550/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.03.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl
Freundinnen und Freunde,

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser
betreffend „Justizbetreuungsagentur"

Begründung

„Mit der Errichtung der Justizbetreuungsagentur im Jahr 2009 verfolgte das BMJ ausschließlich den Zweck, im Strafvollzug und in weiteren justizeigenen Bereichen trotz mangelnder Planstellen Personal bereitzustellen. Im Jahr 2014 waren mehr als 550 Personen über die Justizbetreuungsagentur - und damit außerhalb des Personalplans des Bundes - für das BMJ tätig. Die so bewirkte Verlagerung von Personalaufwand in den Sachaufwand verringerte einerseits die Transparenz über den tatsächlichen Personalaufwand. Andererseits wurde der Grundsatz der Budgetwahrheit unterlaufen.

Darüber hinaus entstanden mit der Justizbetreuungsagentur Mehraufwendungen für zusätzliche Strukturen zur [...] Verwaltung des Personals. Bestimmte Problemlagen entstanden überhaupt erst durch die Konstruktion Justizbetreuungsagentur: zB der Abschluss eines eigenen Kollektivvertrags, die Sicherstellung der Liquidität, die geringe Eigenmittelquote und Unzufriedenheit bei gemischter Personalbesetzung in den Justizanstalten [..] aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Stellung. [...] ist es dem BMJ nicht gelungen, das Potenzial an internen Ressourcen [...] zu heben und [...] eine nachhaltige und budgetneutrale Lösung zu finden." (Positionen des Rechnungshofes - Positionen für eine Nachhaltige Entwicklung Österreichs, 2016, 270f.)

Zusätzliche Planstellen sind im Justizbereich beinahe nicht vorgesehen. Nach BK Sebastian Kurz und BM Hartwig Löger dürfte, um das budgetäre Einsparungsziel zu erreichen, nur jede dritte Planstelle nachbesetzt werden.[I]

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE:

1.       Hat sich Ihre Meinung zur Justizbetreuungsagentur geändert nachdem Sie Minister geworden sind?

2.       Beabsichtigen Sie die Justizbetreuungsagentur aufzulösen?


3.       Wenn ja, wie wollen Sie den offensichtlich bestehenden Personalbedarf des Justizministeriums decken?

4.    Wenn nein, wie wollen Sie im Sinne des Grundsatzes der Budgetwahrheit Transparenz schaffen und die Kosten der Justizbetreuungsagentur nicht mehr dem Sach- sondern dem Personalaufwand zuordnen?

5.    Wenn Sie die Justizbetreuungsagentur auflösen wollen: Wie viele neue Planstellen werden Sie im Gegenzug schaffen?

6.    Soll nach dem Sparplan Ihrer Regierung auch in der Justiz nur jede dritte Planstelle nachbesetzt werden?

7.    Wenn nein, wie ist dies mit den Einsparungsmaßnahmen Ihrer Regierung in Einklang zu bringen?



[I] Vgl etwa Simon Rosner, Sparstift in der Verwaltung, Wiener Zeitung Printversion 3. Jänner 2018.