589/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.03.2018
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Anfrage

des Abgeordneten Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

betreffend willkürliche Kindesabnahmen in Österreich

Beschwerden Betroffener über Kindesabnahmen ohne Grund häufen sich in Österreich. Dabei entsteht der Eindruck willkürlicher Vorgangsweisen durch Jugendwohlfahrtsbehörden und Pflegschaftsgerichte unter ebenso pauschaler wie fälschlicher Berufung auf das vermeintliche Kindeswohl. So wird etwa vom Fehlen einer Abklärung tatsächlicher Gefährdungen, von vorherigen Absprachen zwischen Jugendwohlfahrtsbehörden und den zur nachprüfenden Kontrolle berufenen Pflegschaftsgerichten, von mutwilliger Trennung der Kinder von ihren Eltern, Unterbindung des Kontakts zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Geschwistern, von Disziplinierungsmaßnahmen gegen Elternteile und dergleichen mehr berichtet. Zuletzt gipfelte ein spektakulärer Anlassfall in Salzburg sogar in der Festnahme eines Elternteils.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.) Wie viele behördliche Kindesabnahmen sind in Österreich in den Jahren 2012 bis 2017 erfolgt?

2.) Wie viele der abgenommenen Kinder sind in Fremdbetreuung gekommen?

3.) Wie sind die Zahlen, die (hoffentlich) aus Ihrer Beantwortung der vorstehenden Fragen 1 und 2 resultieren, auf die einzelnen Bundesländer und Bezirke Österreichs verteilt?

4.) Wie viele Kinder befanden sich in den Jahren 2012 bis 2017 in sozialpädagogischen Einrichtungen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern, jeweils zum selben Stichtag)?

5.) Wie viele Kinder waren in den Jahren 2012 bis 2017 in Betreuung bei Pflegefamilien (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und jeweils zum selben Stichtag)?

6.) Wie lange waren Kinder, deren Betreuung in sozialpädagogischen Einrichtungen in den genannten Jahren endete, in diesen Einrichtungen untergebracht (aufgeschlüsselt nach Jahr der Beendigung, Bundesland, sowie Dauer: unter 12 Monaten – bis zwei Jahre – bis fünf Jahre – länger als fünf Jahre)?


7.) Wie lange waren Kinder, deren Pflege und Erziehung durch Pflegeeltern in den genannten Jahren endete, bei diesen untergebracht (aufgeschlüsselt nach Jahr der Beendigung, Bundesland, sowie Dauer: unter 12 Monaten  - bis zwei Jahre – bis fünf Jahre – länger als fünf Jahre)?

8.) Sind in Ihrem Ministerium in den letzten Jahren hinsichtlich Kindesabnahmen Beschwerden oder Ansuchen von Betroffenen eingegangen? Wenn ja, wie viele, mit welchen Beschwerdegründen und welche Reaktionen erfolgten von Seiten des Ministeriums?

9.) Sehen Sie Änderungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen für behördliche Kindesabnahmen und Fremdunterbringung?

10.) Sind (oder waren) Mitarbeiter Ihres Ministeriums seit Inkrafttreten des B-KJHG 2013 mit der Erarbeitung von Reformvorschlägen in diesem Bereich befasst?

11.) Sind die Kinder- und Jugendhilfeträger in Österreich Ihrer Ansicht nach ausreichend mit finanziellen Mitteln ausgestattet, um in Fällen von Kindeswohlgefährdung die in § 1 B-KJHG vorgesehenen erforderlichen Maßnahmen der Erziehungshilfe zu gewähren, durch welche in die familiären Verhältnisse möglichst wenig eingegriffen wird, insbesondere wenn dadurch ein Verbleib des Kindes im Familienverband ermöglicht werden kann?

12.) Sind die Kinder- und Jugendhilfeträger in Österreich Ihrer Ansicht nach ausreichend mit finanziellen Mitteln ausgestattet, in den Fällen von Kindesabnahme den regelmäßigen Kontakt der Kinder zu den leiblichen Eltern (sofern das Kindeswohl nicht entgegensteht) zu ermöglichen?