544/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.03.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Schutz vor gepanschtem Importhonig

Mit ca. 1,1 kg pro Person nehmen die Österreicherinnen und Österreicher innerhalb der EU einen Spitzenplatz im jährlichen Verbrauch von Honig ein. Österreich sollte daher ein hohes Interesse daran haben, dass der in der EU gehandelte Honig von einwandfreier Qualität ist. Laut dem Europäischen Parlament ist Honig jedoch das EU­weit sechsthäufigste gefälschte Produkt. Weltweit liege Honig bei den gefälschten Produkten sogar auf Platz drei. Auf dem EU-Markt sollen vor allem Import-Honige häufig nicht dem EU-Standard genügen. Bei Stichproben des gemeinsamen Forschungszentrums der EU-Kommission an den Außengrenzen und bei Honigimporteuren habe jede fünfte Probe nicht den hohen EU-Standards entsprochen.

Die Praxis, diesen oftmals verfälschtem und beispielsweise mit Zuckersirup gestrecktem Billig-Honig mit hochwertigerem EU-Honig zu vermischen, mindert nicht nur die Qualität des verkauften Honigs und täuscht die europäischen Verbraucherinnen, sondern setzt auch die europäischen Imkerlnnen einem unfairen Wettbewerb aus.

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung vom 1. März 2018 eine Resolution verabschiedet, in der es die Kommission und die Mitgliedsländer auffordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die europäischen Verbraucherinnen und Imkerlnnen besser vor den importierten gepanschten Dumpingprodukten zu schützen und auch die Zusammensetzung des in Europa verkauften Honigs durch exaktere Herkunftsangaben transparenter zu machen.

Ein schwerwiegendes Problem bei der Honigkontrolle ist laut Walter Haefeker, dem Präsidenten der Europäischen Erwerbsimker, dass professionelle, kommerziell motivierte Verfälschungen nur sehr schwer nachzuweisen sind. Erfolgreich soll vor allem die Kontrolle durch die 2015 eingeführte Kernresonanzspektroskopie (NMR- Analyse) sein.

Aus diesem Grund richten die Unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1.    Wie hat sich der Verbrauch von Honig in Österreich in den Jahren 2010 bis 2017           –auch im Vergleich zum EU-Durchschnitt - entwickelt, pro Kopf und insgesamt?

2.    Wieviel Honig wurde nach Österreich importiert und wieviel Honig hat Österreich exportiert? Bitte einzeln für die Jahre 2010 bis 2017 aufzeigen.

3.    Wieviel Honig wurde in den Jahren 2010 bis 2017 aus Nicht-EU-Ländern importiert und durch wie viel Importeure? Bitte einzeln für die Jahre 2010 bis 2017 und nach den einzelnen Importländern aufzeigen.

4.    Wie viele Kontrollen wurden seit 2010 pro Jahr in Österreich durch den Staat/ im Auftrag des Staates insgesamt durchgeführt, um die Qualität gemäß der EU- Honigrichtlinie zu überprüfen (Anzahl der Kontrollen, Anzahl der Betriebe, Anzahl der Proben)?

5.    Wie viele Kontrollen betrafen davon aus Drittstaaten importierten Honig (Anzahl der Kontrollen, Anzahl der Importunternehmen und Anzahl der Proben für die Jahre 2010 bis 2017)?

6.In wie vielen Fällen pro Jahr wurden dabei Verstöße gegen die EU- Honigrichtlinie festgestellt? Welche Verstöße wurden festgestellt? In wie vielen Fällen konnte eine Streckung des Honigs durch Zuckersirup oder ähnliche Mittel nachgewiesen werden?

7. Eine der sichersten Methoden um gestreckten Honig nachweisen zu können, ist die NMR-Analyse. Wird diese Analyse standardmäßig bei den Kontrollen in Österreich angewendet? Wenn nein, warum nicht?

8.In wie vielen Fällen wurde die NMR-Analyse in den Jahren 2015/ 2016/ 2017 angewendet und aus welchem Grund?

 

9.    Wie wurden die Verstöße gegen die EU-Honigrichtlinie geahndet? In welchem Umfang wurde der Honig des betroffenen Herstellers/ Importeurs aus dem Handel gezogen?

10. Wurde die Öffentlichkeit über das betroffene Produkt und den Hersteller/ Importeur informiert? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

11. Zur Zeit reichen laut EU-Honigrichtlinie bei gemischten Honigen die folgenden Herkunftsangaben aus: Mischung von Honig aus EU-Ländern, Mischung von Honig aus EU-Ländern und nicht EU-Ländern und Mischung von Honig aus            Nicht-EU-Ländern. Setzt sich ihr Ministerium auf EU-Ebene für eine transparentere Herkunftskennzeichnung ein, die neben der Nennung der Herkunftsländer auch eine genaue Angabe über die jeweiligen Mengenanteile enthalten sollte? Wenn ja, in welcher Form hat sich ihr Ministerium hierfür in den Jahren seit 2010 eingesetzt? Wenn nein, warum nicht?

12. Plant ihr Ministerium zumindest für Österreich eine transparentere und genauere Herkunftsbezeichnung, damit die Verbraucher in Zukunft nachvollziehen können, in welchen Ländern der angebotene Honig produziert wurde? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?