552/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.03.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordnete Nurten Yilmaz, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend einschneidende Budgetmaßnahmen beim Integrationsjahr

Mit dem verpflichtenden Integrationsjahr wurde von der Regierung-Kern für asylberichtigte, subsidiär schutzberechtigte oder Asylwerberlnnen, die nach dem 31.12.2014 diesen Status zuerkannt bekommen haben, eine Möglichkeit der Integration in die österreichische Gesellschaft und den österreichischen Arbeitsmarkt geschaffen. Diese Möglichkeit wurde auch für Asylwerberlnnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1.1.2018 eröffnet.

Am 15. März dieses Jahres betonte AMS-Vorstand Johannes Kopf die Integrationserfolge bei den Flüchtlingen. „Um den Arbeitsmarkterfolg von Flüchtlingen zu messen, beobachtet das Arbeitsmarktservice deshalb jene Personen, die im Jahr 2015 und 2016 Asyl oder subsidiären Schutz erhalten haben getrennt. Von den Geflüchteten, die im Jahr 2015 beim AMS registriert wurden, waren Ende Juni 2016 insgesamt 10,1 Prozent in Beschäftigung und im Oktober 2017 bereits 26,2 Prozent. Bei den Flüchtlingen aus dem Jahr 2016 lag der Wert Ende Oktober 2017 bei 16,8 Prozent. Aktuellere Zahlen liegen derzeit noch nicht vor.“ (Kurier, 15. März 2018)

Kopf verwies jedoch gleichzeitig auf die schwierige Lage von geflüchteter Frauen, die in speziellen Projekten betreut würden und betonte: „Wenn man die Mittel für Integration so kürzt, wie es derzeit geplant ist, wird es vieles nicht mehr geben.“ (Kurier, 15. März 2018)

Dies ist nun eingetreten. Im Budgetvoranschlag der Bundesregierung für das Jahr 2018 und 2019 ist vorgesehen, für 2018 die Budgetmittel für das Integrationsjahr zu halbieren und 2019 vollständig einzustellen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigen Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage:

1.             Wie viele Personen sind seit Einführung des Integrationsjahres (September 2017) in Ausbildungsmaßnahmen?

a)     Auflistung nach Bundesländer und nach Geschlecht

b)     Auflistung nach rechtlichem Status der TeilnehmerInnen

c)      Wieviel Asylberechtigte? - Auflistung nach Männer und Frauen

d)      Wieviel Asylwerberlnnen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit? - Auflistung nach Männer und Frauen

e)      Wieviel Subsidiär Schutzberechtigte? Auflistung nach Männer und Frauen

2.              In welcher Höhe wurden Budgetmittel im Jahr 2017 für das Integrationsjahr ausgegeben?

3.             Wieviel Budgetmittel werden für die Jahre 2018 & 2019 zu Verfügung stehen?

4.              Das Integrationsjahr umfasst mehrere Module, die je nach Erfordernis auch parallel absolviert werden können.

a)      In welchen Modulen sind, wieviel Personen in Qualifikationsmaßnahmen? (eine detaillierte Aufstellung)

b)     Wie viele Männer und wie viele Frauen sind in welchen Modulen? (eine detaillierte Aufstellung)

5.             Wie viele Personen haben das Integrationsjahr abgebrochen, da sie sich am Arbeitsmarkt integrieren konnten?

a) Wie viele Männer und wie viele Frauen betraf dies? (eine detaillierte Aufstellung)

6.             Wie viele Personen haben gegen die Mitwirkungs- und Teilnahmepflichten des verpflichtenden Integrationsjahres verstoßen?

a)      Wie viele Männer und wie viele Frauen betraf dies? (eine detaillierte Aufstellung)

b)     Wenn ja: Welche Sanktionen wurden ausgesprochen?

7.             Nach welchen Kriterien wird die Auswahl der TeilnehmerInnen für das Integrationsjahr beim AMS getroffen?

8.             Wie viele Asylberechtigte, Subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sind aktuell nicht in Maßnahmen des Integrationsjahres betreut?
a) Wie viele Männer und wieviel Frauen betraf dies?

b) Wenn ja: Warum wurden sie nicht zugewiesen? (eine detaillierte Aufstellung)