548/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.03.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler

betreffend die Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramts und die Vorbereitung der EU-Präsidentschaft

BEGRÜNDUNG

Mit 1. Juli 2018 übernimmt Österreich die EU-Ratspräsidentschaft. Das Vorsitzland hat in dieser Zeit gesetzgeberische und politische Entscheidungen zu forcieren und Kompromisse unter den Mitgliedstaaten zu vermitteln. Zentrale Themen werden im 2. Halbjahr 2018 neben der Umsetzung der Europäischen Sicherheits- und Migrationsagenda u.a. die beginnenden Diskussionen zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021, das Brexit-Verhandlungsfinale mit dem Vereinigten Königreich und die Debatte zur Zukunft der Europäischen Union sein.

Aufgrund der Neuordnung der Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Bundesministerien im Rahmen des neuen Bundesministerien-Gesetzes vom 8. Jänner 2018 liegt die Koordination der innerösterreichischen Vorbereitungen für den EU-Ratsvorsitz nun im alleinigen Aufgabenbereich des Bundeskanzleramtes. Anfang März 2018 hat das Bundeskanzleramt seine neue Geschäftseinteilung bekanntgegeben, sie wird laufend aktualisiert (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/geschaftseinteilung).

Die für die inhaltlich thematische Vorbereitung und Koordinierung zuständige Sektion IV zeigt darin einen inhomogenen Aufbau. So gibt es zwar ein mitarbeiterstarkes Exekutivsekretariat des Österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2018, das jedoch lediglich für organisatorische und logistische Fragen zuständig ist (praktische Planung und Durchführung von Tagungen, Akkreditierungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen, Website, Logistik usw.). Die relativ kleine Task Force EU-Vorsitz ist für die Vorbereitung und Koordinierung des österreichischen Ratsvorsitzes 2018 zuständig. Weiters ist die Abteilung IV/2 zuständig für den Europäischen Rat und seine Vorbereitung. Die Abteilung IV/1, die langjährige Erfahrungen mit der thematischen Vorbereitung von EU-Ratspräsidentschaften hat, ist hingegen aktuell ohne Leitung.

Neben diesen unklaren Verantwortlichkeiten für die thematische Vorbereitung und Koordinierung ist auch nicht ersichtlich, welche Abteilung und wie viele MitarbeiterInnen etwa für die Vorbereitung des Themas „Brexit“ oder „EU- Finanzrahmen ab 2021“ zuständig sind. Die für das wichtige Thema Klimaschutz

zuständige Abteilung IV/4: Umwelt, Klima, Energie, Verkehr ist 3 Monate vor der EU- Präsidentschaft ohne Leitung und umfasst lediglich 3 MitarbeiterInnen.

Es bestehen daher Zweifel, inwieweit durch die neue Geschäftseinteilung des BKA eine ausreichende Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft gewährleistet ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Welche konkreten Vorbereitungsschritte für die EU-Präsidentschaft sind derzeit im Laufen?

2.      Welche konkreten Schwerpunkte wird Österreich im Rahmen seiner EU- Präsidentschaft verfolgen?

3.      Wird es einen Schwerpunkt geben, der sich mit der Steuervermeidung von (digitalen) Großkonzernen und Steuerhinterziehung befasst?

4.     Ist bereits eine Entscheidung für das Logo der EU-Präsidentschaft gefallen?

5.      Wenn ja, wann?

6.      Wenn nein, warum nicht?

7.      Welche Projekte bzw. Veranstaltungen für die EU-Präsidentschaft sind im Bundeskanzleramt derzeit in Vorbereitung?

8.      Wie viele interministerielle Koordinationstreffen hat es wann im Zuge der Vorbereitungen zu welchen konkreten Projekten bis zum Zeitpunkt der Einbringung der Anfrage gegeben? (Bitte je Ressort samt zugehörigen Projekten anführen.)

9.      Welche weiteren interministeriellen Koordinationstreffen samt Projekten hat es nach dem Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage gegeben? (Bitte je Ressort samt zugehörigen Projekten anführen.)

10.   Wie viele Projekte der EU-Präsidentschaft wurden mit welcher Mittelausstattung seitens des BKA bereits freigegeben?

11.   Falls bis zum Zeitpunkt der Einbringung der Anfrage keine Projekte freigegeben wurden, woran liegt das?

12.   Wie viele Projekte wurden seit der Einbringung dieser Anfrage mit welcher Mittelausstattung freigegeben?

13.   Welche konkreten Vorbereitungsschritte wurden bislang im Zusammenhang mit dem Brexit gesetzt?

14.   Wie viele Bedienstete stehen im Rahmen der EU-Präsidentschaft für Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit zur Verfügung?

15.   Welche konkreten Ziele und Interessen vertritt Österreich im Zusammenhang mit dem Brexit?

16.   Welche Ministertreffen sind wann für die EU-Präsidentschaft geplant?

17.   Welche für die EU-Präsidentschaft bereits geplanten Ministertreffen wurden wieder abgesagt?

18.   Was ist der Grund für diese Absagen?

19.   Welche Abteilungen bzw. Task Forces sind hauptverantwortlich für die koordinierende inhaltliche Vorbereitung der gesamten EU- Ratspräsidentschaft?

20.   Welche Abteilungen bzw Task Forces sind jeweils für die Themenumsetzung der Europäischen Sicherheits- und Migrationsagenda, den mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021, das Brexit-Verhandlungsfinale mit dem Vereinigten Königreich und die Debatte zur Zukunft der Europäischen Union konkret zuständig und wie viele MitarbeiterInnen sind für die Vorbereitung dieser Themen vorgesehen?

21.   Wie hoch sind die Einsparungen in der Verwaltung im Bundeskanzleramt in den Bundesvoranschlägen 2018 und 2019, die im Ministerrat vom 5. Jänner 2018 beschlossen wurden? (Bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie Sach- und Personalaufwand ausweisen.)

22.   Warum hat die Abteilung IV/4 Umwelt, Klima, Energie, Verkehr keine Leitung und nur 3 MitarbeiterInnen?

23.   Wie begründen Sie die Vakanz dieser Abteilung, und wie ist das mit den Zielen des Klimaschutzabkommens von Paris, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, vereinbar?