574/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.03.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Vorkehrungen zur abhörsicheren Kommunikation

Angesichts der sich häufenden Fälle von Cyberangriffen auf Computersysteme und Smartphones sowie der stetigen Zunahme von Cyberkriminialität im Allgemeinen stellt sich die Frage, welche Sicherheitsvorkehrungen in den Ministerien getroffen wurden, um ein Abhören der Regierungsmitglieder durch Unbefugte zu verhindern und eine abhörischere, mobile Kommunikation der Minister und Ministerinnen zu gewährleisten. Einem Bericht des Standard vom 2. Februar 2018 zufolge haben noch nicht alle Regierungsmitglieder ihre Smartphones gegen Handys getauscht, mit denen eine abhörsichere Kommunikation möglich ist. Zudem gäbe es öffentlich zugängliche Apps, die ein Abfangen von Telefongesprächen und Kurznachrichten leicht machen. Dies stellt ein Sicherheitsrisiko für die gesamte Republik dar.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Apps bzw. Software werden vom Bundesminister, von den Kabinettsmitarbeiter_innen und den Sektionschefs jeweils für Telefongespräche, Kurznachrichten und Emails verwendet?

2.    Werden alle Telefongespräche, Kurznachrichten und Emails des Bundesministers, der Kabinettsmitarbeiter_innen und der Sektionschefs verschlüsselt?

a.    Wenn ja, welche Verschlüsselungssoftware wird jeweils verwendet?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, ist dies in Zukunft geplant?

3.    Wie stellen Sie sicher, dass die elektronische Kommuniktaion zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeiter_innen abhörsicher ist?

4.    Wurden in Ihrem Ministerium Vorkehrungen getroffen, um eine abhörsichere Kommunikation mit jedem verwendenten Kommunikationsmittel zu gewährleisten?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, ist geplant in Zukunft derartige Sicherheitsvorkehrungen einzuführen?

                                  i.    Wenn ja, welche und wann?


5.    Ist Ihnen bekannt, ob es in der Vergangeheit bereits zu einem unbefugten Abfangen von Telefongesprächen, Kurznachrichten oder Emails des Bundesministers, der Kabinettsmitarbeiter_innen oder der Sektionschefs gekommen ist?

a.    Wenn ja, wie wurde damit umgegangen?