus diesem Grund richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Innenminister die folgenden Fragen:

1.         Werden Sie sich nach der Verurteilung Österreichs durch den EuGH dafür einsetzen, dass das Staatsdruckereigesetz ersatzlos gestrichen, novelliert oder unverändert beibehalten wird?

2.         Stellt die Österreichische Staatsdruckerei inzwischen alle Sicherheitsmerkmale der Ausweisdokumente selbst her, oder lässt sie sie weiter in Subauftrag von ausländischen Firmen herstellen?

3.         Worin besteht das Problem für den Datenschutz bei Vergabe an eine ausländische Druckerei?

4.         Wie stellen Sie sicher, dass die Österreichische Staatsdruckerei nicht nur nordkoreanische Blankopässe gegen den Willen des Auftraggebers an andere Regierungen weitergibt, sondern auch österreichische?

5.         Inwiefern wird durch den Druck von Suchtgiftverschreibungen und Zeugnisformularen in Österreich der internationale Terror bekämpft?

6.         Erwarten Sie, dass mit der öffentlichen Vergabe die Kosten für Personalausweise auf das deutsche Niveau und damit auf weniger als die Hälfte sinken, und wenn nicht, warum nicht?