555/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.03.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Philip Kucher,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend explodierender Kabinettskosten

 

Im Wahlkampf sprach sich der nunmehrige Bundeskanzler wiederholt für „Sparen im System“ aus. Mittlerweile zeigt sich, dass damit Sparen bei den Menschen gemeint ist. Zu lesen war zuletzt auch von deutlichen Ausweitungen des Personalstandes in den Kabinetten insbesondere hinsichtlich der PressesprecherInnen bzw. im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende Anfrage:

 

1)       Wie viele Personen waren in Ihrem Kabinett jeweils im Dezember 2017 sowie Jänner, Februar und März 2018 mit welchen Funktionen insgesamt beschäftigt?

2)       Wie hoch waren die Kosten für Ihr Kabinett in den jeweiligen Monaten (gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Dienstgeberbeiträgen, DN-Anteil, Überstunden, weitere Kosten)?

3)       Wie hoch waren die Kosten für ReferentInnen in den jeweiligen Monaten (gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Dienstgeberbeiträgen, DN-Anteil, weitere Kosten)?

4)       Wie viele Personen waren in den genannten Monaten als Sekretariats-, Kanzlei und Schreibkräfte bzw. KraftfahrerInnen beschäftigt?

5)       Wie hoch waren die Kosten für diese weitere in Ihrem Kabinett beschäftigten Personen in den jeweiligen Monaten (gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Dienstgeberbeiträgen, DN-Anteil, weitere Kosten)?

6)       Auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren die jeweiligen Dienstverhältnisse?

7)       Wie sind die jeweiligen Posten in Ihrem Kabinett besoldungsrechtlich eingestuft/bewertet?

8)       Wie hoch war das monatliche Durchschnittsgehalt jeweils für ReferentInnen bzw. Sekretariats- und Kanzleikräfte in Ihrem Kabinett im Dezember 2017 bzw. Jänner bis März 2018?

9)       Wurden für Bedienstete ihres Kabinetts bereits Prämien ausbezahlt?

10)   Sofern es sich um entliehene DienstnehmerInnen handelt: welcher entsoldungsrechtlichen Einstufung für Bundesbedienstete entsprechen die jeweiligen Leihentgelte?

11)   Mit welchen LeihgeberInnen bestehen Arbeitsleihverträge für wie viele Personen in Ihrem Kabinett?

12)   Werden über die Abgeltung der Personalkosten hinaus weitere Entgelte an die LeihgeberInnen entrichtet bzw. zahlen LeihgeberInnen (auf Grund einer entsprechenden Vereinbarung oder freiwillig) Gehaltsbestandteile für die an Ihr Kabinett entliehenen MitarbeiterInnen auf?

13)   Wie viele Personen aus Ihrem Kabinett sind bereits in Leitungsfunktionen?

14)   Wie viele Personen in Ihrem Kabinett verdienen mehr als Abgeordnete zum Nationalrat?

15)   Wie viele Personen in Ihrem Kabinett verdienen mehr als Sie selbst?

16)   Wie viele MitarbeiterInnen in ihrem Kabinett werden derzeit als Beschuldigte in Strafverfahren oder Disziplinarverfahren geführt?

17)   Welche sondervertraglichen Regelungen bestehen mit Bediensteten Ihres Kabinetts (zB in Hinblick auf Nachzahlungen nach Ihrem Dienstende)?

18)   Wie wurde die Funktion des Generalsekretärs besoldungsrechtlich eingestuft?

19)   Wie viele Personen sind dem Büro des Generalsekretärs zugeteilt?

20)   Welche Kosten sind für den Generalsekretär sowie seine MitarbeiterInnen jeweils in den Monaten Dezember 2017, Jänner bis März 2018 angefallen?