551/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.03.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Einsetzung der Steuerungsgruppe der Task-Force Sicherheit.

BEGRÜNDUNG

Am 28. Februar berichtete die APA, dass die „Task Force" zur Strafrechtsreform am 13. März ihre Arbeit aufnehme. Ziel dieser Strafrechtsreform sei „mehr Abschreckung in Richtung Täter und  mehr Prävention und Schutz für die Opfer".

Für diese „Task Force" werde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, die aus Experten mehrerer Ministerien zusammengesetzt ist. Für das BMI wurde offenbar SC Matthias Vogl nominiert.

Im von Ihnen in Ihrer Funktion als Rechnungshofpräsident unterfertigten Prüfbericht zum Wiener Stadterweiterungsfonds aus dem Jahr 2013 werden eine lange Reihe von Malversationen kritisiert, die noch vor Berichtsveröffentlichung zur Ablöse des Fonds-Geschäftsführers und in weiterer Folge zu staatsanwaltlichen Erhebungen gegen die damals Verantwortlichen führten.

SC Vogl war damals Leiter des Kuratoriums des Fonds und musste alle Anträge der Geschäftsführung, die einen Betrag von 1000 EUR überstiegen, genehmigen.

SC Vogl leitete auch das Kuratorium eines weiteren Fonds, des bis zu seiner Übersiedlung ins Außenministerium im BMI angesiedelten Integrationsfonds. Auch hier förderte eine Rechnungshofprüfung zahlreiche dubiose Geschäftsfälle ans Licht. Und auch hier ermittelte die Staatsanwaltschaft.

Der RH stellte zu SC Vogl explizit fest:

Der Leiter der Sektion im BMI, welche der für die Fondsaufsicht zuständigen Abteilung für Stiftungs- und Fondswesen übergeordnet war, war bis Ende 2012 auch Vorsitzender des Kuratoriums bzw. des Aufsichtsrats. Diese Doppelfunktion widersprach den Bestimmungen des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes. Diese Doppelfunktion hatte der RH bereits anlässlich früherer Gebarungsüberprüfungen1 kritisiert. (TZ 9)

Dass SC Vogl nicht nur in die Kontrolle der Fonds, sondern gesetzwidrig auch ins operative Geschäft und damit die dubiosen Geschäftsfälle eingebunden war, ist auch an einem weiteren Umstand erkennbar: Kirchliche Einrichtungen, die vom Stadterweiterungs-Fonds satzungswidrig hohe Geldgeschenke erhalten hatten, zeigten sich nicht nur beim Geschäftsführer, sondern auch bei SC Vogl mit der Verleihung eines päpstlichen Ordens erkenntlich.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Halten Sie als Justizminister SC Vogl als Mitglied der Lenkungsgruppe einer Task Force für Strafrechtsreform tragbar, wenn Sie ihm zuvor als Rechnungshofpräsident gesetzwidriges Verhalten vorgeworfen haben?

2.       Halten sie Ihren expliziten Vorwurf gegen SC Vogl aufrecht, dass er gegen § 31 Abs.2   Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz verstoßen habe, und wenn nicht, warum nicht?

3.       Laufen gegen Dr. Matthias Vogl staatsanwaltliche Erhebungen, und wenn nicht, warum nicht?

4.       Welche Möglichkeiten sehen Sie, öffentliches Vermögen, das

a.         widmungs- und damit rechtswidrig aus dem Stadterweiterungsfonds

b.         bzw.    Liegenschaften,    die    weit    unter    dem    tatsächlichen    Wert    aus     dem Integrationsfonds
an Private übertragen wurden, zurückzufordern und damit den Schaden für die öffentliche Hand zu vermindern?

5.       Welche Schritte werden Sie setzen, um die verlorenen Werte zurückzufordern?